Gemeindeleben
10.5.2022
Von L. Vorlíčková, S. Knittl

"Wir prüfen Rechtsmittel"

Stellungnahme der Initiatorinnen zur Ablehnung der Petition "Albers für alle"Die Autorinnen sind Initiatorinnen der Petition "Albers für alle"

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Entscheidung im Maximilianeum (oben): Die Albers-Villa in Garatshausen (unten) geht an die Technische Universität München © pixabay / Burkhard Mücke unter CC BY-SA 4.0

Das Anwesen geht nicht an die Öffentlichkeit und bleibt damit als Albersgate-Skandal über die Grenzen Bayerns hinaus bestehen. Die Abgeordneten haben sich trotz der anerkannt hervorragend begründeten Petition und einer staatstragenden Rede der Petentinnen, die den Abgeordneten aufgrund des Stimmverlustes der Sprecherin schriftlich eingehändigt wurde Petition Albers für alle , nicht aus ihren vorgefassten Positionen herausbewegt. Die Petition hat aufgedeckt, dass in machtpolitisch abgestimmter Choreographie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit einer Entscheidung des allgemeinen Bürgerwohls im Umgang mit verfassungsmäßigem Gut des freien Zugangs zu Bayerns Seen verhindert wird und freistaatliche Vermögenswerte im zweistelligen Millionenbereich verschwendet werden. Warum sonst sollte der Ausschussvorsitzende (bzw. zuvor der Erste Bürgermeister der Gemeinde Feldafing) so harsche Worte für die Petition finden, die ein verfassungsrechtlich gesichertes Bürgerrecht ist? Fühlt sich da vielleicht jemand ertappt? Die Petition bleibt daher trotz des unerwünschten Ergebnisses ein großer Erfolg wehrhaften, bürgerlichen Engagements - für eine vollständige Öffnung des Anwesens oder dessen im Sinne des ordentlichen Steuerzahlers angemessenen Verwertung bedarf es im nächsten Schritt nun wirkungsvollerer Institutionen und Verfahren.

Im Oktober 2021 haben die beiden Tutzinger Bürgerinnen, Lucie Vorlíčková und Stefanie Knittl die Initiative Albers für alle zur Rettung des denkmalgeschützten 27.000 qm großen Parkanwesens mit 180 qm Villa am Westufer des Starnberger Sees für die Öffentlichkeit gestartet. Der Freistaat wird das wertvolle Seegrundstück mit Bootshütte und Badesteg des ehemaligen Schauspielers Hans Albers der Technischen Universität München überlassen – als Übernachtungstätte für 9 Studierende und einen Professor bzw. Tagungsstätte für rd. 20 Studierende.

Nach dreimonatiger Recherche reichten die Initiatorinnen im Dezember 2021 die Petition Albers für alle im Bayerischen Landtagein - für die Öffnung des Seegrundstücks durch die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und gegen den unrechtmäßigen und unangemessenen Staatsbedarf durch Überlassug an die TUM. In der zehnseitigen Petition berufen sich die Petentinnen u.a. auf die einst im Kaufvertrag aus 1971 notariell festgelegte und nach wie vor verbindliche Steuerklausel (Erwerb erfolgt für öffentliche Erholungszwecke für die Bayerische Schlösserverwaltung), die damaligen Beschlüsse im Bayerischen Landtag, die Nichtzahlung der Grunderwerbsteuer durch den Freistaat, Bayerisches Verfassungsgut (Schwammerlparagraph) und die unerfülleten Willenserklärungen der jeweiligen Staatsregierung seit 1975 (Chronologie aus Dokumentenarchiv des Bayerischen Landtags).

A. Wie verlief das Petitionsverfahren?

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Vergangene Zeiten: Der Schauspieler Hans Albers und seine Lebensgefährtin Hansi Burg präsentierten Besuchern gern ihren Rosengarten © Hans Albers II

Am 15. Dezember 2021 hat der Bayerische Landtag den Eingang der Petition Albers für alle bestätigt: HA.0240.18. Nach viermonatiger Funkstille seitens des Bayerischen Landtags informierte man am Freitag, 22. April 2022 die Petentinnen kurzfristig, dass bereits in der nächsten Woche (Mittwoch, 27.04.2022) die Petition im Haushaltsausschuss (HA) in öffentlicher Sitzung zur Behandliung ansteht. Man gab den den Petentinnen also nur zwei volle Arbeitstage für ihre Vorbereitung. Der Tagesordnung entnahmen die Petentinnen überrascht, dass der Vorsitzende die Petition ohne offenkundige Begründung teilweise jedoch in den nicht-öffentlichen genommen hat.

