
Die Kategorie "Position" gibt Gelegenheit, eigene Standpunkte darzustellen und zu erläutern. Sie steht allen offen - Parteien, Vereinen, Unternehmen, Menschen in Tutzing, die ihre Auffassungen kundtun möchten. Die Beiträge in dieser Reihe geben die Meinung und Sichtweise derjenigen wieder, die sie verfasst haben, nicht die der Redaktion von vorOrt.news.

Der Bauhof Tutzing hat wieder zugeschlagen: Ob Brahmspromenade, Kustermannvilla, Kustermannpark oder Würmseestadion - bis Ende Februar wird wieder vernichtet, was Kettensäge und Motorsense hergeben. Eine Überlebenschance für Insekten, Vögel, Eidechsen und kleine Säugetiere ist in Tutzing nicht gegeben oder sogar unerwünscht.
Die Bäume der ehemals wunderschönen Lindenallee wurden wieder turnusmäßig radikal und völlig unsensibel auf lebende Baumstrünke reduziert. Durch diese ständigen brutalen Eingriffe sind die Linden bereits so nachhaltig geschädigt, dass sie sich nicht mehr erholen können und nach und nach absterben.
Auch Eschen haben im Gemeindegebiet Tutzing keinerlei Lebensberechtigung. Selbst fernab jeglicher Straße oder Fußweg wird gnadenlos abgeholzt, auch wenn es sich um kerngesunde Bäume handelt. Die Eschen werden im Winter, wenn sie unbelaubt sind, zur Fällung markiert, obwohl zu dieser Zeit gar nicht erkennbar ist, ob und in welchem Maße die Bäume durch das Eschentriebsterben geschädigt sind. Nach dem Motto: Esche halt - Pech gehabt.
Ich fordere die Gemeinde Tutzing auf, für jeden gefällten Baum eine Ersatzpflanzung von mindestens einem Baum vorzunehmen, in einem Baumkataster zu registrieren und dieses dann über ihre Webseite der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ebenso muss das Vernichten von baumbegleitendem Buschwerk und der Krautschicht gestoppt werden.
Da dieses Thema auch im Hinblick auf den Klimawandel und die damit einhergehenden Trockenphasen die Bevölkerung zunehmend tangiert und beunruhigt, rufe ich die Tutzinger Bürger auf, sich mit Protestbriefen und E-Mails an die Gemeinde Tutzing zu wenden und ihren diesbezüglichen Unmut kundzutun.
Rettet die Bienen! Rettet die Bäume! Eines bedingt das andere. Ein Ziel kann nur mithilfe des anderen erreicht werden!

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Kommentare
SZ Artikel vom 18./ 19. Febr. 2023 von Patrizia Steipe
Herrsching:
Die Bürgerinitiative "Pro Natur" will einen Bürgerantrag an den Gemeinderat stellen. Der Regelentwurf orientiert sich an Satzungen aus umliegenden Gemeinden.
"Sie wollen nicht länger hilflos zusehen müssen, wenn wieder einmal schöne alte und augenscheinlich gesunde Bäume der Kettensäge zum Opfer fallen. Deswegen hat die Bürgerinitiative (BI) "Pro Natur" ein demokratisches Instrument gefunden, mit dem sie hofft, eine Baumschutzverordnung für die Gemeinde Herrsching auf den Weg zu bringen. Es handelt sich um einen "Bürgerantrag". Ein solcher kann an den Gemeinderat gestellt werden, wenn mindestens ein Prozent der Einwohner unterschrieben hat. "Für Herrsching wären das etwa 120 Unterschriften. Wir haben jetzt schon mehr als 200", freute sich BI-Mitglied Norbert Wittmann bei einer Informationsveranstaltung im Kurparkschlösschen." ....... ganzer Artikel:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/herrsching-baumschutzverordnung-naturschutz-kienbach-baumfaellungen-buergerinitiative-1.5753429
Wir unterstützen die Forderung für jeden gefällten Baum eine Ersatzpflanzung vorzunehmen, ebenso Sträucher und Büsche stehen zu lassen. Sie sind wichtiger Lebensraum für Vögel und Insekten. Wussten Sie, dass es Baum-
und Gebüschschrecken gibt?
