Die Regeln eines seit 1992 geltenden Bebauungsplans an der Tutzinger Lindemannstraße erweisen sich offenbar als umrealisierbar. Grund: Über die Jahre haben Gemeinde und Landratsamt so viele Befreiungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplans erlaubt, dass die ursprünglichen Regelungen vermutlich „obsolet“ sind - also veraltet und damit nicht mehr anwendbar. Diese Auffassung hat das Landratsamt bereits der Gemeinde Tutzing gegenüber vertreten.
Aktueller Anlass ist ein bereits seit Jahren an einem der Häuser in diesem Gebiet bestehender Wintergarten. Er war bei seiner Erbauung nicht genehmigt gewesen, also illegal. Mittlerweile ist das Haus verkauft worden. Die neue Eigentümerin will die Angelegenheit in rechtlich geordnete Bahnen bringen.
Bei der Prüfung ist das ganze Dilemma zu Tage getreten: Nahezu jedes der Gebäude überschreite den Bauraum, sagte ein Mitarbeiter des Bauamts im Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats. "Überall ragt etwas raus", fügte er hinzu. Weil aber auch etliche andere Bauherren von den ursprünglichen Regelungen des Bebauungsplans befreit worden sind, erscheint es den Verantwortlichen nun nicht so einfach möglich, dem Wintergarten die Genehmigung zu versagen.
Der Ausschuss hat einem mittlerweile nachträglich eingereichten Bauantrag für den Wintergarten deshalb schon mal das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Am Zug ist nun das Landratsamt, das die Rechtslage wohl anhand dieses Antrags prüfen und dann eine Entscheidung treffen muss.
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