Tutzinger Bauausschuss in der Kritik
Bauausschuss beweist mit erneuter Zustimmung zum Neubau am Bareisl Ignoranz und Verantwortungslosigkeit – Hoffnung auf Gemeinderat
Von einem betroffenen Anwohner
Mit Bestürzung nehmen einige Anwohnerinnen und Anwohner am Bareisl die jüngste Entscheidung des Tutzinger Bauausschusses vom 24. Juni 2025 zur Kenntnis. Die Mehrheit dürfte die Botschaft noch nicht erreicht haben.
Es geht um nicht weniger als die Zukunft des eigenen Wohnquartiers: Ein massiver Neubau in neuster Planung mit 18 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 61 Tiefgaragenstellplätzen soll auf einer bislang begrünten Fläche mit Spielplatz entstehen – mitten in einem ruhigen, gewachsenen Wohngebiet, das von Familien und älteren Menschen geprägt ist. Der Bauantrag wurde vom Bauausschuss mehrheitlich, mit einer Gegenstimme der SPD, befürwortet.
Ein Projekt mit Vorgeschichte
Unter dem Tagesordnungspunkt 6 befasste sich der Tutzinger Bauausschuss am 24. Juni 2025 bereits zum dritten Mal mit dem Vorhaben.
Bereits am 16. Mai 2023 lag die erste Version des Bauprojekts vor – damals irreführend angekündigt als „Neubau eines Mehrfamilienhauses im Bereich der Wohnanlage Am Bareisl“. Tatsächlich handelte es sich schon damals um eine deutlich größere Wohnanlage. Dennoch wurde das Konzept mit 9:0 Stimmen einstimmig vom Tutzinger Bauausschuss befürwortet – zum großen Entsetzen der Anwohnerschaft. In der Niederschrift der damaligen Sitzung heißt es lapidar: „Der Bau- und Ortsplanungsausschuss nimmt die Ausführungen der Bauwerber zur Kenntnis und stimmt der vorgestellten Konzeption zu.“
Ein vorgeschlagenes Zugeständnis – eine freiwillige Sozialbindung für 14 Wohnungen – wurde ins Protokoll aufgenommen und zur Prüfung an eine Kanzlei übergeben. Was daraus bis heute wurde, bleibt offen.
Im Lauf der Zeit wurde jedoch auch den letzten Gemeinderäten und Ausschussmitgliedern klar, dass die Dimensionen des Vorhabens (damals 21 Wohneinheiten und 64 Tiefgaragenstellplätze) jeglichen Rahmen sprengen. Die massive Kritik aus der Nachbarschaft, eine Ortsbesichtigung einzelner Gemeinderäte am 25.5.2023, mehrere Informationsveranstaltungen (u. a. 1.6.2023 im Sitzungssaal der Gemeinde und am 14.6.2023 mit dem Eigentümer und Architekten vor Ort), sowie eine Neuvermessung des Grundstücks führten schließlich zu einer einstweiligen Kehrtwende: Am 18. Juni 2024 verweigerte der Bauausschuss mit 10:0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen. Auch der Gemeinderat folgte am 2. Juli 2024 mit 12:1 Stimmen.
Ein Jahr später nun der Wendepunkt: Die überarbeitete Planung wurde erneut vorgelegt – erneut unter TOP 6 – diesmal mit dem aktualisierten Titel, der die Dimension des Vorhabens ansatzweise erahnen lässt: „Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage“. Doch statt vertiefter Diskussion oder kritischer Auseinandersetzung erlebt man im Sitzungssaal vor allem eines: Desinteresse und Abnick-Mentalität.
Was am Dienstag im Sitzungssaal geschah, war in vielerlei Hinsicht erschreckend.
Zunächst: Die Gemeinde hat – formal korrekt – nicht die absolute Letztentscheidungshoheit. Aber dennoch erheblichen Einfluss, insbesondere wenn sie politisch aktiv werden würde.
Sie könnte das Einvernehmen nach § 36 BauGB versagen, wenn das Vorhaben nicht dem öffentlichen Interesse entspricht. Etwa wegen einer unzumutbaren Verdichtung oder Umweltfolgen. Beides Argumente, die beim vorliegenden Projekt objektiv erkennbar sein müssten, beispielsweise durch die übermäßige Versiegelung und massive Zunahme des Verkehrs zwischen Traubinger Str., Zugspitzstr. und Bareisl) durch 18 neu-bewohnte Wohneinheiten.
