Gesundheit
5.4.2021
Von Theo Heithorn / vorOrt.news

7-Tage-Inzidenz sinkt auf 95,90

In Tutzing ist der Wert weiterhin geringer - RKI zurückhaltend bei der Interpretation der Fallzahlen

Nach acht Tagen über 100 ist die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg nach den Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) wieder unter diesen kritischen Wert gesunken. Gestern, am Ostersonntag, wurde sie mit 97,30 festgestellt, am heutigen Ostermontag hat sie sich weiter auf 95,90 verringert.

Inwieweit diese Daten die Realität wirklich richtig widerspiegeln, wird sich aber wohl erst in den nächsten Tagen zeigen, denn Brückentag und Feiertage dürften die erfassten Fallzahlen beeinflussen. "Rund um die Osterfeiertage ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass zum einen meist weniger Personen einen Arzt aufsuchen, dadurch werden weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt", erläutert das RKI selbst dazu: "Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden. Zum anderen kann es sein, dass nicht alle Gesundheitsämter und zuständigen Landesbehörden an allen Tagen an das RKI übermitteln."

In Tutzing (rote Linie unten) liegt der 7-Tage-Inzidenzwert weiter deutlich unter dem des Landkreises (graue Linie).

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Alle Inzidenzen laut Robert Koch-Institut (Landkreis 7-Tage-Inzidenz) und Landratsamt Starnberg (Gemeinde Tutzing) © Theo Heithorn
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Zu Ostern ist ein wenig Gelegenheit zum Durchschaufen, nachdem es zuvor viel Verunsicherung über die Vorschriften gegeben hatte. Die Menschen genießen das schöne Osterwetter, auch wenn es heute, am Ostermontag, etwas windig ist. Viel stürmischer aber geht es im Geschäftsleben zu - dort geht einiges durcheinander. Bereits kurz nachdem zur Wochenmitte die verschärften Regeln in Kraft getreten waren, hat sie ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs schon wieder aufgeweicht Schließungen, Öffnungen, Halböffnungen Kernpunkte der Regeln sind strengere Kontaktbeschränkungen, eine nächtliche Ausgangssperre sowie die Schließung von Geschäften. Zulässig bleibt die Abholung vorbestellter Waren (Click & Collect). Die neuen Regelungen ab Mittwoch, 31. März 2021

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Für die Regeln in Tutzing maßgeblich ist die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg. Dieser Wert zeigt die Fälle der jeweils vorangegangenen sieben Tage je 100 000 Einwohner nach den RKI-Zahlen. © https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/ Tabelle vorOrt.news

Die Irritationen werden dadurch verstärkt, dass sehr viele Geschäfte vom Schließungszwang ausgenommen sind. Da die Liste der Ausnahmen sehr lang ist, gibt es verbreitete Unsicherheit, wer überhaupt schließen muss und wer nicht.

Auf der Liste der Ausnahmen stehen Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt.

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Unterschiedliche Werte: Ein Vergleich der zeitweise recht auffallenden Differenzen zwischen den Angaben des Landratsamts Starnberg und des RKI © Grafik: Theo Heithorn

Schon in der vergangenen Woche hatte das Landratsamt aufgrund der steigenden Inzidenzwerte eine Allgemeinverfügung zur Regelung in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen erlassen. Danach sind sie geschlossen. Es wird eine Notbetreuung entsprechend den bekanntgemachten Regelungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angeboten. Organisierte Spielgruppen sind in dieser Zeit nicht zulässig. Für die Schulen hat das Landratsamt wegen der Osterferien keine neuen Regelungen für die nächsten beiden Wochen für erforderlich gehalten.

Zahlen-Irritationen, die es in der vorigen Woche gegeben hatte, scheinen mittlerweile beendet zu sein. Vorübergehend war der Inzidenzwert im Landkreis Starnberg entgegen der allgemeinen Entwicklung auffallend gesunken, doch das beruhte offenbar auf Fehlern bei der Datenübermittlung. Der vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Wert hatte sich bis auf 65,10 verringert, bevor er sich dann schlagartig auf zunächst 87 und dann weiter erhöhte. Wie trügerisch diese Angaben waren, belegen die mittlerweile korrigierten Zahlen. Offenbar waren die vom Landkreis Starnberg gemeldeten Daten beim RKI nicht korrekt aktualisiert worden. Das Landratsamt veröffentlicht zum einen alle Zahlen der 14 Gemeinden im Landkreis, publiziert aber zum anderen die 7-Tage-Inzidenzen des RKI. Ein Vergleich dieser Angaben belegte zeitweise die Differenzen (siehe Grafik). Wie sich inzwischen herausgestellt hat, gab es im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ähnliche Probleme.

