Für das Seehof-Grundstück in Tutzing gilt nun eine Veränderungssperre. Der Gemeinderat hat sie sowie eine Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Mitte Oktober hatte Bürgermeisterin Marlene Greinwald diese Maßnahmen bereits im Bau- und Ortsplanungsausschuss als eilbedürftig angekündigt; der Ausschuss hatte einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst. Im Gemeinderat hat Greinwald die Notwendigkeit dieser Vorgehensweise nun nochmals bekräftigt. Andernfalls wäre zu befürchten, sagte sie, dass der planerische Wille der Gemeinde beim Seehof nicht zum Tragen kommen werde.
Verhindert werden soll nach Greinwalds Worten eine von der Hotelnutzung abweichende Nutzung. An der baurechtlich seit langem vorgeschriebenen Sondernutzung dieses Grundstücks, die ausschließlich ein Hotel vorsieht, will die Gemeinde also auf alle Fälle festhalten. Damit wird anderen Forderungen, die in jüngerer Zeit verstärkt vorgebracht worden waren, eine Absage erteilt, ohne dass dies so deutlich formuliert wird.
Ob die Plädoyers für eine Wohnbebauung auf dem Seehof-Gelände damit tatsächlich vom Tisch sind, wird sich in den nächsten Monaten zeigen müssen. Diese Plädoyers waren vor allem mit dem Wunsch nach einer kleineren Bebauung des Seehof-Grundstücks verbunden worden, um eine öffentliche Teilnutzung des Geländes zu ermöglichen - so besonders am ufernahen Teil des Areals mit der Mariensäule. Für einen Hotelbau dagegen wurde aus Wirtschaftlichkeitsgründen teils eine größere Bebauung für notwendig gehalten.
Mit der Bebauungsplan-Änderung und der Forderung nach einem Hotel wird aber gleichzeitig eine ganze Reihe von Bedingungen verbunden. So soll erreicht werden, dass eine Blickachse zum See offen bleibt. Die Baukörper sollen entsprechend angeordnet werden. Zudem soll eine Hotelterrasse so situiert werden, dass die Nachbarn – besonders in der Marienstraße – nicht gestört werden. Auch eine bisher gegenüber dem Eingang zur Evangelischen Akademie vorgesehene Tiefgaragen-Zufahrt gilt als nicht realisierbar, für sie wird ebenfalls eine Änderung verlangt. Einen Wellnessbereich im ersten Obergeschoss will die Gemeinde ebenso wenig zulassen wie Dachaufbauten.
Die Planer stehen nun vor schwierigen Aufgaben: Sie müssen Wege finden, all diese Aspekte miteinander zu vereinbaren.
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