Fazit: Kein Abgeordneter (auch nicht von den etablierten Oppositionsparteien) hat sich von sich aus mit den Petentinnen über die Petitionsschrift überhaupt auseinandergesetzt. Auch kam es nicht zu dem auf Initiative der Petentinnen hin vereinbarten persönlichen Besprechungstermin vor der Behandlung mit den Berichterstattern (CSU und SPD). Der Berichterstatter der SPD hat dann aber wenigstens noch am Vorabend der Behandlung die Sprecherin der Petition angerufen und ihr kurz die zwei eingegangenen Stellungnahmen der Staatsregierung erläutert. Die Petentinnen selbst haben aber in der Zeit von Januar bis April 2022, also auch nach ihrer Recherche, sehr viel Initiative gezeigt. Alle ihre Handlungen mit Ergebnis sind in dem Tagebuch der Petition Albers für alle dokumentiert. Die Unterstützung der Petition aus der Bürgerschaft war überwältigend. Nur dieser ließ die Petentinnen den immensen politischen Druck über 7 Monate aushalten.

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B. Wie lautet das Ergebnis des Petitionsverfahren?

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Offener Zugang an Sonntagen: Ab und zu soll auch die Bevölkerung das Anwesen betreten dürfen © Foto Burkhard Mücke unter CC BY-SA 4.0

• Ministerpräsident Dr. Söder und Staatsminister Blume haben dem gesonderten Appell, die Albers-Petition selbst positiv zu berücksichtigen („Erledigung durch Staatsregierung“) nicht entsprochen.

• Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Staatsminister Markus Blume) und das Bauministerium haben jeweils eine Stellungnahme an den Bayerischen Landtag gerichtet.

o Die Berichterstatter haben nicht einmal zwei volle Arbeitstage zur Bearbeitung erhalten. Auch wurde durch die auffällig knappe Terminierung den Petentinnen die Möglichkeit genommen, auf Augenhöhe in einem persönlichen Gespräch mit den Berichterstattern die Petition zu erörtern - was eigentlich zugesagt war.

o Die Berichterstatter hatten aufgrund der knappen Terminierung keine Chance beide Stellungnahmen durchzuarbeiten und schon gar nicht mit der Petitionsschrift gegenzulesen. Die Petitionsakte umfasst ca. 70 Seiten!

o Die Stellungnahmen wurden den Petentinnen, trotz Eilantrag, nicht gegeben. Den „durchgesickerten“ Inhalt der Stellungnahmen fassen wir in wenigen Worten zusammen: Beide Ministerien halten an dem Nutzungskonzept der TUM fest!

• Das Ende 2021 beschlossene Nutzungskonzept der TUM wurde ergänzt und von einem Vertreter der TUM vorgestellt:

1. Jeweils sonntags vom 1. Mai - 30. September von 14-19 Uhr soll die Öffentlichkeit Zugang zum Villenpark erhalten, vorausgesetzt der Kulturverein Garatshausen e.V. sorgt für die Öffnung und Schließung, den dafür hätte die TUM keine Mittel, und Prof. Melzer (TUM) ergänzte noch: „Die TUM hat selbst keine Kapazitäten, sich selbst um die Öffnung und Schließung wie auch Müllentsorgung usw. am Sonntag zu kümmern“. Auch verwies er nochmals ausdrücklich darauf, dass eine Kooperation mit den Tutzinger Akademien, eine lobenswerte Zusammenarbeit darstelle. (Anmerkung: Albers für alle hat der Staatsregierung angeboten, unter der Verwaltung der Bayerischen Schlösserverwaltung die täglichen Öffnungs- und Schließungszeiten ehrenamtlich durchzuführen – hat aber dieses an sie gemachte Angebot, dies für die TUM zu tun aber selbstverständlich abgelehnt).

2. Der vorhandene Stichweg soll erweitert werden in einer Biegung und zu einem neu anzulegenden Rosengarten führen und die Sichtachse zum See freigelegt werden – man prüft noch, ob dabei auch ein Zugang an den See möglich wäre.

