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Außenaufzug fürs Rathaus beantragt

Plädoyer für besseren Zugang – Zur Finanzierung eventuell eine Bürgerstiftung

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So etwa könnte es vielleicht aussehen: Diesen Außenaufzug der Firma Orba hat der Verband für Aufzugstechnik VFA bei der Messe "Interlift" in Augsburg präsentiert © VFA / Orba

„Ein Rathaus ist ein Haus für alle Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Das Rathaus in Tutzing wird in seinem heutigen Zustand diesem Anspruch nicht gerecht!“ Mit diesen Worten begründet die Behinderten-Beauftragte der Gemeinde, Vizebürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg, einen Antrag für einen behindertengerechten Zugang zum Rathaus. Sie plädiert für einen außenliegenden Aufzug an dessen Südseite, im Hof neben der Feuertreppe.

Der Antrag datiert vom 2. Oktober 2018. Beim Hauptausschuss des Gemeinderats stand er in der Dezember-Sitzung auf der Tagesordnung. Der Ausschuss hat ihn aber nicht detailliert behandelt, sondern ihn wegen den mit ihm verbundenen Kosten an die laufenden Beratungen über den Gemeindehaushalt verwiesen. Elisabeth Dörrenberg hat Planungskosten von rund 30 000 Euro für den Aufzug beantragt.

Hinzu kommen sollen weitere Maßnahmen wie eine Verbreiterung der Rampe für Rollstuhlfahrer am Nordeingang, ein Geländer an dieser Rampe sowie eine mobile Rampe für den Innenbereich zur Überwindung der dortigen Stufen.

Um die Kosten für einen Außenaufzug möglichst gering zu halten, regt Elisabeth Dörrenberg neben der Prüfung von Fördermöglichkeiten einen Spendenaufruf sowie Überlegungen über eine Bürgerstiftung an.

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Im Hof des Rathauses neben der Feuertreppe könnte sich Elisabeth Dörrenberg den Aufzug vorstellen © L.G.
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Der Antrag der Behinderten-Beauftragten Elisabeth Dörrenberg im Wortlaut

Elisabeth Dörrenberg
Behinderten-Beauftragte der Gemeinde Tutzing
Waldschmidtstr. 8c
82327 Tutzing

02.10.2018


Antrag: Behindertengerechter Zugang zum Rathaus

ich beantrage für die bevorstehenden Haushaltsberatungen, Planungskosten in Höhe von ca. 30.000,- € für einen außenliegenden Aufzug an der Südseite des Rathauses neben der Feuertreppe einzustellen. Ferner beantrage ich, Mittel für die Verbreiterung der Rampe für Rollstuhlfahrer am Nordeingang sowie den Einbau eines Geländers an dieser Rampe und den Ankauf einer mobilen Rampe zur Überwindung der Stufen im inneren Eingang vorzusehen.

Ich bitte, diesen Antrag auf die nächste Tagesordnung des HFW oder der GR-Sitzung im November zu setzen.


Begründung

Derzeit ist es sowohl für Personen, die an einen Rollstuhl vorübergehend oder für immer gebunden sind oder Eltern mit Kinderwagen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, in die Büros der Mitarbeiter oder den Sitzungssaal zu gelangen. Mitarbeiter der Verwaltung oder Gemeinderäte, die durch eine plötzlich auftretende Erkrankung oder einen Unfall für längere Zeit oder lebenslang auf einen Rollstuhl angewiesen wären, müssten ihren Arbeitsplatz oder ihr Mandat aufgeben, weil ein weitgehend ungehinderter Zugang zum Rathaus derzeit nicht gegeben ist. Interessierte Bürger, die an Sitzungen als Zuhörer teilnehmen, unsere Ausstellungen besuchen oder Familienangehörige, die an einer standesamtlichen Trauung teilnehmen wollen, erreichen die Büros und den Sitzungssaal nur unter größten Mühen.
Ein Rathaus ist ein Haus für alle Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Das Rathaus in Tutzing wird in seinem heutigen Zustand diesem Anspruch nicht gerecht!

Nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand sind die Kosten für einen Außenaufzug niedriger einzuschätzen als für einen Innenaufzug. Außerdem müssen für einen Einbau eines Außenaufzugs keine dringend benötigten Büroräume geopfert werden.

Ausdrücklich möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass über einen Außenaufzug an dieser Stelle die Tenne nicht erschlossen werden kann. Damit wäre das Rathaus nicht als barrierefrei einzustufen. Eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum derzeitigen Zustand wäre aber zu erreichen.

Die Verbesserung der Außenrampe könnte ohne großen finanziellen Aufwand aus meiner Sicht durch den Bauhof erledigt werden. Der Ankauf einer mobilen Rampe für den inneren Eingangsbereich sollte für das HH-Jahr 2019 vorgesehen werden.

Um die Kosten für einen Außenaufzug so gering wie möglich zu halten, sollten Fördermöglichkeiten geprüft und/oder über einen Spendenaufruf/Bürgerstiftung beraten werden.
Bis zur Behandlung dieses Antrags werde ich mich über Fördermöglichkeiten, Form eines Spendenaufrufs oder Gründung einer Bürgerstiftung informieren und diese Informationen auch umgehend der Verwaltung und den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates zugänglich machen.

Elisabeth Dörrenberg
2. BGM/Behindertenbeauftragte

Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1484
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