Gesundheit
10.5.2021
Von vorOrt.news

Tutzings Biergärten öffnen - Münchner noch nicht

Das Infektionsgeschehen unterstützt die Lockerungen - aber einige Nachbarn bleiben noch nahe 100

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Perfektes Ambiente, sinkende Infektionszahlen: Das Nordbad ist gut vorbereitet, wie etliche andere Gaststätten mit Außenbereichen © L.G.

Heute ist der Tag der Öffnungen. Das Wetter spielt mit, in den Biergärten und auf den Restaurantterrassen warten die Betreiber auf die Gäste. Ganz frei ist aber nach wie vor nicht alles: Es gibt Bedingungen. Wer beispielsweise einen Biergarten besuchen will, muss vorher einen Termin ausmachen. Und wenn sich in dem Biergarten Personen aus mehreren verschiedenen Haushalten treffen wollen, müssen sie alle negative Coronateste vorlegen, wie auch die Besucher eines Kinos oder Theaters. Aber im Corona-Schnelltest-Zentrum, im Ärztehaus an der Tutzinger Bahnhofstraße, steht ein freundliches Team bereit, um bei der hierfür erforderlichen Testpflicht schnell und unbürokratisch zu helfen. Unkompliziert in Biergarten, Theater und Kino

Vielleicht kommen die Münchner nun erst mal nach Tutzing

Das Infektionsgeschehen in Tutzing und seiner Umgebung scheint die Neubelebung zu unterstützen: Für den Landkreis Starnberg wird heute nur eine einzige Neuinfektion gemeldet, in Starnberg. Die 7-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen, sinkt nun in kleineren Schritten weiter, heute beträgt der Wert 57,80. Damit ist der Landkreis Starnberg im lokalen Umfeld der Kreis mit der niedrigsten Inzidenz, er hat sogar den Landkreis Landsberg am Lech abgehängt, der in dieser Hinsicht über lange Zeit die Nase vorn hatte. Alle Nachbarlandkreise bleiben derzeit unter 100. Drei von ihnen sind allerdings noch nicht weit von diesem kritischen Wert entfernt. In der Stadt München dürfen die Biergärten erst am Mittwoch öffnen - zur Enttäuschung der dortigen Wirte. Gut möglich also, dass Münchner nun an den Starnberger See kommen, um in Tutzing oder anderen Orten die hier schon erlaubte neue Freiheit zu genießen.

Da der Inzidenzwert im Landkreis Starnberg seit dem 26. April unter 100 geblieben ist, geht das Landratsamt Starnberg in einer Mitteilung davon aus, "dass sich die stabile Entwicklung des Infektionsgeschehens auch in Zukunft fortsetzen wird". Damit ist die Öffnung der Außengastronomie und von Kulturstätten vom morgigen Montag an unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch für den Sport gibt es Lockerungen.

Die neue Freiheit gilt für die so genannte Außengastronomie ebenso wie für Kulturstätten und den Sport, der nun sogar in Hallen wieder erlaubt ist - allerdings nur "kontaktfrei", während unter freiem Himmel auch "Kontaktsport" zulässig ist. Aber auch für den Sport werden negative Coronateste verlangt. Über die konkreten Folgerungen für den Tutzinger Sport, so etwa beim TSV Tutzing, gibt es bisher noch keine Informationen. Das hängt damit zusammen, ob die Gemeinde die Würmseehalle öffnet, doch darüber ist noch nichts bekannt.

Die genauen Regelungen für die einzelnen Bereiche stehen weiter unten auf dieser Seite.

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Tutzinger Testzentrum wird gut angenommen

Das Testen ist in Tutzing kein Problem. Sehr gut eingespielt hat sich das neue Corona-Testzentrum im Ärztehaus beim Krankenhaus. Dort funktioniert das Testen schnell und unkompliziert, man kann sich vorher online selbst einen Termin aussuchen oder auch direkt hingehen, und das Ergebnis bekommt man entweder an Ort und Stelle nach etwa 20 Minuten, oder man kann es über die "Doctor-Box" online abrufen, dann muss man überhaupt nicht warten.

