Von vorOrt.news

Einhaltung der Satzung wäre "kontraproduktiv"

In der Lindenallee wird die Regel bei Garagen nicht eingehalten - und das stößt auf viel Zustimmung

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"Eher kontraproduktiv" wäre für die Gemeindeverwaltung hier in der Lindenallee die Einhaltung der Ortsbausatzung © L.G.

„Garagen sind wie Hauptgebäude zu gestalten.“ So steht es im Artikel 7 der Tutzinger Ortsbausatzung. Aber den Verantwortlichen der Gemeinde gefällt diese Regel nicht immer.

Kürzlich hatte sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats mit dem geplanten Neubau von zwei Einzelgaragen an der Lindenallee zu befassen. Ginge es nach der Ortsbausatzung, dann müssten beide Garagen mit flach geneigten Satteldächern ausgestattet werden, denn das Hauptgebäude verfügt über ein flach geneigtes Satteldach. „Das wäre aus unserer Sicht eher kontraproduktiv“, kommentierten Mitarbeiter der Bauverwaltung.

Die meisten Gemeinderäte schienen recht froh darüber zu sein, dass der Bauwerber es anders vorsieht, als es die Ortsbausatzung vorgibt: Die eine der beiden Garagen soll mit einem Pultdach versehen werden, die andere mit einem extensiv begrünten Flachdach.

Der Bauausschuss hat eine entsprechende Befreiung von der Ortsbausatzung beschlossen und dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Eine Präzedenzwirkung sei aufgrund der Lage nicht zu befürchten, erklärte die Verwaltung. Sie sieht zudem eine wesentliche Verbesserung gegenüber einer früheren Planung, die ein zusätzliches „und nicht unbeachtliches“ Gebäude mit drei Stellplätzen vorgesehen habe. Das Baugrundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich.

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Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1730
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