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Heiße Diskussion um Garagen und Carports

Wohin mit parkenden Autos? Nicht zuviele auf Grundstücke, sagen die einen - nicht auf die Straße, sagen die anderen

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Höhenbergstraße: Vor diesem Gartenhäusl war der Carport vorgesehen © L.G.

Eigentlich war es ein harmlos wirkender Antrag. Am Benediktenweg wollte jemand eine Doppelgarage errichten. Geht aber nicht: Der Bebauungsplan erlaubt in dem betreffenden Bereich nämlich lediglich eine Einzelgarage je Wohneinheit. Also hat der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats den Antrag abgelehnt.

Eher harmlos wirkte auch ein anderer Antrag. Da sollte an der Höhenbergstraße ein Carport errichtet werden. So etwas wäre eigentlich „verfahrensfrei“ möglich, wie ein Mitarbeiter der Gemeinderverwaltung sagte. Geht aber ebenfalls nicht: In diesem Fall sieht der Bebauungsplan nämlich eine Doppelgarage mit Satteldach vor, und zwar unmittelbar am Himbeerweg und angebaut ans Wohngebäude. Für den Carport, der vor einem bestehenden Gartenhaus entstehen und bis zur Straße reichen sollte, wäre deshalb eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich - und die wurde verweigert.

Gehören parkende Autos auf Privatgrund oder auf öffentlichen Grund?

An diesen beiden vermeintlich schlichten Anträgen entzündete sich im Bauausschuss eine Diskussion, die es in sich hatte. Die Meinungen gingen in einigen Punkten erheblich auseinander - so etwa in der Frage, ob die Autos auf den Privatgrundstücken oder auf öffentlichem Grund abgestellt werden sollten. Dr. Heinrich Reiter (Freie Wähler) vertrat die Auffassung, es müsse keine Parkmöglichkeit direkt beim Grundstück geben: „Dann stellt er halt sein Auto unten an der Straße ab und geht 50 Meter weiter.“

Das sah Thomas Parstorfer (CSU) ganz anders: „Wir können doch nicht befürworten, dass die Autos draußen stehen.“ Es müsse vielmehr ermöglicht werden, dass die Autos von der Straße verschwänden. Auch Peter Stich (CSU) wollte Reiters Argumentation nicht folgen: „Solange Platz auf den Grundstücken ist, wehre ich mich dagegen, dass für die Autos öffentlicher Grund zur Verfügung gestellt wird.“ Es sei nicht im Sinn der Sache, dass die Autos auf den Straßen stünden, zumal dies auch Fußgänger und Radfahrer behindere.

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"Wir sind doch hier nicht in Wanne-Eickel oder in Griechenland"

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Steine des Anstoßes sind zurzeit in Tutzing Garagen... © L.G.

Einige Gemeinderäte konnten es kaum fassen, dass in bestimmten Bereichen nur eine Einzelgarage je Wohneinheit zugelassen wird. „Wie kommt denn so etwas zustande?“, fragte Dr. Ernst Lindl (CSU) ungläubig. Auf einem Grundstück mit einem Einfamilienhaus müssten doch mindestens zwei Autos parken können. Es könne ja auch mal jemand zu Besuch kommen. Er empfahl, das alles nochmals im gesamten Gemeinderat zu überprüfen. Stich wunderte sich genauso: „Warum schreiben wir die Einzelgarage vor, wenn eine Doppelgarage Platz hätte?“

Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing) dagegen meinte, es ginge zu Lasten des Ortes, wenn möglichst viele Stellflächen auf einem Grundstück verteilt würden: „Ich kann mir keinen Ort wünschen, in dem wir das Haus mit Stellplätzen umlagern.“ Der Benediktenweg sei zwar an der betreffenden Stelle zu schmal zum Parken, doch dann müsse man halt eine Tiefgarage bauen. Marchner wandte sich auch dagegen, „jedes Haus mit einem Carport zu garnieren“. In gewohnter Deutlichkeit fügte er hinzu: „Das ist eine architektonische Scheußlichkeit, die da entsteht.“ Und er setzte noch einen regionalen Vergleich drauf: „Wir sind doch hier nicht in Wanne-Eickel oder in Griechenland, wir sind in Tutzing.“

Da hielt Vizebürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) jedoch dagegen: Sie könne auf Anhieb 40 bis 50 hässliche Garagen in Tutzing nennen. Carports seien dagegen oft filigran und leicht. Auch Stich und Lindl hielten einen Carport an der betreffenden Stelle in der Höhenbergstraße für durchaus vertretbar. „Ich weiß nicht, warum wir Probleme mit dem Carport haben“, wunderte sich Stich.

Das Thema wird in nicht-öffentlicher Sitzung grundlegend behandelt

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... und Carports © L.G.

Einen ganz anderen Aspekt gegen den Carport brachte Christine Nimbach (Grüne) ein: Die Grundstücke in diesem Bereich hätten alle Vorgärten, und daran hätten sich die früheren Gemeinderäte beim Bebauungsplan halten wollen. Damit sorgte sie wiederum für Verwunderung bei Stich, der fragte, wo denn an der betreffenden Stelle Vorgärten seien.

Man solle in so einem Fall „nicht stur auf den Bebauungsplan schauen“, meinte Stich. Zur Festlegung auf immer nur eine Einzelgarage je Wohneinheit im Teilbebauungsplan "Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße" sagte Lindl sogar: „Da haben wir mit aller Wahrscheinlichkeit einen Fehler gemacht, weil wir einen zweiten Parkplatz ermöglichen müssen.“ Sofort verwahrte sich Marchner gegen Vermutungen, der Bebauungsplan sei nicht sorgfältig bearbeitet worden: „Dass Grundstücke da so geteilt werden, ist nicht unser Versehen.“

Es wurden aber auch gleich Alternativüberlegungen angestellt. Stefan Feldhütter (Freie Wähler) meinte zum Fall Benediktenweg, man könne zwei Autos hintereinander stellen. Das sei zwar eine gewisse Einschränkung, aber man könne es nicht immer ideal haben. Nach Auffassung von Georg Schuster (ödp) würde sich in so einem Fall eine Duplex-Garage anbieten.

In nicht-öffentlicher Sitzung scheint das Stellflächen-Thema anschließend vertieft worden zu sein, wie angedeutet wurde - und zwar grundlegend. Die Diskussion über den Parkraum in Tutzing wird also fortgesetzt.

Garage oder Carport? Hier eine Tutzinger Auswahl:

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Quelle Titelbild: L.G.
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