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Seehof: Boardinghaus abgelehnt

Gemeinderat sieht keine Übereinstimmung mit Bebauungsplan - Rechtliche Beurteilung umstritten

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Noch ist das Seehof-Grundstück unbebaut © L.G.

Der Tutzinger Gemeinderat hat am Dienstagabend den Antrag für einen Vorbescheid über ein so genanntes Boardinghaus einstimmig abgelehnt. Der Antrag wurde von mehreren Seiten als nicht dem Bebauungsplan entsprechend kritisiert.

Vorgesehen war offenbar ein Gebäude in der Größenordnung von rund 4500 Quadratmetern Bruttogeschossfläche, etwas kleiner, als im Bebauungsplan vorgesehen. Beantragt hatte der Seehof-Eigentümer einen „Vorbescheid zur Neuerrichtung eines Beherbergungsbetriebes“.

In einem Boardinghaus gibt es üblicherweise hotelähnliche Nutzungen, doch bleiben die Bewohner in der Regel länger als in einem normalen Hotel, nämlich Wochen oder Monate. Konkret war in dem Antrag die Rede von einem gewerblichen Boardinghaus mit Wellnessbereich, Wohnnutzung, Nebengebäuden und Tiefgarage.

Reiter spricht von '"verkappter Wohnbebauung"

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Viel öffentlicher Zugang im unteren Bereich und kleinere Bebauung ist bei Verzicht auf Hotelnutzung erreichbar, argumentiert die CSU © L.G.

Bei der Diskussion im Gemeinderat flammten immer wieder Zweifel daran auf, ob der Antrag der für das Seehof-Grundstück baurechtlich nach wie vor festgeschriebenen Hotelnutzung entspricht. Vielmehr wurde vermutet, dass letztlich vor allem eine Wohnnutzung angestrebt werde. Dr. Heinrich Reiter (Freie Wähler) sprach wie schon in der Sitzung vor den Sommerferien von einer „Mogelpackung“ und von einer „verkappten Wohnbebauung“. Allerdings wurde im Gemeinderat auch bereits gemutmaßt, dass der Seehof-Eigentümer nun vor Gericht gehen könnte, um seine Bauwünsche durchzusetzen. Wie dabei die Rechtsposition der Gemeinde einzuschätzen ist, dazu gab es unterschiedliche Auffassungen. Die einen hielten die Position der Gemeinde für rechtssicher, die anderen ließen daran Zweifel erkennen.

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So sah der untere Bereich des Grundstücks zur Zeit des alten Seehof-Hotels aus © Sammlung Gernot Abendt

CSU: Hotel-Verzicht ermöglicht kleinere Bebauung und mehr öffentlichen Zugang

Mehrere Gemeinderäte plädierten nachdrücklich dafür, nun das Gespräch mit den Eigentümern zu suchen. Die CSU-Fraktion hält unter Verzicht auf die Hotelnutzung eine kleinere Wohnbebauung mit rund 2300 Quadratmetern für sinnvoll, wenn dadurch erreicht werden kann, dass die Öffentlichkeit Zugang zu einem möglichst großen Teil des Grundstücks im unteren Bereich erhält. CSU-Gemeinderat Dr. Thomas von Mitschke-Collande, der diese Auffassung erläuterte, sprach sich außerdem für eine aufgelockerte Bebauung aus, die von der Schlossstraße abgerückt wird, damit dort eine „Flaniermeile“ entstehen kann.

Quelle Titelbild: L.G.
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