Gesundheit
16.4.2021
Von Theo Heithorn / vorOrt.news

Distanzunterricht in Schulen

Inzidenz im Landkreis heute zum zweiten Mal über 100 - Tutzinger Wert sinkt unter 50

Zum zweiten Mal nacheinander liegt die 7-Tage Inzidenz heute im Landkreis Starnberg über der die kritischen Schwelle von 100. Sie ist leicht von 114,10 (gestern) auf 111,20 gesunken (graue Linie in der Grafik unten). In Tutzing hat sich dieser Wert für die Anzahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner dagegen unter den Wert von 50 verringert (rote Linie). Maßgeblich für die Regelungen ist jedoch der Landkreis-Wert. Falls er drei Tage lang über 100 liegen sollte, müssten sie am zweiten Folgetag verschärft werden. Das wäre dann wohl der Montag, wenn der Landkreis-Wert auch morgen, am Samstag, über 100 bleiben sollte.

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Alle Inzidenzen laut Robert Koch-Institut (Landkreis 7-Tage-Inzidenz) und Landratsamt Starnberg (Gemeinde Tutzing). Tutzing: 7-Tage-Inzidenz 40,33 basierend auf 9.918 gemeldeten Einwohnern. Entspricht 4 gemeldeten Fälle innerhalb einer Woche, je 1 Fall Samstag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag.. © Theo Heithorn

In den Schulen Distanzunterricht mit Ausnahmen - Kitas geschlossen, aber Notbetreuung

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Distanzunterricht: Viele Tutzinger Kinder und Jugendliche erleben ihre Schulen vorerst wieder aus der Ferne © L.G.

In den Schulen wird in der kommenden Woche mit wenigen Ausnahmen wieder Distanzunterricht stattfinden, wie das Landratsamt Starnberg heute mitgeteilt hat. Die Kindertageseinrichtungen sind geschlossen, bieten aber Notbetreuungen an - und dies wird in Tutzing in starkem Maß in Anspruch genommen, wie vorOrt.news mitgeteilt worden ist. Solche Schülerinnen und Schüler, die am Präsenz- oder Wechselunterricht teilnehmen, müssen sich laut Landratsamt mindestens zwei Mal wöchentlich testen lassen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler in der Not- und Mittagsbetreuung (Hort).

Im Einzelnen gilt nach Angaben des Landratsamts für die kommende Woche - vom 19. bis zum 25. April 2021 - Folgendes:

Schulen und Kindertageseinrichtungen
In den vierten Klassen der Grundschulen, der Jahrgangsstufe elf der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt. Voraussetzung ist, dass dabei der Mindestabstand von 1,50 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. In an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

Die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder im Landkreis Starnberg sind geschlossen. Im Rahmen einer Notbetreuung werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.

Testpflicht für Schulkinder
Die Teilnahme am Präsenz- und Wechselunterricht sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern weiterhin nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zwei Mal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen. Wurde für den Schulbesuch bereits ein entsprechender Test durchgeführt, so ist für den Besuch des Hortes keine nochmalige Testung erforderlich.

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Normaler Einzelhandel: Vorerst noch Terminshopping ohne Test erlaubt - aber wohl bald Testpflicht

Derzeit gelten in Tutzing noch die Regelungen für eine Inzidenz unter 100. Das bedeutet für den Einzelhandel: Terminshopping ohne Coronavirustest ist möglich (Click und Meet). Wenn der Inzidenzwert drei Tage lang über 100 bleiben sollte, dann gelten die Regeln für eine Inzidenz zwischen 100 und 200: Im bayerischen Einzelhandel ist dann nur noch "Terminshopping" mit Coronavirustest erlaubt. Wie es sich nach der aktuellen Inzidenzentwicklung abzeichnet, wird das wohl Anfang nächster Woche der Fall sein.

Ausnahmen für Supermärkte & Co.: "Für Nahrungsmittelläden braucht es keinen Coronavirustest"

Aber es bleibt bei Ausnahmen, so für Supermärkte. "Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind wie beispielsweise Nahrungsmittelläden und Drogerien, braucht es keinen Coronavirustest'", bestätigt das bayerische Gesundheitsministerium. Bei einer Inzidenz unter 100 ist Terminshopping ohne Coronavirustest möglich.

