Gesundheit
20.10.2020
Von vorOrt.news

Wirrwarr um die Infektionszahlen

Falsche Meldungen korrigiert - Maskenpflicht und Alkoholverbot am Tutzinger Bahnhof

Die in den vergangenen Tagen verbreiteten Corona-Meldungen für den Landkreis Starnberg waren falsch. Der so genannte Inzidenzwert, der die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen angibt, ist am Wochenende offenbar nicht, wie zunächst mitgeteilt worden war, über die kritische Grenze von 50 Fällen gestiegen, sondern knapp darunter geblieben. Grund soll ein technischer Fehler gewesen sein. Inzwischen sind die Meldungen korrigiert worden. Danach ist der „7-Tages-Index“ im Landkreis Starnberg nun tatsächlich über 50 Fälle gestiegen. Für den gestrigen Montag gibt das Landratsamt Starnberg ihn mit 50,49 Fällen an. Eine weitere Steigerung soll es zunächst nicht gegeben haben: „+/-0 zu Gestern“ wird vermerkt.

Ein Inzidenzwert für einzelne Gemeinden wie Tutzing wird offiziell nicht genannt. In der Gemeinde Tutzing wird die Zahl der positiv getesteten Fälle seit Beginn der Pandemie seit mehreren Tagen mit 44 Fällen angegeben. Bis vor einigen Tagen war dieser Wert für Tutzing mit 38 Fällen angegeben worden, dann war er in relativ kurzer Zeit auf 44 Fälle gestiegen, seitdem ist er konstant geblieben.

Die strengeren Regelungen für Inzidenzwerte über 50 gelten aber nun auch für Tutzing. Das bedeutet - neben Abstand 1,5 Meter, Mund-Nasen-Schutz, regelmäßig Hände waschen - unter anderem:

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Eindrücke aus mehreren Monaten mit Corona in und um Tutzing © L.G.

Maskenpflicht

auch in Schulen, Horten, öffentlichen Gebäuden und „Begegnungsflächen“ wie Aufzügen oder Fluren sowie an Arbeitsplätzen, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Schon länger gilt die Maskenpflicht in Geschäften, Arztpraxen, öffentlichen Verkehrsmitteln - auch beim Warten an Haltestellen -, in Altenheimen und an zahlreichen anderen Stellen. Im Freien sind Masken nun auch am Tutzinger Bahnhof und seinem Vorplatz vorgeschrieben, ebenso an allen anderen S-Bahnhöfen des Landkreises Starnberg und ihren Vorplätzen sowie im Bereich des Klosters Andechs einschließlich des dortigen Parkplatzes.

Sperrzeit in Gaststätten und Alkoholverbot

zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Konsum von Alkohol ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr an bestimmten öffentlichen Plätzen untersagt: in der Stadt Starnberg am Kirchplatz sowie entlang der Seepromenade Starnberg beginnend ab Zugang zur Promenade (Seepromenade 2) bis einschließlich Bucentaurpark, in der Gemeinde Herrsching entlang der Seepromenade Herrsching beginnend ab dem Seespitz bis zum Sportplatz an der Rieder Straße, in der Gemeinde Andechs im Bereich des Klosters Andechs einschließlich des dortigen Parkplatzes, an allen S-Bahnhöfen des Landkreises Starnberg und ihren Vorplätzen. Für die Tutzinger Seepromenaden gibt es bisher keine derartigen Regelungen.

Private Feiern

sind auf fünf Personen oder Angehörige zweier Haushalte zu beschränken.

Kontaktbeschränkung

gilt in Bayern generell: Alle Bürger sind verpflichtet, möglichst wenige andere Menschen zu treffen, die nicht mit ihnen zusammenleben.

Strenge Kontrollen

Die Einhaltung der Regelungen wird streng kontrolliert. Das belegt ein Fall vom Wochenende in Starnberg: Einer Streife der Polizeiinspektion Starnberg fiel in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen zwei Uhr morgens ein Lokal in der Innenstadt auf, in dem offensichtlich noch reger Betrieb herrschte. Die Beamten entschlossen sich, die coronabedingte Sperrstundenregelung zu überprüfen. Bei der Kontrolle stellten sie in dem Lokal noch etwa 70 Gäste fest. Aber allein schon aufgrund der Vielzahl an Personen konnte das bestehende Hygienekonzept nicht umgesetzt werden. Das Lokal wurde umgehend geschlossen, den Betreiber erwartet eine Bußgeldanzeige.

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