Zwei Wohneinheiten pro Gebäude am Gröberweg: So hat es die Gemeinde in einem Bebauungsplan vorgesehen. Einem Bauwerber hat das nicht ausgereicht - er wollte drei Wohneinheiten.
Damit stieß er auf Ablehnung. Beim Verwaltungsgericht München hat er dagegen geklagt. Auch dort ist er jetzt abgeblitzt. Eine Berufung gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen, wie das Bauamt im Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats berichtet hat.
„Die Gemeinde Tutzing hat alles richtig gemacht“, folgerte der Mitarbeiter des Bauamts. Der Bauwerber muss nun auch noch die Kosten des Verfahrens bezahlen.

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