Ein Überblick über die Regelungen

Privatleben: Nur Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstands

Private Zusammenkünfte sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich die Angehörigen eines weiteren Hausstands beschränkt, jedoch auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 verbleibt es bei der Kontaktbeschränkung auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich eine weitere Person.

Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.

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Hier geschlossen, dort offen: Angesichts recht unübersichtlicher Regelungen und etlicher Ausnahmen wird viel Bedarf für Hinweise gesehen, wie zahlreiche Schilder und Zettel in Tutzing belegen © L.G.

Religiöse Versammlungen möglichst nur virtuell

Die Religionsgemeinschaften werden dazu aufgerufen, religiöse Versammlungen nicht in Präsenz, sondern nur virtuell durchzuführen.

Weitere Öffnungsschritte bis Ende der Osterferien ausgesetzt

Die nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei stabiler oder rückläufiger Entwicklung des Infektionsgeschehens vorgesehenen weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben in jedem Fall bis zum Ende der Osterferien (12. April 2021) ausgesetzt.

Öffnungsschritte nach Ende der Osterferien je nach Inzidenz

Nach dem Ende der Osterferien werden abhängig von den Inzidenzen weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport erfolgen. Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine 7-Tage- Inzidenz von unter 50 besteht, so gilt:

Öffnung der Außengastronomie
Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine 7-Tage- Inzidenz von zwischen 50 und 100 besteht, so gilt:
Öffnung der Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung und aktuellem (24 Stunden) COVID-19 Schnell- oder Selbsttest
Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos mit aktuellem (24 Stunden) COVID-19 Schnell- oder Selbsttest
Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
mit aktuellem (24 Stunden) COVID-19 Schnell- oder Selbsttest.

Im Rahmen eines Modellprojekts werden bis zu drei Theater-, Konzert- oder Opernhäuser in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 ausgewählt, um unter strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen die Wirksamkeit insbesondere von umfassenden Testkonzepten zu untersuchen.

Einzelhandel nach Ende der Osterferien: Öffnung je nach Inzidenz

Für den Einzelhandel gilt nach dem Ende der Osterferien: Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100 wird der Einzelhandel geöffnet, unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche).

Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 gilt für den Einzelhandel zusätzlich: Terminshopping-Angebote („Click & Meet“), ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage eines aktuellen (24 Stunden) negativen Tests.

Darüber hinaus können nach den Osterferien im Rahmen von Modellprojekten drei Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept für die Dauer von 14 Tagen einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.

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Manche Verkaufsständer waren zuletzt in Tutzing noch zu sehen. Nun ändert sich wieder Vieles. Die Gastronomie kann ihre Gerichte nach wie vor nur zum Mitnehmen oder per Lieferung anbieten. © L.G.

Schulen: Präsenz-, Wechsel- oder Distanzunterricht je nach Inzidenz

Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt in den Grundschulstufen Präsenzunterricht.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 erfolgt in allen Klassen Wechselunterricht.

In allen Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 gilt grundsätzlich Distanzunterricht.

Wechselunterricht gilt aber für folgende Klassen unter folgenden, ergänzenden Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen:
In den Abschlussklassen und der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe und der Jahrgangsstufe Q11 am Gymnasium sowie der 11. Jahrgangsstufe an der FOS wird Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht angeboten. An diesem Unterricht in Präsenz dürfen in den betreffenden Jahrgangsstufen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die über einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR- oder POC- Antigentests verfügen oder in der Schule unter Aufsicht einen entsprechenden Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.

Auch das an den Schulen tätige Personal soll sich mindestens zweimal wöchentlich einem eigenverantwortlichen Selbsttest unterziehen. Dies gilt auch bei Notbetreuung.

Kinderbetreuung: Schließung mit Notbetreuung ab Inzidenz 100

Für Kinderbetreuungseinrichtungen verbleibt es dagegen bei den bisherigen Regelungen (Schließung mit Notbetreuung ab Inzidenz 100), weil kleinen Kindern weder regelmäßige Tests zugemutet noch von ihnen eigene Vorsichtsmaßnahmen erwartet werden können.

Besuchserleichterung in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen:

Ab dem 27. März 2021 kann jeder Bewohner einer Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtung wieder mehr als einen Besucher pro Tag empfangen (Besuchserleichterung in Alten- und Pflegeheimen). Die Notwendigkeit eines aktuellen negativen Testnachweises und die übrigen Schutzvorschriften zugunsten der Bewohner bleiben wie bisher bestehen.

