Zwischen Tutzing und Unterzeismering wird die Bebauung verdichtet. An der Gröschlstraße 11 sind zwei Mehrfamilienhäuser mit je fünf Wohnungen geplant, zusammen also zehn Wohnungen.
Wegen dieser Größe musste sich jetzt der Gemeinderat mit dem Bauantrag befassen. Bei Bauvorhaben mit Wohn- und Geschäftsnutzung ab sechs Wohneinheiten ist nach der Geschäftsordnung der Gemeinderat für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zuständig, nicht der Bau- und Ortsplanungsausschuss.
Der Gemeinderat hat den Antrag einstimmig genehmigt. Nach Angaben des Bauamts entspricht er dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nummer 92 „Gröschlstraße“. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss hatte im März die bei einer öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und dabei für die betreffende Flurnummer die Planreife beschlossen, die auch das Kreisbauamt im Landratsamt Starnberg daraufhin bestätigt hatte.
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