3. Im Zugangsbereich soll eine Teichanlage revitalisiert werden – als Erweiterung für die Allgemeinheit

4. Einzig die Streuwiese bleibt erhalten! Der „Hans-Albers-Hansi-Burg-Park mit Lehrpfaden zum Nazionalsozialismus“ bleibt uns Bürgern also erspart – eine Finanzierung dafür hat es sowieso nie gegeben. Am Ende der Sitzung hat der Vorsitzende vorgeschlagen, die Pferdewiese als öffentlichen Park wegzulassen, da sie von den Einheimischen (wie er gehört habe) gar nicht erwünscht sei. Dies hat die Sprecherin am Vorabend dem Berichterstatter erörtert.

• Zur Petition hat sich das Bau- und das Wissenschaftsministerium in seiner Stellungnahme geäußert. Nach der Berichterstattung der CSU und der SPD darüber, gab es eine lange Debatte. Fast zwei Stunden wurde im Konferenzraum des Maximilianeums diskutiert. Alle etablierten Parteien waren sich aber einig, von der TUM nicht abzurücken und stimmten zu, der Petition keine Berücksichtigung zu geben.

Es folgt unsere Mitschrift von der Debatte:

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Blick vom See: Die Albers-Villa und ihr Bootshaus © privat

Berichterstatter der CSU, Harald Kühn: Ausgangspunkt war vor Jahren das Objekt nicht zu verkaufen. Dadurch, dass man keine Nachfolgenutzung gefunden hatte, gab es eine Staatsbedarfsprüfung. Es fand ein ordnungsgemäßes Verfahren durch das Wissenschaftsministerium statt. Das staatliche Nutzungskonzept hat Vorrang. Dann kam die Entscheidung für die „Junge Akademie“ der TUM. Frau Meros (R&R) hat sich ebenfalls beworben. Sie hatte ein angemessenes Konzept zur Erinnerungskultur sowie Zugang der Öffentlichkeit. Jedoch scheiterte es am Finanzierungskonzept. Daher hat man sich für die TUM (sehr gute finanzielle Ressourcen, inhaltliche Stärke des Konzepts usw.) entschieden. Wir sind hiermit in der Umsetzung der getroffenen Entscheidung.

Frau Dr. Eiling-Hütig, MdL (jedoch nicht Mitglied des HA) meldet sich als Gemeinderätin vor Ort zu Wort: „Landratsamt, die zuständigen Baubehörden wie die Untere Naturschutzbehörde gehen mit. TUM ist der ideale Partner, auch der richtige Partner für Detailfragen, um direkt mit den Behörden des Landkreises Starnberg zu kooperieren.“ Sie begrüßte die staatliche Nutzung, betonte jedoch, dass die Wochenendöffnung nicht möglich sei wegen Seminarzeiten bis Samstag durch die Stipendiaten.

Berichterstatter der SPD, Harald Güller: Zeitlicher Ablauf sei fragwürdig: „Wie kann man heute die Entscheidung treffen, da die Stellungnahme des Wissenschaftsministeriums erst am 20.04.22 erfolgt ist. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Inhalten aus der Petition ist so nicht möglich.“ Er sei der Meinung, dass der Verkauf eine gangbare Lösung gewesen wäre, um der Allgemeinheit einen Vorteil zu verschaffen. Er meinte, dass ein öffentlicher Park mit erheblichen Kosten verbunden sei. Eine zeitgeschichtliche Aufarbeitung und Öffnung des Hauses scheitere am fehlenden nachhaltigen Finanzierungskonzept. Es wurde Staatsbedarf festgestellt. Der Bedarf der TUM sei fragwürdig. Das Konzept müsse lauten: mehr Öffentlichkeit, Erschließung des Seeufers sowie die Öffnung der Pferdewiese. „Bisher wird das Angebot für größere Öffnungszeiten nicht erfüllt.“ Es sei durch die TUM der Schritt in die richtige Richtung, gehe jedoch noch nicht weit genug. Weitere Maßnahmen müssten von der TUM entwickelt werde. Und schließlich warf er die Frage nach der „steuerlichen Unklarheit“ auf: „10 Jahre Bindungsfrist nach Fischereianstalt, gibt es hier tatsächlich eine steuerliche Befreiung?“.

Auf sein mehrfaches Insistieren erklärte dann später ein Mitarbeiter des Finanzministriums die Sache mit der nicht gezahlten Grunderwerbsteuer: Nachdem das Anwesen 1978 die Fischereianstalt für Wissenschaftszwecke genutzt hatte, sei keine Steuer fälllig geworden. Die Sache mit der Steuerhinterziehung sei vom Tisch. Leider ließ sich der Abgeordnete daraufhin zu der Bemerkung hinreißen, dass das mit der Steuer „eigentlich linke Tasche, rechte Tasche“ sei.