Rund um den Landkreis Starnberg höhere Inzidenzwerte

In den Landkreisen rund um Starnberg ist die 7-Tage-Inzidenz höher. Die aktuellen Werte:

Landkreis Starnberg 111,20
Landkreis München 150,40
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 139,90
Landkreis Landsberg/Lech 125,50
Landkreis Weilheim-Schongau 139,50
Landkreis Fürstenfeldbruck 145,50

Auch im überregionalen Vergleich der Wert im Landkreis Starnberg noch immer relativ niedrig. Bundesweit ist die 7-Tage-Inzidenz zunächst auf dem Stnd von 160,10 geblieben, bayernweit ist sie auf 180,40 (Vortag 178,40) gestiegen. Der bisherige Höchstwert im Bund hatte 197,6 betragen, das war am 22. Dezember 2020. Die niedrigste 7-Tage-Inzidenz von31,90 meldet das Robert-Koch-Institut heute für den Landkreis Nordfriesland, die höchste von 474,30 für den Landkreis Greis.

Die geplanten Regeln, falls es zur Bundesnotbremse kommt:

Um die weiteren Maßnahmen wird heftig gerungen, nachdem eine vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes für viel Diskussionsstoff gesorgt hat. Wie genau eine so genannte "Bundesnotbremse" mit bundeseinheitlich verschärften Vorschriften aussehen könnte, ist noch stark umstritten. So gibt es rechtliche Bedenken und Widerstände zum Beispiel gegen vorgesehene nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Morgen, am Freitag ist die erste Lesung im Bundestag vorgesehen, die Entscheidung soll bis Mittwoch nächster Woche fallen. Wenn die 7-Tage-Inzidenz drei Tage lang über 100 liegt, soll die Notbremse am übernächsten Tag danach in Kraft treten. Außer Kraft gesetzt werden soll sie erst dann, wenn der Wert fünf Tage lang unter 100 liegt. Bisher galten auch hierfür drei Tage.

Bisher plant das Bundeskabinett Folgendes:

Nächtliche Ausgangsbeschränkung
Konkret vorgesehen ist bei Inzidenzwerten über 100 unter anderem eine mit Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Es soll aber Ausnahmen geben so Tierversorgung oder Berufsausübung. Öffentliche und private Treffen sollen auf Angehörige eines Haushalts plus eine weitere Person begrenzt werden.

Weiter große Unterschiede im Einzelhandel
Einzelhandelsgeschäfte müssen bei Inzidenz über 100 schließen - ausgenommen Supermärkte, Apotheken, Drogerien und Gartenmärkte. Gastronomiebetrieben soll die Öffnung bei Inzidenzwerten über 100 weiter versagt bleiben. Sie dürfen aber weiter Speisen liefern oder bei sich auf Bestellung abholen lassen.

Friseur-Besuche erlaubt
Weiter erlaubt bleiben Friseurbesuche. Eine Testpflicht gibt es derzeit noch nicht, die Diskussionen darüber halten an. Möglicherweise werden auch bei Inzidenzwerten über 100 bereits zweimal geimpfte Personen aber weiter ohne Test zum Friseur gehen können. Momentan ist ein Friseurbesuch mit Terminvereinbarung noch ganz normal möglich - die nächsten Tage werden zeigen, wie es weitergeht. Untersagt werden sollen bei 7-Tage-Inzidenz über 100 körpernahe Dienstleistungen. Auch da aber gibt es Ausnahmen, so für medizinische, therapeutische, pflegerischen oder seelsorgerische Tätigkeiten. Diejenigen Geschäfte unter 800 Quadratmeter Fläche, die geöffnet bleiben können, müssen eine Begrenzung von höchstens einem Kunden je 20 Quadratmeter Fläche beachten. Bei größeren Geschäften gilt ein Kunde je 40 Quadratmeter. In geschlossen Räumen in Geschäften gilt Maskenpflicht.

Sport nur begrenzt, Ausnahmen für Leistungssportler
Sport darf nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts betreiben werden. Für Leistungssportler soll es auch künftig Ausnahmen geben, Zuschauer sollen verboten bleiben.

Schulen: Präsenzunterricht mit Test
Bei Schülern mit Präsenzunterricht soll es bei Inzidenzen über 100 zweimal wöchentlich Testpflicht geben. Untersagt wird der Präsenzunterricht bei 7-Tage-Inzidenzen über 200, außer bei Abschlussklassen und Förderschulen.

Kitas: Notbetreuung auch bei Notbremse
Die Notbremse soll auch für Kinderbetreuungseinrichtungen gelten, doch für sie können die Bundesländer eine Notbetreuung erlauben.

Testangebote für Mitarbeiter von Unternehmen
Unternehmen sollen ihren Mitarbeitern künftig Corona-Tests anbieten müssen.

Weniger Passagiere In Bus und Bahn
Im öffentlichen Personennahverkehr sollen möglichst nur die Hälfte der normalerweise zugelassenen Fahrgäste mitfahren dürfen, zudem gilt Maskenpflicht.

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