Kirche
19.11.2024
Von Rita Niedermaier

Wahl der Tutzinger Kirchenverwaltung

Am 24. November in der Pfarrei St. Joseph – Wahltermine auf dieser Seite

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Am 24. November 2024 findet in der Pfarrei St. Joseph Tutzing die Wahl der neuen Kirchenverwaltung für die Periode 2025 bis 2030 statt. Die Kirchenverwaltung ist in den sechs Jahren ihrer Amtszeit für die Vermögensverwaltung und für die rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung zuständig. Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet den Haushalt und trägt die Verantwortung für das Stiftungsvermögen. Ihr gehören der Pfarrer als Vorstand der Kirchenverwaltung und die gewählten Mitglieder an.

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung haben die Möglichkeit, maßgeblich an Entscheidungen teilzuhaben, die die Zukunft der Kirchengemeinde prägen. Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und auch den Betrieb eines Kindergartens. Eine „Grundqualifikation“ für die Mitarbeit in der Kirchenverwaltung ist das Interesse am Leben der Gemeinde und die Bereitschaft dieses aus dem Glauben heraus mitgestalten zu wollen.

Für Peter Seidel, den Pfarrer von St. Joseph Tutzing, ist die Kirchenverwaltung ist ein wichtiges Gremium für die Gemeindearbeit. In Tutzing stellen sich neun Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl, von denen sechs gewählt werden.

Folgende Wahltermine werden in der Pfarrei angeboten:

Tutzing:

Samstag, 23. November 2024 von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Roncallihaus

Sonntag, 24. November 2024 von 10 Uhr bis 15 Uhr
Roncallihaus

Diemendorf:

Sonntag, 24. November 2024 von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Kirche St. Margarethen

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Kampberg:

Sonntag, 24. November 2024 von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Mutter-Gottes-Kapelle

Briefwahl

Eine Briefwahl kann bis spätestens Mittwoch, den 20. November 2024 schriftlich oder mündlich im Pfarrbüro beantragt werden.

Wahlberechtigung

Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr! Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie römisch-katholisch getauft, 18 Jahre alt sind und Ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrei St. Joseph Tutzing haben. Sorgen Sie dafür, dass die Kirchenverwaltung Ihre Vertretung für das kirchliche Wirken vor Ort ist und bleibt!

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Rita Niedermaier

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