Doch was nützt das alles, wenn die örtliche Politik sich faktisch jeder Verantwortung entzieht, sich auf einer gemeindlichen Alibi-Rolle ausruht und nicht einmal den Versuch unternimmt, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten?
Täuschende Darstellung, Ahnungslosigkeit im Gremium
Der Bauausschuss traf seine erneute Entscheidung unter anderem anhand einer einseitigen und irreführenden Präsentation. Statt der betroffenen Fläche wurde ausschließlich das größte bestehende Gebäude der Umgebung gezeigt. Aus zwei Perspektiven - vorne und hinten. Das verzerrt den Eindruck massiv. Die fünf weiteren, deutlich kleineren Baukomplexe in der Wohnanlage wurden schlicht ignoriert. Das eigentliche Grundstück – eine bisher begrünte Fläche – war nicht in einem einzigen Bild zu sehen. Die Folge: Ausschussmitglieder, die offenbar keinen eigenen Bezug zur Örtlichkeit haben, konnten so kaum die Dimensionen und die Folgen der geplanten Bebauung einschätzen und gaben Fehleinschätzungen zur Wohn- und Parksituation, zur Umgebungsbebauung und zum ÖPNV ab.
Eine Ortsbegehung, wie sie bei deutlich kleineren Projekten stattfindet (z.B. am Oberen Schönmoos; in selbiger Sitzung eingehend diskutiert), fand für dieses Großprojekt nicht mehr statt. Warum eigentlich nicht?
Ansichten, die dem Bauausschuss am 24.6.25 präsentiert wurdenSS:
Bild 1 Bild 2
Vollständige Ansicht der Örtlichkeit:
Bild 3
Bild 4
Bild 5
Fakten werden zurechtgebogen
Erschreckend war auch, wie falsche bauliche Vergleiche zur Rechtfertigung herangezogen wurden.
Die rechtfertigenden Aussagen von Seiten der Gemeinde-Verwaltung, der neue Baukörper „orientiere sich an der Umgebungsbebauung“, halten einer Überprüfung nicht stand. In Wahrheit orientiert er sich nur an einem der sechs Wohnkomplexe, dem mit Abstand größten der Wohnsiedlung – nicht aber an der Gesamtstruktur der Wohnsiedlung, die deutlich kleinteiliger gebaut ist. Tatsächlich liegt der neue Baukörper am höchsten Punkt der bestehenden Anlage – und würde mit seinen ebenfalls 12 Metern Höhe (Erdgeschoss + 2 Stockwerke + Laterne) noch dominanter wirken als der Rest der Wohnanlage.
Wenig beruhigend für alle Anwohnerinnen und Anwohner dürfte auch sein, dass der Neubau inzwischen durch Umplanung an Größe verloren hat. 5 Meter Kürzung in der Länge, eine Reduktion von 21 auf 18 Wohneinheiten (dafür ohne Sozialbindung?), eine Reduktion von 64 auf 61 Tiefgaragenstellplätze. Für Anwohnerinnen und Anwohner sind diese Zahlen marginal. Anders als für die Gemeinde-Verwaltung, die sich erfreut über das Entgegenkommen des Bauherrn zeigte.
Auch der vielfach bemühte Satz, der Baukörper „schließe nun auch diesen Block zu einem O“ - wie im nördlichen Teil der Siedlung - ist schlicht falsch. Es handelt sich aktuell um zwei U-förmige Strukturen, die zu je einer Seite hin offen sind. Aus vielen guten Gründen. Insgesamt 6 Baukörper, je 3 zu einem U – das lässt sich auf Google Maps in Sekunden überprüfen.
Bild 6 – Google Maps
In Blau: 2 mal 3 im U angeordnete Bestandsbauten
In Rot: geplanter Neubau der einen Siedlungskomplex zu einem O schließen würde
In Schwarz: Umriss der Versiegelung durch die geplante Tiefgarage
Kein Wort zu Klima, Hitze, Entwässerung – auch nicht von Naturschützern
Am gravierendsten jedoch ist, was nicht gesagt wurde: Kein einziges Wort fiel zu den Folgen der Flächenversiegelung, zur Hitzeentwicklung im Sommer (u.a. durch die viel zitierte O-Bebauung), zu Entwässerungsrisiken am Hang oder zum gravierenden Baumverlust. Gerade in Zeiten, in denen überall über nachhaltige Stadtentwicklung und ökologische Verantwortung gesprochen wird, ist diese Ignoranz im Tutzinger Bauausschuss erschütternd. Nachhaltigkeit? Bei TOP 6 kein Thema.
