Neue Steuerregeln haben für Tutzing Konsequenzen. Ab Anfang nächsten Jahres müssen die Gemeinden für solche Leistungen, die nicht hoheitlicher Art sind, Umsatzsteuer berechnen und abführen. Dadurch erwartet die Tutzinger Gemeindeverwaltung deutlich höheren Aufwand. Der Haupt-, Finanz- und Werksausschuss des Gemeinderats hat deshalb am Dienstag diverse Änderungen beschlossen, von denen einige mit Vorteilen für die Einheimischen verbunden sind.
Vereine und andere Akteure müssen künftig für die Schaukästen in Tutzing keine Miete mehr bezahlen.

Kein Kopierservice mehr von der Gemeinde
Kopieren als Dienstleistung der Gemeinde soll künftig wegfallen.
Den „Thelinraum“ in der betreuten Wohnanlage an der Bräuhausstraße können Vereine kostenlos nutzen. Dieses Angebot wird bisher nur mäßig in Anspruch genommen. Die Gemeinde würde eine stärkere Nutzung des Thelinraums begrüßen. Auch gewerbliche Veranstaltungen sind dort möglich, allerdings kostenpflichtig.

Gemeinde hilft bei Online-Rentenanträgen
Rentenanträge online auszufüllen fällt oft nicht leicht. Die Gemeinde Tutzing bietet dabei auch weiterhin Unterstützung an. Da dies nach Angaben der Gemeindeverwaltung mit zunehmender Arbeitsbelastung verbunden ist, sollen die betreffenden Personen bei konkreten Fragen, so beispielsweise zu Kontenklärungen oder Erwerbsminderungsrenten, an die Rentenberatung beim Landratsamt Starnberg verwiesen werden. Die Anträge werden an die jeweilige Rentenversicherung weitergeleitet, die die endgültigen Berechnungen vornimmt und die Höhe der Rente festlegt.
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