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„Unterstützende Gremien“

Tutzinger Gemeinderat beschließt nach ausgiebiger Beratung seine neue Geschäftsordnung

Ein Gemeinderat muss zu Beginn seiner Wahlperiode eine Geschäftsordnung erstellen. In Paragraf 1 ist seine Zuständigkeit festgelegt. Danach beschließt er „über alle Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, soweit sie nicht ausdrücklich beschließenden Ausschüssen übertragen sind oder aufgrund Gesetz bzw. Übertragung durch den Gemeinderat in die Zuständigkeit der ersten Bürgermeisterin fallen“.

Für die neue Geschäftsordnung hatte es etliche Anträge gegeben. Eine in der ersten Sitzung der aktuellen Amtsperiode gebildete Arbeitsgruppe hatte über sie intensiv diskutiert und die Formulierungen vorbereitet. Nach ausgiebigen Beratungen hat der Gemeinderat nun in seiner0 vierten Juli-Sitzung - der vierten Sitzung der aktuellen Amtsperiode, die im Mai begonnen hat - über diverse Details einzeln abgestimmt und die Geschäftsordnung einstimmig beschlossen.

Die komplette neue Geschäftsordnung steht unten auf dieser Seite im pdf. Hier ein Überblick über einige wichtige Aspekte aus der Diskussion und über konkrete Festlegungen:

Sitzungen sind öffentlich - aber es gibt Ausnahmen

Die Sitzungen des Gemeinderats sind nach der Geschäftsordnung öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats sind allgemein zugänglich, soweit der für die Zuhörerschaft bestimmte Raum ausreicht. Redner sprechen von ihrem Platz aus; sie richten ihre Rede an den Gemeinderat. Ton- und Bildaufnahmen jeder Art bedürfen der Zustimmung des oder der Vorsitzenden und des Gemeinderats. Auf Verlangen eines einzelnen Mitglieds hinsichtlich seiner Person sind sie zu unterlassen. Zuhörende, die die Ordnung der Sitzung stören, können aus dem Sitzungssaal gewiesen werden.

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Rathaus Tutzing - der Ort wichtiger Entscheidungen für die Gemeinde © L.G.
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Gründe für nicht öffentliche Sitzungen

In nicht öffentlicher Sitzung werden in der Regel behandelt:
1. Personalangelegenheiten in Einzelfällen
2. Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten
3. Angelegenheiten, die dem Sozial- oder Steuergeheimnis unterliegen
4. Vergabe von Bauaufträgen und Leistungen
5. Haushaltsberatungen des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses
6. Beratungen über Ehrungen
Außerdem in nicht öffentlicher Sitzung behandelt werden „Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises“, deren nicht öffentliche Behandlung im Einzelfall von der Aufsichtsbehörde verfügt ist, sowie „sonstige Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz vorgeschrieben oder nach der Natur der Sache erforderlich ist“.

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Lichtsignal: Wenn abends der Sitzungssaal beleuchtet ist, findet meistens eine Sitzung statt © L.G.

Unterstützende Gremien

Der Tutzinger Gemeinderat kann bei der Erledigung der Aufgaben im Gemeindegebiet „unterstützende Gremien“ einrichten und hinzuziehen. Sie sind „grundsätzlich ehrenamtlich und selbständig tätig“.

Wer in Ausschusssitzungen reden darf

Mitglieder des Gemeinderats können in der Sitzung eines Ausschusses, dem sie nicht angehören, nur als Zuhörende anwesend sein. Berät ein Ausschuss über den Antrag eines Gemeinderatsmitglieds, das diesem Ausschuss nicht angehört, so gibt der Ausschuss ihm Gelegenheit, seinen Antrag mündlich zu begründen.

Kein Ortssprecher

Die Funktion eines Ortssprechers wurde gestrichen. Sie kommt für solche Gemeindeteile in Frage, die bis 1972 selbstständig waren. Das gilt bei Tutzing nur für Traubing, doch von dort gibt es bereits mehrere Gemeinderäte.

Keine Bürger-Fragestunden vor Sitzungen

Fragestunden von Bürgern vor Sitzungen wurden erst einmal nicht beschlossen. Hier wurde auf bereits bestehende Möglichkeiten verwiesen. So gebe es bereits etliche Angebote, so etwa Bürgerversammlungen, Sprechstunden der Bürgermeisterin oder beauftragter Personen, beispielsweise für Behindertenangelegenheiten. Vor Ausschusssitzungen hätten auch schon Fachleute für persönliche Gespräche zur Verfügung gestanden, beispielsweise zur Sanierung der Hauptstraße. Sollte sich Bedarf an weiteren Fragestunden zeigen, soll das Thema erneut geprüft werden.

Behandlung von Anträgen

Klare Auskünfte über die Behandlung von Anträgen – zeitlich, personell, in welcher Sitzung – lehnte Bürgermeisterin Greinwald ab. Gefordert hatte dies Dr. Thomas von Mitschke-Collande (CSU), weil es manchmal auf Anträge über längere Zeit keine Reaktion der Gemeinde gebe. Greinwald sagte, die Anträge würden fristgerecht behandelt, andernfalls werde sie mit dem Antragsteller darüber sprechen.

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Stuhl zurück rücken reicht nicht: Wer persönlich betroffen ist, muss den Tisch oder sogar den Saal verlassen © L.G.

Persönliche Beteiligung von Gemeinderäten

Mitglieder des Gemeinderats, die nach den Umständen annehmen müssen, von der Beratung und Abstimmung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen zu sein, haben dies vor Beginn der Beratung dem oder der Vorsitzenden unaufgefordert mitzuteilen. Entsprechendes gilt, wenn Anhaltspunkte dieser Art während der Beratung erkennbar werden. Das wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossene Mitglied hat während der Beratung und Abstimmung seinen Platz am Beratungstisch zu verlassen. Bei öffentlicher Sitzung kann das betreffende Gemeinderatsmitglied im Zuhörerraum Platz nehmen, bei nicht öffentlicher Sitzung verlässt es den Raum. Bisher rückten persönlich beteiligte Gemeinderäte oft nur ihre Stühle zurück, blieben aber ansonsten am Ratstisch.

Die Referenten bereiten Entscheidungen vor

Die in der selben Sitzung bestellten Referenten sind nach der Geschäftsordnung für die Vorbereitung von Entscheidungen des Gemeinderats vorgesehen. Den Referenten werden bestimmte Aufgabengebiete zur Bearbeitung zugeteilt. Insoweit werden sie „mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit“ betraut. Eine Verpflichtung seitens der Referenten, dies wahrzunehmen, besteht nicht. Der Gemeinderat kann die Beauftragung durch Beschluss widerrufen.
Die Referenten des Gemeinderats

Geschäftsordnung des Tutzinger Gemeinderats 2020 bis 2026

Wir hatten hier die neue Geschäftsordnung der Gemeinde Tutzing veröffentlicht. Die Gemeinde-Verwaltung hat uns geben, diesen Download von der Seite zu entfernen.

Die Gemeinde Tutzing hat die neue Geschäftsordnung auf ihrer Webseite veröffentlicht. So findet man sie:

www.tutzing.de
-> Rathaus
-> Bürgerserviceportal
-> Ortsrecht - Satzungen
-> Gemeinderat Geschäftsordnung

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