Jugend
14.2.2020
Von vorOrt.news

Tutzing erwägt Waldkindergarten

Aktuelle Neubauten deuten auf weiteren Bedarf hin - Zurzeit mehr als 400 Kinder in externer Betreuung

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Draußen ist's oft am schönsten © Getty-Images

Die derzeit auffallende Bautätigkeit in Tutzing könnte den Bedarf an externen Betreuungseinrichtungen für Kinder erhöhen, wenn Familien in die Gemeinde ziehen. Darauf hat Bernd Pfitzner (Grüne) im Hauptausschuss des Gemeinderats hingewiesen.

Wie bei dieser Gelegenheit bekannt wurde, gibt es Überlegungen über einen Waldkindergarten in Tutzing. Er könnte bei weiterem Bedarf an Kinderbetreuung am schnellsten eingerichtet werden, sagte Bürgermeisterin Marlene Greinwald.

Eine Entscheidung darüber gibt es aber noch nicht. So muss in dieser Angelegenheit auch das Jugendamt einbezogen werden. Als denkbar gilt auch eine weitere Gruppe im evangelischen Kindergarten Arche Noah am Kallerbach. Nur in Ausnahmefällen ist auch eine Überbelegung der Einrichtungen um bis zu zehn Prozent möglich.

Derzeitige Belegung der Kindergärten in Tutzing

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© Daten Gemeinde Tutzing / Tabelle vorOrt.news
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Auch auswärtige Kinder besuchen Tutzinger Einrichtungen

Der Ausschuss hat sich mit den Kindertageseinrichtungen in Tutzing beschäftigt. Die zuständige Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung hat in einen Sachstandsbericht über die derzeitige Belegung berichtet. Danach besuchen zurzeit 409 Kinder die sechs Krippen und sieben Kindergärten in Tutzing.

35 Kinder kommen von auswärts nach Tutzing, ebenso viele Tutzinger Kinder besuchen Einrichtungen in Nachbargemeinden wie Bernried, Feldafing, Pöcking oder Starnberg - in der Regel, weil dies für ihre Eltern auf dem Weg zu deren Arbeit günstiger ist.

Derzeitige Belegung der Kinderkrippen in Tutzing

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© Daten Gemeinde Tutzing / Tabelle vorOrt.news

Die halben Plätze - so genannte Splittingplätze - ergeben sich, weil manche Kinder vormittags und manche nachmittags die Einrichtungen besuchen.

Es gibt noch ein paar freie Plätze

Einige Plätze in den Tutzinger Kitas sind derzeit frei. In den Kindergärten werden für „Rückstellerkinder“ freigehalten. Die Schuleinschreibungen sind Mitte März. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gilt ein so genannter Einschulungskorridor, das bedeutet, dass sie zurückgestellt und erst im nächsten Jahr eingeschult werden können.

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