Die vollständige Pressemitteilung der bayerischen Staatskanzlei vom 23. März 2021

  Kabinettsitzung-23.3.2021.pdf herunterladen

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Theo Heithorn / vorOrt.news

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Kommentare

Großes Danke an Theo Heithorn dafür, dass er uns Tutzingern das Thema hier aufbereitet und immer wieder auch die spezielle Inzidenz in Tutzing aufdröselt.
Was mir aber weiterhin fehlt, sind Infos darüber, wo und in welchen Situationen sich die Menschen besonders leicht & häufig infizieren? Auf der Straße? An Arbeitsplätzen? In Büros? In Geschäften? In Schulen? Beim Sport? Im Familien- & Freundeskreis? Im ÖPNV? U.v.m.

Eine kürzlich veröffentlichte Berliner Studie hat an Hand von Computersimulationen berechnet, dass beispielsweise das Infektionsrisiko in einem zu 30% besetzten Kino/Theater nur 1/3 des Risikos in einem Supermarkt beträgt. (Beide Vergleichssituationen unter Einhaltung der AHA+L Regeln) Die Supermärkte wurden niemals geschlossen, die Kinos & Theater mit als erste.
Diese Studie könnte dies in Frage stellen. Aber diese Studie basiert weitgehend auf theoretischen Annahmen und mathematischen Simulationen; hat sie dennoch recht? Bestätigt das die Realität? - Das scheint hier in Deutschland niemand verlässlich zu wissen!

Mir fehlen nach wie vor die wichtigen Erkenntnisse aus einer ernsthaften Kontaktnachverfolgung und darauf aufbauend eine simple ABC-Analyse. Dann wüssten wir alle nach reichlich 1 Jahr Coronapandemie endlich faktenbasiert:
-> Welche Situationen wir (A = absolute Lockdown Situationen) komplett vermeiden sollten?
-> In welche Situationen (B) wir uns nur bestens geschützt mit FFP2-Maske, Abstand und mit sonstigen geeigneten Hygienemaßnahmen begeben sollten?
-> In welchen Situationen (C) wir uns auch mal ein klein wenig entspannen können, da dort die Gefahren weit unter dem Durchschnitt sind.
Leider hört & liest man auch heute noch, mehr als 1 Jahr nach der Pandemie, dass sogar die Experten dies selbst immer noch nicht so recht wissen!
(Bearbeitet)
Nachtrag:
Erinnern wir uns an den Anfang der 1. Welle:
Die Wenigsten wussten über die neue Krankheit etwas Genaues; nur dass sie sehr ansteckend ist, und dass man schlimmstenfalls daran sterben kann.
Politiker und selbst manche Fachleute versuchten uns einzureden, dass Gesichtsmasken gar nicht nützlich und notwendig seien.
Aber nicht nur hier bei uns in Tutzing haben sich unaufgefordert private Initiativen gegründet, die erst mal selbst einfache Schutzmasken genäht und verteilt haben. Oder die besonders gefährdeten Menschen die Besorgungsgänge abgenommen haben, damit diese Mitbürger nicht in große Menschenansammlungen hineingehen mussten, und manches mehr...
So dumm, so uneinsichtig, so egoistisch sind wir Bürger gar nicht!
Auf 1 Corona-Ignoranten (m/w/d) kommen sicherlich 99 Mitmenschen, die sich ihrer persönlichen Verantwortung bewusst sind, und die v. a. sachliche Aufklärung brauchen statt pauschaler Ge- & Verbote wie bei einem Kleinkind im Vorschulalter.
(Bearbeitet)
Welche Erkenntnisse kann man denn bitte angesichts der wieder steigenden Infektionszahlen aus der Kontaktnachverfolgung gewinnnen?
Zumindest in den ruhigeren Wochen muss man da doch hoffentlich einiges erfahren haben?
Beispielsweise: In welchen Umfeldern stecken sich die Menschen besonders häufig an, und wo eher nicht?
Es wäre wirklich sehr hilfreich, wenn die Presse diesbezüglich bei den zuständigen Behörden immer wieder nachfragen und uns Bürger informieren könnte.

Gründsätzlich wünschte ich mir, dass Politik & Wissenschaft uns Bürger bei der Pandemiebekämpfung partnerschaftlich mit ins Boot holen!
Dazu braucht es natürlich sehr viel mehr konkrete Informationen und Begründungen, sowie eine grundsätzlich andere Kommunikation mit uns mündigen Bürgern:
-> Mehr Transparenz ... mehr als nur täglich die gröbsten Kennzahlen zu veröffentlichen.
-> Mehr sachliche Informationen und Aufklärung an das Erwachsenen-Ich, statt von oben herab Angstkulissen, Verbote & Strafen einerseits und ungewisse Versprechungen andererseits an das Kindheits-Ich.
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