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Zu schräg für Tutzing

Plan fällt zum zweiten Mal durch - Problempunkte Gestaltung, Außenbereichsgrenze, Wasserleitung

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Ungewöhnlich: Das Haus würde sich an der Ecke Kustermannstraße/Oberes Vocherl zweifellos von der Nachbarbebauung abheben

Auch beim zweiten Anlauf ist ein „schräger“ Hausentwurf auf der Strecke geblieben: Der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats hat den Entwurf des Münchner Architekten Kurt Tillich abermals abgelehnt. Zum ersten Mal war das ungewöhnliche Bauvorhaben für ein Gebäude oben an der Kustermannstraße im April dieses Jahres durchgefallen.

Am Oberen Vocherl, direkt neben der westlich verlaufenden Waldgrenze, schwebte dem Planer auf dem von West nach Ost um etwa vier Meter abfallenden Grundstück ein Haus mit Geschossen auf vier zueinander halbgeschossig versetzten Ebenen vor. Der vorgeschlagene „Split-Level“-Grundriss sollte auf den natürlichen terrassierten Geländeverlauf eingehen. Von der Eingangsebene aus gesehen sollten sich die Wohnbereiche jeweils um ein halbes Geschoß nach oben oder nach unten versetzt befinden.

Die Dachform sollte eine Kombination aus Flach- und Steildach sein, mit einer nicht sichtbaren Photovoltaikanlage auf dem mittig liegenden Steildach. Eine intensive Begrünung von Dach und explizit auch der Fassade sollte das Gebäude in die Umgebung integrieren. Vor den drei Hauptseiten sollten jeweils Dachschrägen angeordnet sein. „Auch wenn der Baukörper nicht dem traditionellen Satteldachtypus entspricht“, argumentierte der Architekt, „geht er mit seinen Dachschrägen und der Materialität stärker auf die Umgebung ein als beispielsweise eine weiße Flachdachvilla.“

Bauwerber lässt nicht locker

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Auffallende Elemente: Das Firmengebäude des Grundeigentümers in der Münchner Lindberghstraße

Das sahen die Ausschussmitglieder schon im April ganz anders. Das Gebäude, kritisierten sie, füge sich nicht in die umgebende Bebauung ein und verstoße damit gegen den Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs.

Der Grünen Christine Nimbach gefielen zwar einige Aspekte recht gut, so die Begrünung von Dach und Fassade. Doch mehrheitlich lehnte der Ausschuss die Voranfrage ab.

Der Bauwerber, Eigentümer eines Unternehmens „Die Textilmacher GmbH“, lässt aber nicht locker, wie sein nun trotzdem eingereichter Vorbescheidantrag zeigt. Das deutet darauf hin, dass er und sein Architekt Tillich von der ungewöhnlichen Bauweise recht überzeugt sind. Auffallende Elemente gibt es auch schon bei einem Firmengebäude der „Textilmacher“ in der Münchner Lindberghstraße.

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Außenbereichsgrenze "im Zickzack" irritiert Gemeinderäte

Die Gemeinderäte sahen den extravaganten Entwurf allerdings nicht minder kritisch als im April. Doch das war für sie nicht der einzige Problempunkt. Zwei weitere Aspekte kamen hinzu: Zum einen läuft genau durch dieses Grundstück die Tutzinger Hauptwasserleitung, wie Bürgermeisterin Marlene Greinwald sagte - und auf die so einfach draufbauen, das geht nicht, da waren sich alle Ausschussmitglieder einig. Die Gemeinde will die Leitung zwar verlegen, doch solange das nicht der Fall ist, sieht die Rathausverwaltung keine Möglichkeit, den Bau in dieser Form zu genehmigen.

Zum anderen hat das Landratsamt entlang der bestehenden Gebäude - nicht entlang der Grundstücksgrenzen - die Grenze des planungsrechtlichen Außenbereichs festgelegt, wie es nach dem so genannten Perlschnurverfahren üblicherweise geschieht. Nach dieser Grenze würde ein Teil des Neubaus im Außenbereich liegen. Im Bauausschuss klang Kritik an dieser Vorgehensweise des Landratsamts an. Peter Stich (CSU) bezeichnete es als merkwürdig, dass die Grenze nicht entlang der Grundstückgrenzen, sondern „im Zickzack“ gezogen worden sei. Bei Stefan Feldhütter (Freie Wähler) sorgten die Ergebnisse dieser Vorgehensweise für „Stirnrunzeln“, Christine Nimbach (Grüne) beurteilte sie sogar als willkürlich. Sie alle sehen Bedarf, über diese Art der Entscheidung mit den Verantwortlichen des Landratsamts zu diskutieren.

Ortsplanungsreferent warnt vor allzu vielen Formalismen

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Wie weit geht die Freiheit beim Bauen? Dafür ist der Tutzinger Entwurf ein interessantes Anschauungsobjekt © Entwürfe: Kurt Tillich

Dem negativ beurteilten Bauvorhaben an der Kustermannstraße scheint das aber nicht weiter zu helfen: Die Sache mit der Außenbereichsgrenze wollen die Tutzinger Kommunalpoltiker ganz unabhängig von diesem Plan klären. Nichts mit ihm zu tun, bekräftigte das Bauamt, hätten auch die Pläne zur Verlegung der Wasserleitung.

Ortsplanungsreferent Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing) sprach sich dennoch für generelle Überlegungen im Interesse der Eigentümer aus: Der Zuschnitt dieses „Problemgrundstücks“ sei äußerst schwierig, hinzu kämen „Härten“ wie die mit der Wasserleitung verbundene Grunddienstbarkeit und die Grenzziehung des Außenbereichs. „Wir sollten uns da nicht so sehr in Formalismen ergehen“, sagte er: „Wir sollten nachdenken, ob dieses Baugrundstück nicht so gestaltet werden kann, dass dort sinnvoll gebaut werden kann.“

Da wollte Bürgermeisterin Greinwald ihm allerdings nicht ganz folgen. Der Eigentümer habe das Grundstück mit Kenntnis all dieser Bedingungen gekauft: „Das ist doch keine Härte!“

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