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Keine Abgrabungen in Unterzeismering

Zwischen zwei neuen Einfamilienhäusern darf das Gelände nicht tiefergelegt werden

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Anstelle dieses Gebäudes sollen zwei Einfamilienhäuser entstehen - aber ohne Abgrabungen zwischendrin © L.G.

Die Straße Oberanger im Tutzinger Ortsteil Unterzeismering verläuft in ihrem hinteren Teil recht steil aufwärts. In diesem bereits relativ dicht bebauten Bereich soll nun ein älteres Gebäude abgebrochen und durch zwei Einfamilienhäuser ersetzt werden. Dazu haben die Bauwerber dem Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats einige Fragen nach den baurechtlichen Möglichkeiten gestellt, die weitgehend positiv beantwortet wurden - bis auf zwei Ausnahmen: Zum einen dürfen sie eine Garage nicht mit Stauraum teils auf öffentlichem Grund errichten. Zum anderen dürfen sie zwischen den beiden Häusern nicht abgraben, um für die Untergeschosse mehr Licht zu gewinnen.

Diese beantragten Abgrabungen lösten im Ausschuss einige Diskussionen aus. Mehrere seiner Mitglieder sahen in diesem Vorhaben überhaupt kein Problem. Dies umso mehr, als sich herausstellte, dass das Gelände an dieser Stelle offenbar gar nicht von Natur aus auf dem heutigen Niveau war. Das Bauamt erläuterte, dass das Gelände wohl erst beim Bau des alten Gebäudes aufgeschüttet worden war. Doch mehrere Gemeinderäte stellten sich dennoch energisch gegen die Abgrabung. Sie wollten den Grund für sie nicht einsehen. Diese ablehnende Haltung fand schließlich bei der Abstimmung eine Mehrheit - es wird also nichts aus der Abgrabung.

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Quelle Titelbild: L.G.
ID: 2072
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