Anders bei TOP 4, wenn es um die Billigung des Teilbebauungsplans Ortszentrum Tutzing und die Auslegung von „moderater Nachverdichtung“ geht (ebenfalls in der Sitzung am 24.6.25 diskutiert). Der große Unterschied. Hierbei handelt es sich offenbar um das Spaziergebiet eines konservativen Ausschussmitglieds und steht damit stärker im Fokus.
Obwohl die Themen Nachhaltigkeit und Klimaanpassung in Sonntagsreden, Wahlprogrammen und nicht zuletzt gerade in Tutzing durch den ISEK Prozess omnipräsent sind, herrschte dazu also dröhnendes Schweigen – selbst bei den politischen Kräften, die sich gerne den Naturschutz auf die Fahne schreiben.
Man muss sich fragen: Warum so still? Ist das Thema zu unbequem geworden?
Ein Affront für die Betroffenen
Besonders bitter: Ein Ausschussmitglied erklärte ernsthaft, das Neubauprojekt am Bareisl würde „die Lebensqualität der Anwohner erhöhen“. Er fand bei zwei seiner Kollegen sogar Zustimmung. Insbesondere die Tiefgarage würde für eine deutliche Verbesserung sorgen.
Beiläufig sei an dieser Stelle angemerkt, dass die derzeitige Parksituation kostenloses Parken vor dem eigenen Zuhause ermöglicht. Der Ersatz dieser Parkplätze durch eine Tiefgarage wird die Betroffenen durch den Wegfall ihres gemeinschaftlichen Gartens und das kostenpflichtige Parken künftig gleich doppelt kosten. Dass der Investor eine Tiefgarage zum Allgemeinwohl seiner Mieterinnen und Mieter baut, dürfte selbst das blauäugigste Ausschussmitglied nicht glauben. Ohnehin wurden bei der Infoveranstaltung am 14.6.23 bereits mögliche Preismodelle für die Tiefgaragennutzung von Investorenseite ganz offen in den Raum gestellt.
Die Aussagen der Ausschussmitglieder wirken in den Ohren der Betroffenen also wie blanker Hohn. Derartige Aussagen zeugen entweder von fehlender Kenntnis oder fehlender Empathie. Doch die fehlende Mieter-Lobby ist bei Betrachtung der Zusammensetzung des Ausschusses nicht weiter verwunderlich.
Kein Platz für echte Bürgerbeteiligung
Dass sich seit geraumer Zeit gegen die Aufzeichnung von Sitzungen gewehrt wird? Verständlich – bei so mancher Aussage wäre manch einem Ratsmitglied wohl unwohl, sich später im Ort zu zeigen. Auch dass Betroffene während der Sitzung keine Möglichkeit zur Stellungnahme haben, sondern auf dem Zuschauerplatz verharren und ertragen müssen, macht deutlich: Es wird über Bürger entschieden – nicht mit ihnen.
Ein Appell
Dieser Beitrag ist kein Angriff auf einzelne Personen. Er ist ein Appell an die politische Verantwortung. An einen Bauausschuss und dessen Mitglieder (Menschen), die Entscheidungen nicht leichtfertig mit Desinteresse und auf Basis mangelnder Informationen treffen dürfen. Denn diese Entscheidungen gefährden andere Mitmenschen. An den Bürgermeister, als obersten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, auch unbequeme Stimmen wahrzunehmen und die Interessen der ganz besonders durch das Bauprojekt betroffenen Kinder, Jugendlichen und Senioren am Bareisl zu vertreten. Und an alle, denen Tutzing als lebenswerter Ort am Herzen liegt.
Der Fall rücksichtsloser Flächenversiegelung am Bareisl ist kein Einzelfall. Aber er ist ein trauriges Beispiel dafür, wie lokale Politik Vertrauen verspielen kann.
Der Bareisl verdient eine ehrlichere Debatte – und die Menschen dort verdienen mehr als diese Entscheidung.
Erneut liegt nun also alle Hoffnung beim Tutzinger Gemeinderat, den Empfehlungsbeschluss des Tutzinger Bauausschusses vom 24 Juni 2025 auf Herz und Nieren zu prüfen und sich nicht beim 2. Anlauf die Katze im Sack verkaufen zu lassen. Bereits am Dienstag, 01.07.2025 ab 19:00 Uhr heißt es für Anwohnerinnen und Anwohner: hoffen. Denn dann steht es auf der Tagesordnung der Gemeinderatsitzung.
Kommentar
25.6.2025



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