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Vertrag soll „günstige Mietpreise“ regeln

Gemeinde will bei Neubauten in Bahnhofsnähe „sozialgerechte Bodennutzung“ durchsetzen

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Die Baracken neben den Bahngleisen sollen Neubauten weichen, die Park-and-Ride-Plätze erhalten bleiben © L.G.

Im Tutzinger Bahnhofsviertel gehen die Veränderungen weiter. Nach der Siedlung Lakeside-Living und dem Gewerbekomplex Foursite sowie der voranschreitenden Neubebauung des ehemaligen Roche-Geländes kommt nun auch das Areal längs der Bahngleise an die Reihe. Den Anfang macht das Gelände an der Heinrich-Vogl-Straße zwischen Bahnhofstraße und Bahnunterführung, auf dem sich früher ein Öllager befand. Dort sollen drei offenbar viergeschossige Wohn- und Gewerbebauten entstehen. In einer späteren Phase sollen in Richtung Bahnhof weitere Neubauten entlang der Bahnhofstraße folgen.

Für die drei Neubauten an der Heinrich-Vogl-Straße hat der Bau- und Ortsplanungsausschuss dem Gemeinderat am Dienstag empfohlen, einem dafür vorliegenden Bebauungsplanentwurf zuzustimmen. Die Park-and-Ride-Plätze neben diesem Areal sollen bestehen bleiben. Bei diesem Projekt auf dem Areal, auf dem sich heute noch alte Baracken und Schuppen befinden, soll die so genannte sozialgerechte Bodennutzung (SoBon) angewandt werden.

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Bahnhofsviertel im Wandel: Unten "Lakeside-Living" und "Foursite", oben mögliche Neubauten an der Bahnhofstraße. Die Neubauten an der Heinrich-Vogl-Straße sollen rechts davon entstehen (nicht im Bild) © Skizze: Prof. Florian Burgstaller
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Reiter: Geschlossfläche kann von SoBon abhängig sein

Nach der vor einiger Zeit beschlossenen SoBon-Satzung ("Tutzinger Modell") kann Bauwerbern neues Baurecht unter der Voraussetzung genehmigt werden, dass sie im Gegenzug einen Teil ihrer Fläche zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Ob die Satzung im Fall der an der Heinrich-Vogl-Straße vorgesehenen Neubauten angewendet werden kann, steht offenbar noch nicht endgültig fest. Die Gemeinde lässt dies zurzeit von dem Verwaltungsrechtler Dr. Max Reicherzer prüfen, wie ein Mitarbeiter des Bauamts im Bauausschuss mitgeteilt hat.

Der Jurist Dr. Heinrich Reiter (Freie Wähler) machte ausdrücklich darauf aufmerksam, dass vom Ergebnis möglicherweise die Entscheidung über die Geschossfläche abhängig gemacht werde. Ein städtebaulicher Vertrag soll nach Angaben der Gemeindeverwaltung die Regelung enthalten, dass „kleinflächige Mietwohnungen zu günstigen Mietpreisen“ errichtet werden müssen.

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Das frühere Öllager-Areal, von der westlichen Seite der Gleise aus gesehen © L.G.

Läden, Bistro, Café

Als Wohnbereiche sind die oberen Stockwerke der geplanten drei Gebäude vorgesehen, wie einer Skizze zu entnehmen war. Ob frühere Pläne eines betreuten Wohnens für einen Teil der Anlage noch aktuell sind, kam im Ausschuss nicht zur Sprache.

Nach dem Entwurf soll der untere Bereich der Neubauten Gewerbenutzungen dienen, so beispielsweise Läden, einem Bistro oder einem Café. Die Zufahrt zu einer Tiefgarage unter den drei Gebäuden ist von der Heinrich-Vogl-Straße aus geplant. Die derzeit an der Straße befindliche Mauer soll wegfallen. Das begrüßten die einen, während die anderen in rund zehn Meter hohen Wänden der Gebäude wenig Verbesserung sahen.

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Die Mauer soll wegfallen, dass Gestrüpp wohl auch © L.G.

Das Vorhaben gilt als Kompromiss

Die Nutzung des betreffenden Areals war über Jahre umstritten. Während der Bauwerber 35 Einheiten Betreutes Wohnen und fünf Einheiten reines Wohnen vorsah, schrieb die Gemeinde für das betreffende Areal zunächst überwiegend gewerbliche Nutzung fest. Schließlich erließ die Gemeinde eine so genannte Veränderungssperre. So eine Regelung kann bauliche Veränderungen für zwei, mit Verlängerung maximal drei Jahre blockieren. Diese Frist ist abgelaufen.

Bürgermeisterin Marlene Greinwald sprach schon vor längerer Zeit von einem Kompomiss. Er besteht in einem Bebauungsplan für dieses Gebiet, mit dem die Gemeinde versucht, auf die Gestaltung der drei Gebäude einen gewissen Einfluss zu nehmen. Helfen soll dabei ein so genannter Rahmenplan für das gesamte Bahnhofsareal. Eine Bebauung entlang der Bahnhofstraße unter Beibehaltung der dort befindlichen Park-and-Ride-Plätze soll eventuell durch Häuser auf "Stelzen" über den Parkplätzen ermöglicht werden.

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