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Veränderungssperre ruft Juristen auf den Plan

Seeufernahe Bebauung: Rechtsanwalt einer Eigentümerin schreibt an alle Gemeinderäte

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Baustopp: Die Arbeiten auf diesem Grundstück am Sprungleitenweg hat die Veränderungssperre erst mal beendet. © L.G.

Diese Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Nachdem die Gemeinde Tutzing kürzlich für das Gebiet oberhalb des Freibadegeländes eine Veränderungssperre erlassen hat, ist schnell ein Brief von einem Rechtsanwalt eingegangen. Dabei geht es um das unübersehbare Bauvorhaben neben dem Sprungleitenweg, das die Arbeiter bereits tief in den Hang geführt hat (Bild links). Damit ist nun erst einmal Schluss, denn eine Veränderungssperre begründet befristet ein Bauverbot für das betreffende Gebiet.

Der Rechtsvertreter der Eigentümerin hat dieser Tage ein Schreiben gleich an alle Gemeinderäte geschickt, wie das Bauamt im Bauausschuss des Gemeinderats berichtet hat. Das betreffende Bauprojekt hat sowohl bei Tutzings Kommunalpolitikern als auch im Landratsamt für einige Irritationen gesorgt. Denn ein eigentlich schon abgelehnter Turm, der in der Mitte vorgesehen war, war zunächst aus dem Entwurf entfernt worden, woraufhin die Planung genehmigt wurde, dann tauchte er in weiteren Anträgen wieder auf.

Auch zwei direkt nebenan von einem anderen Bauwerber geplante Villen wollen den Gemeinderäten nicht gefallen. Sie halten sie für zu groß und befürchten eine Riegelwirkung in sensibler Seeufernähe.

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"Verletzlicher Bereich": Für den Anwalt der Gemeinde geht es hier nicht nur um Privatinteresse. © L.G.

Ein Bebauungsplan für das betreffende Gebiet ist bereits in Arbeit. Er hat aber noch nicht die so genannte Planreife erreicht. Damit gelten eigentlich nicht seine Vorgaben, sondern die Umgebungsbebauung als Maßstab - das ist im Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs festgelegt. Einer solchen "Planersatzvorschrift“ will die Gemeinde die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich jedoch nicht überlassen. Nachdem die diversen Entwürfe und ihre Veränderungen bei beiden Bauvorhaben immer wieder aufs Neue Kritik auf sich gezogen haben, will die Gemeinde nun mit der Veränderungssperre und dem in Arbeit befindlichen Bebauungsplan Nägel mit Köpfen machen. Sie will erreichen, dass sich die Gebäude maßvoll in die bestehende parkartige Landschaft mit der für den Starnberger See typischen Villenbebauung einfügen. Bei den geplanten Bauten ist dies ihrer Auffassung nicht der Fall.

Wie der Anwalt der Eigentümerin nun argumentiert, das hat die Rathausverwaltung im Bauausschuss nicht konkret ausgeführt. Wie der für die Gemeinde tätige Rechtsanwalt Volker Gronefeld die Angelegenheit sieht, hatte er schon in einer früheren Sitzung erläutert. Er hatte der Gemeinde geraten, ihren planerischen Willen für die künftige bauliche Entwicklung am Seeufer zu präzisieren. Weil es sich um einen "verletzlichen Bereich" handele, gehe es nicht nur um Privatinteresse, sondern auch um öffentliches Interesse.

Der Bauausschuss hat sich mit der rechtlichen Seite der Angelegenheit nicht befasst. Nach der Entscheidung des Gemeinderats über eine Veränderungssperre hat er folgerichtig vorliegenden Tekturanträgen für die beiden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt.

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Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1623
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