Von vorOrt.news

Ministerium für baldige Geschäftsöffnungen

Vier Stunden Verkauf in Blumenläden am Valentinstag - „Entscheidungen nicht nach Gerechtigkeit“

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Steine des Anstoßes waren Plakate wie dieses im Tutzinger Edeka-Markt an der Lindemannstraße

Zu den umstrittenen aktuellen Vorgängen in der Geschäftswelt auch in Tutzing hat sich nun gegenüber vorOrt.news das bayerische Wirtschaftsministerium geäußert. Das Ministerium deutet Verbesserungen für kleinere Geschäfte an: Es werde „mit Hochdruck“ daran gearbeitet, „eine baldige Öffnung für Spielzeug- und Buchhändler, die Blumengeschäfte, kurz für den gesamten Einzelhandel, unter Einhaltung der strengen hygienischen Auflagen zu ermöglichen“.

Blumengeschäfte sollen außerdem am Valentinstag vier Stunden lang öffnen dürfen - doppelt so lange wie in den vergangenen Jahren. Allerdings, so das Ministerium, eröffneten „nur das weitere Absinken der Infektionszahlen und der 7-Tage-Inzidenzen“ den hierfür notwendigen Spielraum.

Für Aufsehen gesorgt hatte in Tutzing zuletzt eine Verkaufsaktion des Edeka-Markts, der geöffnet ist: Er bot „Floristensträuße“ an, während die kleineren örtlichen Blumenläden geschlossen bleiben müssen und Pflanzen nur per Bestellung und Abholung verkaufen dürfen.

Ein Tutzinger Blumenhändler und auch etliche Bürger haben dies scharf kritisiert. „Vernichtung des Facheinzelhandels“ / Geht's eigentlich noch? Zu Vorwürfen wegen Ungerechtigkeiten hat ein Vertreter von Edeke gegenüber vorOrt.news erklärt: „Da müssen Sie mit den Entscheidungsträgern sprechen.“ Gemeint sind Politiker und Gesetzgeber. Wir wandten uns daraufhin an die bayerische Staatskanzlei.

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Ein Bild aus anderen Zeiten - als "Beautiful Home & Garden" in der Tutzinger Greinwaldstraße vor dem Laden noch Blumen zum Selbstbedienen anbot. Das ist vorbei, denn es gab eine Anzeige, die Polizei kam - nun ist es nicht mehr erlaubt.
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Arbeitsministerium will Ausnahmeverfügung erlassen

Das bayerische Wirtschaftsministerium verweist nun in seiner Antwort darauf, dass es sich für die alternativen Verkaufskanäle „Click & Collect“ und „Call & Collect“ für lokale Händler stark gemacht habe. „Dieser Abholservice wäre beispielsweise nach einem entsprechenden Antrag auch für Blumenläden und Floristen möglich“, erklärt das Ministerium, das in seiner Stellungnahme auch konkret auf die Blumengeschäfte eingeht. Gerade für sie sei in diesem Jahr der Valentinstag ein schwieriges Thema.

Gemäß der aktuellen Gesetzeslage befänden sich Blumenläden gerade noch im Lockdown. Zudem falle der Valentinstag auf einen Sonntag. Deshalb müssten die Läden und damit auch die Supermärkte schon wegen des Ladenschlussgesetzes geschlossen bleiben. Blumenläden hätten aber beispielsweise von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden an Tagen mit einer „Blumenhochkonjunktur“ wie Muttertag oder Valentinstag in der Vergangenheit Ausnahmegenehmigungen erhalten: „Dann war auf Basis des Ladenschlussgesetzes eine Öffnung von zwei Stunden auch an Sonntagen möglich.“ Für den Valentinstag soll nun die im Ladenschlussgesetz festgeschriebene Zwei-Stunden-Regel hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten in diesem Jahr auf vier Stunden erweitert werden, wie das Ministerium ankündigt. Eine solche Ausnahmeverfügung für Blumengeschäfte am Valentinstag werde das bayerische Arbeitsministerium voraussichtlich in den nächsten Tagen erlassen.

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Valentinstag und Muttertag sind für Floristen die wichtigsten Verkaufstage. Nach Angaben der Fleurop AG sind Blumen zu diesen Anlässen die beliebtesten Geschenke. © L.G. / Fleurop AG / Roland Krykorka

„Schließung trifft Blumenläden, Buchhändler und Spielzeughändler hart"

„Die steigenden Infektionszahlen im 4. Quartal 2020 haben leider den schmerzhaften Schritt für den Lockdown gemäß den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin erforderlich gemacht“, so das Ministerium. Aufgrund der hohen Inzidenz sei die Infektionsschutzmaßnahme-Verordnung bis zum 14. Februar 2021 worden. In seiner Stellungnahme gibt das Wirtschaftsministerium zu: „Die Schließung trifft die bayerischen Innenstädte und damit auch die Blumenläden, Buchhändler und Spielzeughändler hart.“

Die Entscheidung über Schließung und Öffnung von Geschäften sei nach den Kriterien des Infektionsschutzes getroffen worden „und nicht nach den Maßstäben Wettbewerb oder Gerechtigkeit“. Alle Einzelhandelsgeschäfte seien geschlossen worden, ausgenommen seien Geschäfte, die überwiegend Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Eine vom Wirtschaftsministerium initiierte stärkere Eingrenzung der angebotenen Waren bei den geöffneten Geschäften habe das Verwaltungsgericht Augsburg als nicht rechtmäßig angesehen. „Wettbewerbsmäßig ist die dadurch entstandene Situation jedoch unbefriedigend“, gesteht das Ministerium.

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