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Baurecht gegen Sicherheit

Feuerwehrleute gefährdet - aber für neue Umkleideräume verlangt Kreisbauamt Bebauungsplan

Das Feuerwehrhaus in der Tutzinger Oskar-Schüler-Straße soll erweitert werden. Hierzu muss nach Auskunft des Kreisbauamts für den betreffenden Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser Aufforderung ist der Bauausschuss des Gemeinderats in seiner jüngsten Sitzung gefolgt. Dabei scheinen dem Kreisbauamt die baurechtlichen Vorschriften wichtiger zu sein als die Sicherheit der Feuerwehrleute.

Die Gemeinde Tutzing hatte im August vorigen Jahres beim Landratsamt Starnberg einen Bauantrag eingereicht, der eine Erweiterung des Feuerwehrhauses in Richtung Westen vorsah. Hintergrund: Aus gesetzlichen Gründen sollten sich die Umkleideräume der Feuerwehrleute nicht mehr wie bisher in den Fahrzeughallen befinden. Es geht um ihre Sicherheit, so wegen der Abgase.

"Städtebauliche Spannungen"

Andere geeignete Räume gibt es aber im Feuerwehrhaus nicht. Deshalb hält die Gemeinde den beantragte Anbau für notwendig. Dann kam es aber zu einer Besprechung mit dem Kreisbauamt – und dessen Verantwortliche erklärten der Gemeinde, dass dieser Antrag nicht genehmigungsfähig sei. Und zwar gleich aus zwei Gründen: Zum einen könne der Brandschutz für die beiden Feuerwehrhäuser aufgrund einer engen Stellung nicht als gesichert angesehen werden. Damit sei ein entsprechender Anbau ohne geeignete Brandschutzmaßnahmen nicht möglich. Zum anderen löse der Anbau "städtebauliche Spannungen" aus. Das Feuerwehrhaus sei bereits das größte Gebäude in der näheren Umgebung. Größere Bezugsobjekte seien nicht vorhanden, eine weitere Vergrößerung sei deshalb im Rahmen der baurechtlichen Vorschriften für die Umgebuungsbebauung nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs nicht möglich.

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Die Feuerwehrleute sorgen für die Sicherheit der Tutzinger. Aber sind sie im Feuerhaus selbst sicher? © L.G.
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Kreisbauamt will Bebauungsplan fürs gesamte "Feuerwehrareal"

Aus diesen Gründen hält das Kreisbauamt für die Realisierung des Erweiterungsbaus an das Feuerwehrhaus einen Bebauungsplan für erforderlich. Dessen Geltungsbereich müsse das gesamte „Feuerwehrareal“ umfassen. Der Bauausschuss des Gemeinderats hat dem Gemeinderat deshalb nun die Aufstellung eines solchen Bebauungsplans empfohlen. Er wird als Teibebauungsplan 10 dem Bebauungsplan Nummer 78 „Ortszentrum“ zugeschlagen, nicht, wie ursprünglich vorgesehen, als Nummer 89 für den Bereich „Feuerwehrhaus Tutzing“. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs werden Städteplaner Prof. Florian Burgstaller, München, und Landschaftsarchitektin Monika Treiber, Herrsching, beauftragt.

Gemeinde prüft Container-Lösung

Da sich solche Bebauungsplanverfahren üblicherweise länger hinziehen, stellt sich nun die Frage, wie in dieser Zeit den Anforderungen an die Sicherheit der Feuerwehrleute gerecht zu werden ist, für die es ja gesetzliche Vorschriften gibt. „Eventuell wäre eine Art Container möglich“, sagte Bürgermeisterin Marlene Greinwald im Bauausschuss. Sie kündigte an: „Das werden wir jetzt in Gesprächen klären.“

Ortsplanungsreferent Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing) wies in der Sitzung darauf hin, dass das aus dem Jahr 1937 stammende Feuerwehrhaus ein Gebäude mit perfekten Proportionen sei: „Da ist an der Fassade nichts, was stört.“ Dennoch müsse man sich überlegen, sagte dazu Bürgermeisterin Greinwald, wie das Gebäude auf eine Größe gebracht werden könne, dass die Feuerwehr ordnungsgemäß. arbeiten könne. Aufgrund der vorgegebenen Rettungszeiten könne sie nicht anderswo untergebracht werden.

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