
Bei einer öffentlichen Feier am Starnberger See kam es zu Streitigkeiten zwischen Sicherheitsmitarbeitern und Gästen. Eine 16-jährige Tutzingerin wollte trotz Hausverbot mitfeiern und musste durch die Polizei der Örtlichkeit verwiesen werden. Hierbei störte ein 47-Jähriger aus dem Landkreis Starnberg die polizeilichen Maßnahmen derart, dass er ebenfalls einen polizeilichen Platzverweis bekam.
Die 16-Jährige konnte nach der Aufnahme ihrer Personalien mit ihrer Mutter nach Hause gehen. Sie muss nun wegen der Verwendung eines falschen Ausweises und Hausfriedensbruchs mit einer Anzeige rechnen.
Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen verschaffte sich der 47-Jährige trotz Platzverweis nochmalig Zutritt zu der Veranstaltung. Deshalb wurde erneut um Unterstützung durch die Polizei gebeten.
Während der Mann schließlich in Polizeigewahrsam genommen wurde, erschien sein 20-jähriger Sohn und ereiferte sich über die Maßnahmen gegen seinen Vater. Dies hatte zur Folge, dass vom Veranstalter ein Hausverbot und zudem ein Platzverweis durch die Polizeibeamten gegen den jungen Mann ausgesprochen wurden.
Kurze Zeit später verschaffte sich der 20-Jährige genauso wie zuvor sein Vater wieder Zutritt zur Veranstaltung. Auch er wurde daraufhin in Polizeigewahrsam genommen.
Beide Männer konnten sich nach ein paar Stunden Schlaf auf der Polizeiinspektion wieder nach Hause begeben.
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