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Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen

In einem Gebäude an der Ziegeleistraße erlaubt die Gemeinde keine Ferienwohnungen

Ferienwohnungen wollte ein Bauwerber im Erdgeschoss eines Gebäude an der Ziegeleistraße in Tutzing einrichten. Aber daraus wird nichts. Der Bauausschuss des Gemeinderats hat dies abgelehnt. In dem betreffenden Gebäude sieht der Bebauungsplan im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung mit „sonstigen Gewerbebetrieben“ vor.

Zwei der Gewerbeeinheiten sollten künftig als Ferienwohnungen genutzt werden. Eigentlich kein Problem, könnte man meinen, wenn man Angaben des Kreisbauamts Starnberg und des Bayerischen Gemeindetags als Maßstab nimmt: Beide haben der Gemeinde gegenüber die Auskunft erteilt, dass Ferienwohnungen bereits ab einer Einheit generell als Gewerbe anzusehen sind. Damit würde bei einer Umwandlung die im Bebauungsplan geforderte gewerbliche Nutzung eingehalten.

Doch ein Bebauugsplan ist nach Angaben der Gemeindeverwaltung planreif - und dort steht noch ein in diesem Fall entscheidendes Detail: Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind ausgeschlossen. Aus diesem Grund hat der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen einstimmig versagt.

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Gewerbe ja, Ferienwohnungen nein: Das Gebäude an der Ziegeleistraße © L.G.
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Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1634
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