
Kinder haben am Mittwoch voriger Woche im Wald zwischen der Gröschlstraße und der Bahnstrecke in Tutzing ein Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg ausgegraben. Darauf haben uns Einheimische aufmerksam gemacht. Bei der Polizei in Starnberg wurde der Fund heute auf Nachfrage von vorOrt.news bestätigt. Nach ihren Angaben handelt es sich um ein Panzervollgeschoss mit 3,7 Zentimeter Kaliber. Solche Geschosse wurden für den Einsatz in Panzerabwehrwaffen oder ähnlichen militärischen Waffen entwickelt.
Ein Sprengkommando aus Nürnberg hat das Geschoss aus Tutzing abgeholt. Es soll nicht scharf gewesen sein. Anwohner der Gegend zeigten sich dennoch irritiert. Sie erzählten, dass sich Kinder bei ihnen Schaufeln ausleihen wollten, um weiter nach solchen Geschossen Ausschau zu halten, und vertraten die Auffassung, eine Warnung der Bevölkerung sei angebracht.
„Die Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestimmt sich auch bei den Kampfmitteln nach dem allgemeinen Sicherheits- und Polizeirecht“, erklärt das bayerische Innenministerium in einer Information „Kampfmittelbeseitigung - Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel“. https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/kampfmittelbeseitigung/index.php Zuständig seien die Gemeinden als örtliche Sicherheitsbehörden. Die Gemeinde Tutzing wurde über den Vorfall aber nach Angaben von Bürgermeister Ludwig Horn nicht informiert.
Zur richtigen Verhaltensweise in solchen Fällen empfiehlt die Starnberger Polizei auf Nachfrage, den betreffenden Fund liegen zu lassen und der Polizei Bescheid zu geben. Sie werde dann schnell ein Sprengkommando informieren.
Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums werden nach wie vor Kampfmittel der ehemaligen Wehrmacht und von deren Kriegsgegnern gefunden, vor allem bei Bodeneingriffen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, aber auch bei Aktivitäten in der Natur. Kampfmittel wie Bombenblindgänger, Granaten, Panzerfäuste und Patronenmunition könnten ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen. „Unsachgemäßes Hantieren, auch unbeabsichtigt bei Bodeneingriffen, birgt erhebliche Risiken und führt zu entsprechenden Gefahren“, warnt das Ministerium. Wer ohne besondere Sachkenntnis mit Kampfmitteln hantiere, gefährde sein eigenes Leben und häufig auch das Leben anderer. Solche Handlungen könnten auch strafrechtlich geahndet werden.
Für die Beseitigung konkreter Gefahren, die von Kampfmitteln auf ihren Grundstücken ausgehen, seien grundsätzlich die Grundstückseigentümer verantwortlich, erklärt das Ministerium. Bei Baumaßnahmen liege die Verantwortung für Gefährdungen bei den Bauherren.
Kommentar hinzufügen
Kommentare