Infektionslage entspannt sich weiter

Für diese Öffnungsschritte liegt laut Landratsamt das Einvernehmen des bayerischen Gesundheitsministeriums vor. Die Einzelheiten hat das Landratsamt in einer Allgemeinverfügung geregelt:
https://www.lk-starnberg.de/media/custom/2235_661_1.PDF?1620383277
Diese Allgemeinverfügung gilt ab 10. Mai 2021. Sie tritt außer Kraft, wenn der maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden ist und das Landratsamt dies bekanntgemacht hat.

„Ich freue mich sehr, dass wir nun schrittweise wieder in das normale Leben zurückkehren können", sagt Landrat Stefan Frey. Den Menschen dankt er für ihre Selbstdisziplin: "Der stete Impffortschritt und die zunehmend wärmeren Temperaturen bringen uns Woche für Woche nach vorne."

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Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg © Robert Koch-Institut
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Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg und den umliegenden Landkreisen © Robert Koch-Institut

Die neuen Regelungen im Detail

Hier die konkreten neuen Regeln nach der Mitteilung des Landratsamts Starnberg vom Freitag, 7. Mai 2021:

Außengastronomie

Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher ist mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zulässig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist für alle Tischgäste ein negativer Coronatest erforderlich.

Kulturstätten

Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher ist zulässig. Auch hier nur mit einem negativen Testnachweis sowie mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung.

Sport

Kontaktfreier Sport sowohl im Innenbereich als auch Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wieder möglich. Voraussetzung ist auch hier, dass alle Beteiligten über einen negativen Coronatest verfügen.

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Chillige Stimmung am Starnberger See neben dem Midgardhaus © L.G.

Test in vielen Fällen erforderlich

Erforderlich ist in allen oben genannten Fällen entweder ein höchstens 24 Stunden alter POC-Antigentest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test. Auch ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Selbsttest ist zulässig.

Einhaltung der Rahmenkonzepte

Die genannten Lockerungen sind nur möglich, wenn die von den jeweils zuständigen Staatsministerien erlassenen Rahmenkonzepte eingehalten werden. Diese sind auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung www.verkuendung-bayern.de/baymbl/ zu finden. Die Rahmenkonzepte Sport und Kinos liegen bereits vor. Die beiden Rahmenkonzepte Gastronomie, sowie kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern werden dort noch heute bekannt gemacht.

Kontaktverfolgung

Um eine unkomplizierte und sichere Kontaktverfolgung zu gewährleisten, steht landkreisweit die "Luca-App" zur Verfügung. Damit hier alles reibungslos läuft, hat sich die gwt Starnberg um die Einführung der App in der Region StarnbergAmmersee gekümmert. Alle Informationen zu dem kostenlosen digitale-Check-In-System sind auf der Webseite www.starnbergammersee.de zu finden.

Weitere gültige Regelungen

Unabhängig von den genannten Öffnungsschritten, gelten die derzeit bestehenden coronabedingten Regelungen weiter (Kontaktbeschränkungen, die Regelungen für Schulen und Kindergärten sowie zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen). Hier ändert sich derzeit nichts. Sie sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden (www.lk-starnberg.de/corona).

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Vielleicht wird das Alkoholverbot bald aufgehoben © L.G.

Alkoholverbot noch bis Dienstag

Das Alkoholverbot an bestimmten Plätzen im Landkreis Starnberg gilt noch bis kommenden Dienstag. Das Landratsamt wird die Lage bis Anfang der kommenden Woche beobachten und dann entscheiden, ob eine Verlängerung notwendig ist. Was die Sperrung der Stege betrifft, hat das Verwaltungsgericht München in einem Klageverfahren bestätigt, dass sie rechtmäßig ist. Dennoch wird das Landratsamt auch hier die Lage bis Anfang der Woche beobachten und dann entscheiden ob diese weiter aufrecht erhalten werden muss.

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