In Corona-Zeiten das KurTheater zu betreiben und weiter am Leben zu erhalten, ist angesichts der katastrophalen Zuschauerzahlen ohnehin schon ein schmerzhaftes Unterfangen. Wenn sich dann aber noch Dinge ereignen, die zu Kopfschütteln und anschwellendem Hemdkragen führen, verliert auch der geduldigste Kinobetreiber ( also ich…) die Lust am Kino machen.
Zwei Beispiele:
Beispiel 1: Ärger über Unterschriften
In Erfüllung der Hygienemaßnahmen für Lichspieltheater führen wir im Foyer zu jeder Vorstellung eine Anwesenheitsliste mit Datum, Uhrzeit, Unterschrift und Telefonnummer der Besucher. Um Infektionen zu vermeiden, steht rechts neben der Liste ein Becher mit desinfizierten Kugelschreibern in ausreichender Zahl und auf der anderen Seite ein weiterer Becher für die benutzten Stifte. Aber nur wenige Besucher schaffen es, den benutzen Kuli in den zweiten Becher zurückzustecken. Entweder wird der eben benutzte Kuli einfach liegen gelassen oder in den Becher mit den desinfizierten Schreibern zurückgesteckt… Es ist auch schwer zu vermitteln, dass jede Person, die nicht im gleichen Haushalt wohnt bzw. nicht zu einer Familie gehört, verpflichtet ist, sich separat einzutragen. Argumente wie „Ich weiß ja dann, wo meine Freundin wohnt“ oder „Ich weiß meine Handy-Nummer nicht und kann mich deswegen nicht eintragen“ helfen im Ernstfall nicht, eine mögliche Corona-Infektion auf diese Vorstellung und deren Besucher einzugrenzen.
Im Streit endete ein Dialog mit einer Dame, die meinte: „Ich trage mich nicht in die Liste ein – dann kann ja jeder, der nach mir kommt, sehen, dass ich im Kino bin - das verstößt gegen den Datenschutz!“ und weiter: „In den Lokalen reicht auch ein kleiner Zettel pro Tisch.“ Mein Einwand, dass ich mich strafbar mache (5000 Euro Geldbuße) und dass es sich hier nicht um einen Tisch, sondern um einzelne Kinoplätze und Vorstellungen handelt, konterte sie als „Unsinn - in anderen Kinos wird das auch so gehandhabt…!“ Ich empfahl ihr dann, doch besser in diese „anderen“ Kinos zu gehen um den Film zu sehen. Doch das lehnte sie entrüstet ab, unterschrieb mit einem - wie ich meine - Fantasienamen und enterte den Saal. Meine anerzogene Höflichkeit verbat mir die Dame jetzt doch mit leichter Gewalt aus dem Haus zu entfernen…
Beispiel 2: Ignorierte Richtungspfeile
Derzeit sind Eingang und Ausgang des KurTheaters nur separat zu benutzen und die Wege mit großen Richtungspfeilen gekennzeichnet, um ein Aufeinandertreffen kommender und gehender Besucher zu vermeiden. Daher wird mit Vorstellungsbeginn zur Einhaltung dieser Regelung die Eingangstür verschlossen, die zudem mit dem Hinweisschild „Hier kein Ausgang“ gekennzeichnet ist. Die Ausgangstür auf der Gegenseite ist offen und mit dem Hinweis „Hier nur Ausgang „ beschildert.
Was passierte also? Zwei Damen (mal wieder nur die einzigen Gäste der Vorstellung) rüttelten im Foyer (beobachtet über meine Überwachungskamera) beim Gehen vergeblich an der verschlossenen Eingangstür. Die Bodenbeschriftung mit Pfeilen wurde ignoriert, und zwar in beiden Richtungen. Ich ging dann hinunter ins Foyer - und - die Damen waren beide verschwunden. Kurz darauf tauchten Sie aus dem Gartenausgang des ehemaligen Harthauser-Grundstücks im Dunkeln auf und begannen mich wüst zu beschimpfen: „Wir wurden von Ihnen eingesperrt (!) und konnten uns nur durch den Notausgang im Saal in die Freiheit retten.“
Der Notausgang trägt allerdings auch den Hinweis, dass man von dort aus nicht auf die Straße gelangt, sondern ein Privatgrundstück betritt, was ausdrücklich verboten ist. Mein Hinweis, die Damen hätten doch nur den gekennzeichneten Ausgang im Foyer benutzen sollen, wehrten sie ab: „Sie hätten uns vor der Vorstellung sagen müssen, wo der Ausgang ist - woher sollen wir das wissen?“ Ganz nebenbei hatte ich auch die Anwesenheitsliste kontrolliert, auf der nur e i n Name verzeichnet war. Mein Hinweis, dass ich mich strafbar mache (siehe weiter oben) ging in weiteren Beschimpfungen unter: „Wir gehen künftig in ein anderes Kino!!“ - „Gut so“, sagte ich und wünschte noch einen schönen Abend.
Epilog: Tags darauf sprach mich mein neuer Nachbar an, dass er und seine Frau vom Schlafzimmer aus in der Nacht umherirrende Personen auf der Terasse und im Garten wahrgenommen hatten und für Einbrecher hielten…
Kino macht Freude - aber n i c h t immer Freunde im KurTheater Tutzing.
Mitunter verzweifelt aber dennoch mit den besten Grüßen
Ihr
Michael Teubig
KurTheater Tutzing
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Kommentare
einfach köstlich sind Ihre Wortgefechte, mal mit spitzen Ohren, mal mit spitzer Klinge. Nur zur Vorsicht: es soll auch bei diesen Gruppen weibliche Spezies mit spitzer Zunge geben.
ich versteh Ihr Problem nicht. Ob sie nun einen Zettel nach der Vorstellung abheften oder 30 einzelne Zettel aus der Box nehmen, zusammen lochen und unter einem Datum samt Uhrzeit abheften, dürfte doch nun wirklich kein Problem sein. Die notwendige Aufbewahrungszeit der Listen bewegt sich zwischen drei und sechs Wochen (aber dies wissen sie sicherlich besser als ich), so dass die Anzahl der Ordner überschaubar bleiben dürfte. Ihre öffentliche Liste verstößt eindeutig gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen, aber das ist ja, Gott sei Dank, nicht mein Problem. Wenn die Gäste an ihrer Liste Kritik äußern und Sie sie dann zu einem anderen Kino weiterschicken, welches die Datenschutzbestimmungen einhält, so passt das so gar nicht zu ihrer Werbung und zu Ihrem vorbildlichen Einsatz für den Erhalt des Tutzinger Kinos.
" Zettel" in einen Kasten?? Das wären jetzt dann ca. 2 Umzugskartons voll - wie und wer sollte dann eine einzelne Person einer einzelnen Vorstellung herausfinden ? Absurd.!Die ausliegenden Listen sind jeweils für e i n e Vorstellung mit Uhrzeit und somit mehrere Listen pro Tag die mit Votrstellungsbgeinn von mir vom Tisch entfernt und sicher eingelagert werden.....
Datenschutz gab es auch schon vor Corona. Mir ist beispielsweise kein Hotel bekannt, das die Gästeliste öffentlich auslegt.