Tutzing will klimaneutral werden. Also darf das Totholz nicht verbrannt werden. Der Bauhof sollte es an Ort und Stelle lassen, oder z.B. auf eine Ausgleichsfläche bringen.
Eine Verwendung als Bau- oder Möbelholz wäre zu bevorzugen, dürfte aber selten möglich sein.
Patricia aus dem Siepen und Klaus Hirsch
Bund Naturschutz Tutzing
München hat eine Verordnung:
https://stadt.muenchen.de/infos/bauen-baumschutz.html
Leider sind i.R. Schulsanierung 4 Bäume - Parkplatz Traubinger Str.- orange markiert, d.h. werden für Ausführung der Baumaßnahmen gefällt. Für unsere Kinder wird damit Schulhof noch karger (mit Müttern hatte ich Gespräche, die diese Maßnahme nicht verstehen und wenig Vorbild für Umweltschutz/ Klimaschutz sehen). Ich bin ebenfalls absoluter Laie, und kann nicht beurteilen, ob das Fällen absolut sein muss, ob wirklich alle Möglichkeiten abgewogen wurden.
Meinen Wunsch nach fachkundiger Auf-/ Erklärung der vielen Maßnahmen werde ich weiterhin direkt adressieren und bitten, gerne auch hier auszuführen.
Was mir allerdings als Zuhörer im Gemeinderat auffiel (beispielsweise als die Sichtachsen im Kustermannpark Thema waren), war der erkennbare Unterschied zwischen Bäumen (= gut und schützenswert) sowie Sträuchern/Gebüsch (= eher minderwertig und störend, kann und sollte beseitigt werden).
Vielleicht kann mir das jemand ideologiefrei und nachvollziehbar erklären? Bislang verstehe ich diesen Unterschied nicht.
Jeder der sich mit Interesse in und um Tutzing umschaut, wird erkennen was für ein Frevel an der Natur stattfindet !
Am 5.2wurde im Tutzinger Kino der Dokumetarfilm ; Die Seele des Waldes von Stefan Erdmann vor ausverkauften Saale vorgeführt. Es waren wunderschöne Natur und Tieraufnahmen wie es sie jeder sehen möchte.
Leider nicht im Landkreis Starnberg und Gemeindebereich Tutzing !
Wer diesen Film gesehen hat weiß was Natur und die Tierwelt für die Umwelt bedeuten.
Jeder Land und Forstwirt, Gemeindevorstand, und so genannte Baumpfleger sollten verpflichtet werden diesen Film zu sehen. Und Sie werden sehen wie schön Natur und Umwelt aussehen können !
Vieleicht denkt dann der ein oder andere etwas anders.
Erst wenn der letzte Baum gefällt wurde, wird man erkennen das man Geld nicht essen kann
Diese werde ich auf jeden Fall unterstützen, ggf. auch Thema für den Bund Naturschutz, z.B. eine Initiative mit Spendensammlung anzuregen.
Vielen DANK Frau Holly für Ihren Beitrag und die Anregungen.
Das Eschentriebsterben ist in Bayern seit 2008 nachgewiesen. Seit 2012 gibt es von der Bayer. Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Weihenstephan einen Boniturschlüssel zur Einstufung der Vitalität von Alteschen: https://www.lwf.bayern.de/mam/cms04/waldschutz/dateien/bonitur_von_alteschen.pdf
Das Erkennen ist für Fachleute aufgrund der langjährigen Erfahrung mit der Pilzkrankheit auch im laublosen Zustand möglich.
Seit dem 1. Januar 1900 ist unser Bürgerliches Gesetzbuch inkraft. Hierin beschreibt der Paragraph 823 die Verpflichtung, Schäden von Dritten fernzuhalten.
Die Erfahrung aus beidem, verschlechternder Vitalitätszustand unserer Eschen und zunehmenden strenger Rechtssprechung bei (vermeintlichem) Fehlverhalten, haben viele Baumbesitzer veranlasst, nicht nur „kurativ“ sondern präventiv vorzugehen. Oft ist es eine Mischung aus beidem, weil es ums menschliche Ermessen geht. Und das ist selten verhandelbar. Zumindest vor Gericht.
Glücklich, wer ohne Bäume auf seinem Grundstück ins Grün der Anderen schauen kann.