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Veränderungssperre für Seehof

Eilbedürftige Entscheidung der Gemeinde - Hotelbau soll planungsrechtlich gesichert werden

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Erst mal gibt's jetzt eine Veränderungssperre: Das Seehof-Grundstück mit der Mariensäule © L.G.

Beim Seehof-Grundstück gibt es eine neue Wendung. Die Gemeinde Tutzing sieht sich zu einer Veränderungssperre für das Gelände veranlasst. Bürgermeisterin Marlene Greinwald hat dies am Dienstag im Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats wegen eines Fristablaufs als eilbedürftig bezeichnet. Nähere Hintergründe hierzu hat sie nicht erläutert, sie sprach aber von einem Fristablauf. Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt habe zu dieser Vorgehensweise geraten. Der Ausschuss hat die Veränderungssperre befürwortet und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst, der nach Angaben der Bürgermeisterin zuständig ist. Sie bezeichnete es als Ziel, den Bau eines Hotels auf dem Seehof-Grundstück planungsrechtlich abzusichern.

Ein Hotelbau funktioniert zurzeit nicht - das soll geändert werden

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Sichtachse: Viele Tutzinger wünschen sich auch künftig einen frteien Blick zum See © L.G.

Es habe sich herausgestellt, dass ein Hotelbau zurzeit nicht funktioniere, sagte die Bürgermeisterin. Offenbar geht es dabei unter anderem um Probleme mit der Erschließung. Der Bebauungsplan soll nun nach den Worten von Greinwald so geändert werden, dass die Sondernutzung Hotel aufrechterhalten werden kann. Erstrebenswert seien auch Sichtachsen, sagte sie. Einen Antrag des Grundeigentümers für den Bau eines so genannten Boardinghauses hatte der Gemeinderat in seiner September-Sitzung abgelehnt. Dies war mit Vermutungen verbunden worden, dass mit diesem Plan letztlich keine Hotel-, sondern eine Wohnnutzung angestrebt werde. Das beantragte Gebäude hätte den Blick von der Hauptstraße und der Leidlstraße aus zum See ähnlich wie das alte Seehof-Hotel versperrt.

Der Stadtplaner Prof. Florian Burgstaller hatte auch verschiedene andere denkbare Varianten für eine Bebauung des Seehof-Grundstücks vorgestellt. Darunter waren auch mehrere Vorschläge mit freiem Blick auf den See und gleichzeitig kleinerer Bebauung des Areals. Dies scheint mit dem Begriff „Sichtachsen“ gemeint zu sein. Das beantragte Boardinghaus sollte eine Größenordnung von rund 4600 Quadratmetern Bruttogeschossfläche haben, rund 100 Quadratmeter weniger, als im Bebauungsplan vorgesehen. Das Baurecht soll nach Angaben der Rathauschefin trotz der nun vorgesehenen Änderungen weitgehend erhalten bleiben.

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Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1239
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