Von vorOrt.news

82 Zweitwohnungssteuer-Zahler in Tutzing

Aufgrund eines Bundesverwaltungsgerichts-Urteils ändert die Gemeinde die Regelung

See10.jpg
Magnet Tutzing: In unserer Gemeinde hat manch einer eine Zweitwohnung © L.G.

In Tutzing gibt es 82 Zweitwohnungssteuer-Zahler. Das hat die Gemeinde im Zuge einer Neuregelung der Zweitwohnungssteuer bekannt gegeben. Die Gemeinde rechnet von ihnen in diesem Jahr mit Einnahmen von 236 000 Euro, wie aus dem Haushaltsplan 2019 hervorgeht. Das ist deutlich mehr als sonst. Im Jahr 2017 waren es 110 000 Euro gewesen.

Grund für die kräftige Steigerung ist aber nicht etwa eine deutliche Erhöhung der Zweitwohnungssteuer, sondern ihr Ausfall im vorigen Jahr. Wegen eines höchstrichterlichen Urteils war unklar, ob die Regelungen der Gemeinde Tutzing in diesem Fall korrekt sind. Deshalb hat sie von den betroffenen 82 Steuerpflichtigen die zum 1. Februar 2018 fällige Zweitwohnungssteuer nicht erhoben.

Tatsächlich wird die Regelung jetzt geändert. Anlass dafür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, in dem eine Steuerstaffelung, wie sie die Gemeinde Tutzing zugrunde gelegt hatte, als verfassungswidrig eingestuft worden ist. Nach Meinung der Richter weicht eine solche Regelung vom Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ab.

Mittlerweile hat der Bayerische Gemeindetag den Kommunen eine Handlungsempfehlung zukommen lassen, außerdem hat die Gemeinde Tutzing ein Gutachten über die Jahresnettokaltmiete erstellen lassen. Ergebnis: Die Steuerstaffelung wird gekippt, die Gemeinde berechnet künftig bei der Zweitwohnungssteuer einen einheitlichen Steuersatz von zwölf Prozent. Das hat der Gemeinderat inzwischen beschlossen. In diesem Jahr kassiert die Gemeinde die Steuer für zwei Jahre, weil sie im vorigen Jahr nicht erhoben worden ist - deshalb der relativ hohe Gesamtbetrag von 236 000 Euro.

Anzeige
Valemtinstag-26-Banner3.png
Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1548
Über den Autor

vorOrt.news

Kommentar hinzufügen

Anmelden , um einen Kommentar zu hinterlassen.