Ausschussvorsitzende, Josef Zellmeier (CSU): Er verwies auf die Unangemessenheit der Petitionseingabe im Rahmen der demokratischen politischen Arbeit dieser Landesregierung. Zudem bezeichnete er die schriftlich eingereichte Rede der Petentinnen (krankheitbedingter Stimmverlust der Sprecherin) als Unverfrorenheit und höchst populistisch. Er bat die anwesende Petentin Stefanie Knittl, die Rede nicht zu verlesen: „Zu sagen, wir wären befangen, geht zu weit“. Zur beschlossenen Nutzung der Pferdewiese als Hans-Albers-Hansi-Burg-Park mit Kulturpfaden zum Nationalsozialismus sagte er: „Diesen kann man weglassen. Diesen Park will in Garatshausen eigentlich keiner“. Der Zugang zu See und Garten sei wichtiger: „Der TUM muss noch die Baugenehmigung erteilt werden.“

Stellvertretende Vorsitzende, Claudia Köhler (GRÜNE): Diese äußerte Verfahrenskritik am zeitlichen Ablauf, begrüßte die Öffnung des Anwesens mit dem Konzept der TUM, wies auf die gendersensible Namensgebung hin und dass das Finanzierungskonzept zu unkonkret sei. Ferner sollten alle Biotope voll erhalten werden und Öffnungszeiten jeden Sonntag eingeführt werden (im Antrag hatte die Fraktion noch tägliche Öffnungszeiten gefordert). Dazu gab es eine Wortmeldung aus dem Plenum: Anne Frank (GRÜNE) begrüßte das Vorgehen und die Erweiterung der Zugangszeiten für die Bevölkerung am Wochenende.

Ernst Weidenbusch (CSU): Er wollte genau geklärt haben, was auf dem Gelände künftig genau passiert. „Wir lassen doch nicht irgendwelche Nutzungen zu – ich kann doch nicht eine Kirmes dort machen“. Das solle vertraglich nachgebessert werden.

Gerald Pittner (FW): Der Haushaltsausschuss habe die Nutzung diskutiert und nun solle abgestimmt werden. Die Petition solle nicht durchkommen. Der Ausschuss zeigte sich an anderer Stelle erleichtert darüber, dass das Anwesen nicht verkauft wurde. Dazu Pittner: „Sonst würde sie jetzt einem russischen Oligarchen gehören“.

Prof. Melzer (TUM): „Die TU ist doch keine Melkkuh, die alles zahlt und auch noch für die Öffnung des Parks sorgt.“ Sie könne für die Öffnung des Parks nicht zur Verfügung stehen und deshalb sollten die, die die Öffnung wünschten, sich auch einbinden. Es müsse der Haushaltsausschuss dafür Sorge tragen oder eben z.B. der ortsansässige Kulturverein.

Abgeordneter Bernhard Pohl (FW): Er regte an, die Vertragserweiterung nochmal definitiv detaillierter anzuführen, was die Pflichten und Aufgaben des Nutzers TUM bezüglich der Öffnung für die Öffentlichkeit seien. Er sah eine Ergänzungen im Vertrag als zwingend erforderlich, vor allem im Hinblick auf eine weitergehende vorübergehende Überlassung, da künftig keine jeweiligen Entscheidungen über den Haushaltsausschuss möglich seien. Also müsse die Öffnung für die Öffentlichkeit im Vertrag festgeschrieben werden und die Nutzungsvereinbarung sei nochmals zu überarbeiten. Der Kulturverein habe nur mündlich zugesagt, die Öffnung des Hauses zu begleiten.

Zuschaltung online Vertreter des Bay. Wissenschaftsministeriums (ist auch Gemeinderat in Feldafing): keine Wortmeldung.

Abschließend fasst der Ausschussvorsitzende Josef Zellmeier (CSU) zusammen: Der Grundsatzbeschluss solle erneuert werden, die Zweckbestimmung und Öffnung müsse nochmal in einem Arbeitskreis mit Abgeordneten überarbeitet werden, insbesondere die Mindestöffnungszeiten und die Nutzungskonzepte. Alle etablierten Parteien stimmten dem zu. Schließlich äußerte er sich diffamierend über die eingehändigte Rede der Petentinnen (ganz überwiegend haben die Abgeordneten ihm zugestimmt): Sie wären ein demokratisches Gremium, mit dem man so nicht umgehen könne. Das sei populistisch. Solch harschen Worte also für ein ausgeübtes verfassungsrechtliches Bürgerrecht.

