Gesundheit
19.10.2020
Von vorOrt.news

Verstoß gegen Corona-Regeln: Lokal geschlossen

Polizei greift durch - Maskenpflicht am Tutzinger Bahnhof - Schulbetrieb läuft vorerst weiter

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Am Tutzinger Bahnhof besteht nun Maskenpflicht © L.G.

Die Einhaltung der Regelungen wird streng kontrolliert. Das belegt ein Fall vom Wochenende in Starnberg: Einer Streife der Polizeiinspektion Starnberg fiel in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen zwei Uhr morgens ein Lokal in der Innenstadt auf, in dem offensichtlich noch reger Betrieb herrschte. Die Beamten entschlossen sich, die coronabedingte Sperrstundenregelung zu überprüfen. Bei der Kontrolle stellten sie in dem Lokal noch etwa 70 Gäste fest. Aber allein schon aufgrund der Vielzahl an Personen konnte das bestehende Hygienekonzept nicht umgesetzt werden. Das Lokal wurde umgehend geschlossen, den Betreiber erwartet eine Bußgeldanzeige.

Der maßgebliche Schwellenwert von 50 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage ("Inzidenzwert") ist im Landkreis Starnberg am Wochenende erstmals überschritten worden. Am Sonntag lag er bei 51,22 Neuinfektionen, am heutigen Montag ist er wieder leicht auf 50,49 Neuinfektionen gesunken. Am Samstag war er mit 48,29 Neuinfektionen im Sieben-Tage-Zeitraum ausgewiesen worden.

In Tutzing ist die öffentlich gemeldete Zahl von Neuinfektionen seit Ausbruch der Pandemie, die über längere Zeit bei 38 verharrt hatte, vor einigen Tagen bis auf 44 gestiegen, hat sich aber dann nicht weiter erhöht. Der Inzidenzwert wird für einzelne Gemeinden nicht ausgewiesen. Die geringste Zahl unter den Gemeinden des Landkreises Starnberg wird mit 15 Neuinfektionen für Andechs registriert, die höchste Zahl mit 188 Neuinfektionen für Gauting. Insgesamt gibt es im Landkreis Starnberg nach Angaben des Landratsamts zurzeit 950 positiv getestete Corona-Fälle seit Ausbruch der Pandemie (Stand 19. Oktober 2020).

Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat das Landratsamt deshalb am Sonntag weitere Schutzmaßnahmen für den Landkreis Starnberg festgelegt, die die vorherigen Regelungen ergänzen. Dazu gehört eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen S-Bahnhöfen des Landkreises Starnberg und ihren Vorplätzen sowie im Bereich des Klosters Andechs einschließlich des dortigen Parkplatzes. Konsum von Alkohol ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr an bestimmten öffentlichen Plätzen untersagt: in der Stadt Starnberg am Kirchplatz sowie entlang der Seepromenade Starnberg beginnend ab Zugang zur Promenade (Seepromenade 2) bis einschließlich Bucentaurpark, in der Gemeinde Herrsching entlang der Seepromenade Herrsching beginnend ab dem Seespitz bis zum Sportplatz an der Rieder Straße, in der Gemeinde Andechs im Bereich des Klosters Andechs einschließlich des dortigen Parkplatzes, an allen S-Bahnhöfen des Landkreises Starnberg und ihren Vorplätzen. Die genauen Umgriffe des räumlichen Geltungsbereichs sind einsehbar unter https://www.lkstarnberg.de/coronavirus_karte.

Gemeinsamer Aufenthalt höchstens von fünf Personen erlaubt

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Die Maskenpflicht am Tutzinger Bahnhof ist Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung © https://geolis.lk-starnberg.de/GeoLISmapapps/resources/apps/Vorlage_Internet/index.html?lang=de

Wenn der Inzidenzwert von 50 überschritten wird, dann wird nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen sowie auf privat genutzten Grundstücken auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; bei einem Inzidenzwert zwischen 35 und 50 Fällen sind es zehn Personen.

Außerdem besteht beim Wert von 50 Fällen Maskenpflicht an Schulen aller Jahrgangsstufen. Für die Schulen im Landkreis Starnberg gilt vorerst ein so genannter Sonderweg. Der Schulbetrieb soll so lange weitergeführt werden wie möglich. Klassentrennung will Landrat Stefan Frey verhindern, soweit dies vertretbar erscheint. Auch ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Personen in den KIassen wird vorerst nicht gefordert. Für alle Lehrkräfte, sonstiges unterrichtendes Personal sowie für das Personal der schulischen Ganztagsangebote und der Mittagsbetreuung besteht Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber dürfen die Schule nur besuchen, wenn sie nachweisen können, dass sie negativ auf Sars-CoV2 getestet worden sind.

In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Heilpädagogischen Tagesstätten sind feste Gruppen zu bilden. Offene oder teiloffene Konzepte sind untersagt. Alle Beschäftigten haben in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder mit Erkältungssymptomen wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber dürfen die Kindertagesbetreuung bzw. die Heilpädagogische Tagesstätte nur besuchen, wenn sie nachweisen können, dass sie negativ auf Sars-CoV-2 getestet worden sind.

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Landratsamt: Ohne Gegenmaßnahmen droht "unkontrollierte Verbreitung des Virus"

Das Infektionsgeschehen lässt sich nach Angaben des Landratsamts nicht auf einzelne Einrichtungen zurückführen, es sei auch nicht lokal eingrenzbar. Vielmehr handele es sich um ein über den gesamten Landkreis verteiltes „unspezifisches Ausbruchsgeschehen“.

Aufgrund der in den vergangenen Tagen zu beobachtenden stetigen Steigerung der Neuinfektionen und der anwachsenden Anzahl an Kontaktpersonen geht das Landratsamt davon aus, dass die Zahl an Neuinfektionen in den nächsten Tagen weiter erheblich steigen wird. Auch die Entwicklung der Infektionszahlen in benachbarten Landkreisen habe gezeigt, dass die Fallzahlen in kürzester Zeit exponentiell anwüchsen, sobald der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner einmal überschritten worden sei. Es sei deshalb zu befürchten, dass eine unkontrollierte Verbreitung des Virus im Landkreis Starnberg drohe, falls keine Gegenmaßnahmen ergriffen würden.

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