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Ist zwar kein Bauernhof, sieht aber so aus

Die Landwirtschaft verschwindet - aber Neubauten sollen ihr wenigstens ähneln

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Traubing ist immer noch in Teilen ländlich geprägt - so in der kleinen Straße Nordwinkel © L.G-

Es ist der Zug der Zeit: Die Landwirtschaft verschwindet mehr und mehr aus den Orten. Auch Dörfer wie Traubing sind davor nicht gefeit. Das zeigt sich an der kleinen Straße Nordwinkel, die von der Andechser Straße abzweigt: Ein ehemaliger Bauernhof wird als solcher schon seit einem Jahrzehnt nicht mehr genutzt. Nun wollen die Eigentümer an seiner Stelle etwas Neues errichten.

Zunächst hatten sie bei der Gemeinde einen Entwurf für drei Häuser nebeneinander vorgestellt, aber der fand wenig Zustimmung. Nun haben sie eine andere Planung vorgelegt. Danach ist ein 26,60 Meter langes Gebäude mit Erdgeschoss, erstem Stock und Dachgeschoss vorgesehen. Dieses Bauwerk sieht so ähnlich aus wie ein Bauernhof - und das gefiel den meisten Mitgliedern des Bau- und Ortsplanungsausschusses. Also wenn schon kein Bauernhof mehr, dann wenigstens ein Gebäude, das optisch an ihn erinnert.

Ortsplanungsreferent Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing) wollte diesem Argument mit landwirtschaftlicher Optik zwar nicht so recht folgen. „Dieses Gebäude hat mit einem landwirtschaftlichen Gebäude überhaupt nichts zu tun“, kritisierte er, „es gehört nicht nach Traubing.“ Dies umso mehr, als in der Umgebung ähnlich lange Gebäude nicht zu finden seien. Doch die Ausschussmehrheit fand die Planung für Traubing passend.

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Das neue Gebäude soll wieder eine ähnliche Optik erhalten wie das alte © L.G.
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SoBoN könnte eine Forderung der Ortsbausatzung ersetzen

Errichtet werden sollen fünf Wohneinheiten, davon drei für Ferienwohnungen. Christine Nimbach (Grüne) regte an, in diesem Fall eine Anwendung der neuen Regelung für "sozialgerechte Bodennutzung“ (SoBoN) zu prüfen. Das soll nun geschehen. Ein Teil der neuen Wohnungen müsste dann relativ preisgünstig angeboten werden.

Das wäre dann möglicherweise ein Ersatz für eine andere Forderung, die eigentlich in der Tutzinger Ortsbausatzung steht: Anstelle bisheriger landwirtschaftlicher Anwesen verlangt sie fürs Erdgeschoss gewerbliche, landwirtschaftliche oder ähnliche Nutzungen.

Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1298
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