Von vorOrt.news

Problemfeld Dachterrasse

Immer wieder Diskussionen in Tutzing - Genehmigung für Garage an der Kustermannstraße

Dachterrasse5-Weberhaus.jpg
Dachterrassen sind beliebt - aber nicht immer erwünscht © WeberHaus

Garagendächer bieten sich förmlich an: Wenn sie flach sind, können sie vielleicht auch als Terrasse dienen. Aber solche Nutzungen sind in Tutzing heftig umstritten. Das ist erst kurz vor den Sommerferien wieder bei einer Diskussion im Gemeinderat über so eine Planung deutlich geworden. Nach längeren Auseinandersetzungen gab es eine Zustimmung, doch auch etliche Gegenstimmen: Mit 13:6 wurde die Terrassen-Nutzung befürwortet.

Dachterrassen erweisen sich in Tutzing generell als Problemfelder. Sie sind „aus nachbarschützenden Gründen generell nicht gewünscht“: Das ist im Gemeinderat und im Bauaussschuss immer wieder betont worden. Dr. Heinrich Reiter (Freie Wähler) hat auf diese Haltung auch im Fall Kustermannstraße noch einmal hingewiesen: Für die Nachbarn sei es nicht zumutbar, dass ihr Grundstück von einer höheren Warte aus eingesehen werden könne. Solche Anträge habe die Gemeinde deshalb in der Vergangenheit immer abgelehnt.

Das bedeutet allerdings nicht, dass in Tutzing generell keine Dachterrassen gebaut werden dürften. Gerade auf manchen größeren Bauwerken werden sie durchaus erlaubt. So ist beispielsweise auf dem obersten Geschoss eines geplanten neuen Firmengebäudes an der Ecke Bräuhausstraße/Bahnhofstraße ebenso eine Dachterrasse vorgesehen wie auf dem bald fertigen Dreiecksbau nebenan.

Dachterrassen ohne Genehmigung gebaut - und nachträglich doch genehmigt

In Tutzing kam es auch schon vor , dass Dachterrassen ganz ohne Genehmigung oder größer als genehmigt errichtet worden sind. Das wollen sich die betreffenden Bauwerber dann gelegentlich nachträglich legalisieren lassen. Mit der Ablehnung solcher Ansinnen ist die Gemeinde Tutzing aber schon mehrmals gescheitert: Das Landratsamt Starnberg hat die Genehmigung dann doch erteilt.

So war es beispielsweise in einem Fall am Von-Hillerweg, wo eine Dachterrasse ohne Genehmigung deutlich größer gebaut worden ist, als es in der ursprünglichen Planung vorgesehen war. Auch in einem anderen Fall an der Bergwiesenstraße konnte sich die Gemeinde nicht durchsetzen: An einem Zweifamilienhaus war eine Außentreppe erstellt und ein Geländer auf einem Flachdach angebracht worden - beides ungenehmigt. Der Tutzinger Bauausschuss verweigerte seine Zustimmung - ohne Erfolg: Das gemeindliche Einvernehmen sei zu Unrecht verweigert worden, erklärte das Landratsamt.

Anzeige
Banner-April24-3.png

Gegensätzliche Auffassungen prallen aufeinander

Kustermann-Mitterfeld.jpg
An der Kustermannstraße beim Mitterfeld ist das Einfamilienhaus mit Garage geplant © L.G.

Beim aktuellen Bauvorhaben an der Kustermannstraße 13 prallten nun wiederum gegensätzliche Auffassungen aufeinander. Ein dort geplantes Einfamilienhaus konnte Bürgermeisterin Marlene Greinwald (Freie Wähler) selbst genehmigen, doch mit einer gleichzeitig beantragten Flachdachgarage befasste sie den Gemeinderat.

Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing) wollte die Planung nicht gefallen.„Das ist kein Flachdach, sondern eine Terrasse", kritisiert er. Kritisch sahen manche Gemeinderäte das Vorhaben auch wegen der Tutzinger Ortsbausatzung. Nach der sind nämlich an der Grenze zusammengebaute Haupt- und Nebengebäude sowie Garagen „gleich zu gestalten“. Das Haupthaus soll ein flaches Satteldach erhalten, also müsste es bei der Garage ebenso sein. Bernd Pfitzner (Grüne) warnte, immer mehr Ausnahmen von der Satzung würden immer mehr Befreiuungsanträge nach sich ziehen. Stefan Feldhütter (Freie Wähler) sah zudem aufgrund früherer Aussagen des Kreisbauamts die Gefahr, dass zu viele Ausnahmen die Ortsbausatzung komplett in Frage stellen könnte.

Bürgermeisterin Greinwald verweist auf geplante Änderung der Ortsbausatzung

Die Mehrheit des Gemeinderats wollte die kritische Sicht aber nicht mittragen. Brigitte Grande (CSU) plädierte für eine wohlwollende Behandlung: Wenn das Gemeinwohl nicht gefährdet sei und wenn die Planung rechtsfähig sei, dann solle man sie auch genehmigen. Auch Martin Pulfer (ÖDP) sah nicht ein,wo das Problem liegen sollte: Man könne dem Bauwerber die Nutzung als Terrasse wirklich gönnen. Sein ÖDP-Kollege Georg Schuster stimmte ihm zu, auch in Hinblick auf andere einfach ohne Genehmigung errichtete Dachterrassen, mit denen die Gemeinde schon so viele Probleme hatte. „Wir haben hier mal einen ehrlichen Planer“, sagte Schuster. Er warb dafür, dies mit einer Genehmigung zu honorieren. Dies wiederum wollte Christine Nimbach (Grüne) nicht als Argument akzeptieren. Eine „ehrliche“ Planung, meinte sie, könne nicht gegen das rechtliche Verständnis gesetzt werden.

Was die mehrheitliche Zustimmung zur Terrassennutzung der Garage für künftige ähnliche Vorhaben in Tutzing bedeutet, wird sich zeigen. Die unterschiedlichen Beurteilungen durch die Gemeinde und das Landratsamt sind nicht zu übersehen. An Änderungen der Ortsbausatzung arbeite die Gemeinde sowieso, sagte Bürgermeisterin Greinwald zu den angeprangerten Widersprüchen zu deren Regelungen.

Quelle Titelbild: WeberHaus
ID: 2121
Über den Autor

vorOrt.news

Kommentar hinzufügen

Anmelden , um einen Kommentar zu hinterlassen.
Feedback / Fehler melden