Von vorOrt.news

Gartenbaubetrieb liebäugelt mit Tutzing

Schwäbisches Unternehmen zeigt Interesse an Ex-Baumschule zwischen Garatshausen und Traubing

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Der Weg zur bisherigen Baumschule © L.G.

An der Straße zwischen Garatshausen und Traubing gibt es einige wenige Firmen, so beispielsweise den Hofladen Doll, der mit der schönen Marke „Fleisches Lust“ lockt und in Tutzing als Geheimtipp gilt. Weiter unten, ziemlich in der Mitte der Straße, hat die in Metzingen (Baden-Württemberg) ansässige Baumschule Handel eine Baumschule betrieben, sie aber im März dieses Jahres mehr als sechs Jahrzehnte nach ihrer Gründung geschlossen. Nun wird für das 36 000 Quadratmeter große Gelände eine neue Nutzung gesucht.

Das Areal scheint recht gefragt zu sein. Obwohl es komplett im Außenbereich liegt - weit und breit gibt es nur wenige andere Häuser - und das Baurecht nur „privilegierte“ Nutzungen zulässt, sollen sich bei der Gemeinde Tutzing inzwischen mehr als 100 Interessenten gemeldet haben. Von Pferdehaltung bis zu einer Hundepension, auch für „Problemhunde“, soll sich der Ideenbogen spannen. Dem Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats lag dieser Tage sogar schon ein konkreter Antrag für einen Vorbescheid vor.

Der Interessent will mehrere Arbeitsplätze und auch Lehrstellen schaffen

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Ein grünes Paradies: Blick auf das Areal zwischen Garatshausen und Traubing © L.G.

Der Antrag soll von einem Gartenbaubetrieb im Raum Augsburg stammen, der seine Tätigkeit über das bayerische Schwaben hinaus offenbar in die hiesige Region ausweiten möchte. Dieses Ansinnen schien den Tutzinger Gemeinderäten durchaus zu gefallen, denn vergleichbare Angebote gibt es rundherum kaum. Der Interessent will auch mehrere Arbeitsplätze sowie Lehrstellen schaffen.

Dennoch haben die Ausschussmitglieder den Vorbescheidantrag erst einmal abgelehnt. Das klingt zunächst paradox, doch die Ausschussmitglieder hielten diese Vorgehensweise letztlich für die sinnvollste Lösung. Etliche Aspekte der ihnen vorgelegten Planung erschienen ihnen nämlich noch allzu unklar.

Das betrifft beispielsweise wasserrechtliche Fragen. Das Gelände ist nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen, stattdessen gibt es einen Brunnen. Auch ein neuer Teich - zusätzlich zu einem schon bestehenden - soll angelegt werden. Außerdem gilt die Entwicklung am Starzenbach als offen, ebenso die Abwasserbeseitigung.

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Zustimmung auf dem Umweg über eine Ablehnung nicht ausgeschlossen

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Braucht ein Gartenbaubetrieb deutlich mehr Bauten? Da werden im Bauausschuss Zweifel angemeldet © L.G.

Auch die Größe der vorgesehenen Bauten wollte nicht allen Gemeinderäten einleuchten. Nach dem Vorbescheidantrag sollen zusätzlich zu den bisher auf dem Grundstück schon bestehenden Bauten mehrere weitere Gebäude errichtet werden, darunter zwei recht große Hallen, in denen alle möglichen Maschinen untergebracht werden sollen. An einem derartigen Bedarf für einen Gartenbaubetrieb wurden im Ausschuss Zweifel geäußert. Das bisherige Bauvolumen soll, wie vorgerechnet wurde, verdoppelt werden.

Über den Trick mit der Ablehnung des Vorbescheidantrags hoffen die Gemeinderäte nun für Klärung all der Fragen sorgen zu können: Das Landratsamt sei nämlich nun gezwungen, sich mit diesen Themen zu beschäftigen und die Details den Fachbehörden vorzulegen, so dem Amt für ländliche Entwicklung, dem Wasserwirtschaftsamt, dem Abwasserverband und anderen. Wenn all diese Behörden dann in ihren Stellungnahmen keine Probleme sehen sollten, so die Überlegung, dann stünde auch einer Zustimmung durch den Tutzinger Gemeinderat nichts mehr im Wege. Das wäre dann sozusagen eine Zustimmung auf dem Umweg einer Ablehnung.

Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1125
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