Die Argumentation der Staatsregierung gegen die Petition lässt sich auf drei Aspekte reduzieren:

In Anführungszeichen unsere Antworten darauf

1. Das Nutzungskonzept der TUM ist ergänzt und schafft weitere Zugangsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit.

„Wir erkennen durchaus an, dass die Staatsregierung und auch der Ausschuss unser Anliegen zum Anlass genommen haben, um das bereits beschlossene Nutzungskonzept der TU München mit mehr Bürgernähe zu versehen. Aber das genügt nicht, denn das Thema Albers für alle geht darüber hinaus! Es geht hier um demokratiepolitische Abläufe im Freistaat und die ordnungsgemäße Verwendung von Steuergeldern, aber auch die Ablehnung des machtpolitischen Stils, durch den Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen verhindert werden!“ (Dies hat die harsche Kritik wohl verursacht)

2. Der Freistaat (unsere Bitte auf Öffnung durch die Bayerische Schlösserverwaltung) hat kein Geld eine weitere öffentliche Erholungsanlage zu finanzieren.

„Wir müssen akzeptieren, dass der Freistaat über 5 Millionen Euro in ein nur 1.400 qm großes Seegrundstück investiert hätte, aber diese Finanzmittel nicht für die Öffnung des Albers-Anwesens verwenden möchte. Was wir als Bürger jedoch nicht hinnehmen können ist, dass ein Vermögensgegenstand in zweistelliger Millionenhöhe für eine sehr kleine Anzahl Studierende verwendet werden soll. Die TUM müsste für diese wohl geeignete Räumlichkeiten in ihren ca. 30 anderen Liegenschaften finden. Nachdem Freistaat der Freistaat keine Mittel hat, das Anwesen für öffentliche Erholungszwecke zu verwenden, muss er jetzt dafür Sorge tragen, dass dieses Vermögen des Steuerzahlers in seinem Sinne ordnungsgemäß verwertet wird.“

3. Der Vertrag sieht keine vertragliche Zweckbindung, die Steuerbefreiung war rechtens, da für Wissenschaftszwecke (Fischereianstalt) genutzt wurde.

„Diese Aussage überzeugt uns nicht. Die Steuerklausel des Vertrags (öffentliche Erholungszwecke) ist nach wie vor verbindlich und der Freistaat kann nach herrschender Rechtsauffassung nicht willkürlich und einseitig von einer vertraglichen Verpflichtung loslösen. Außerdem zählt nicht nur der Vertrag! Es liegen Beschlüsse aus dem Landtag für den Erwerb für die Bayerische Schlösserverwaltung vor und es gibt für die öffentliche Nutzung entsprechende Willenserklärungen der Staatsregierung (siehe die Chronolgie seit 1975)! Irritierend finden wir die Äußerung, dass die Nichtzahlung der Grunderwerbsteuer (aus freistaatlicher Sicht) „linke Tasche, rechte Tasche sei“. Nein, ist sie nicht! Es ist ein Straftatbestand, wenn man unter absichtlicher Angabe eines anderen Verwendungszwecks Steuern spart, nämlich Steuerhinterziehung. Es ist also keine Frage nach „wo und wieviel“ (Steuern gezahlt werden muss, also Abgabenrecht), sondern „wie lange und ob mit oder ohne Bewährung“ (also Strafrecht) und es geht um die Verletzung des Grundsatzes der Gleichheit der Steuerpflichtigen bei Anwendung der Steuergesetze .“

C. Wie werten wir das Petitionsverfahren?

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Das Anwesen zur Zeit von Hans Albers aus der Vogelperspektive © privat

In der Sache, der Öffnung für die Allgemeinheit, hat die Petition (außer dem Erhalt der Pferdewiese, einer Verlängerung des Stichwegs und eventuellen Sonntagsbesuchen) zwar keine Berücksichtigung erhalten. Aber Albers für alle geht ja über die Sache hinaus! Es geht hier um demokratiepolitische Abläufe im Freistaat und die ordnungsgemäße Verwendung von Steuergeldern, aber auch die Ablehnung des machtpolitischen Stils, durch den Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen verhindert werden! Die Petition war dennoch nicht umsonst, denn sie hat ganz Entscheidendes bewirkt:

- Das unrechtmäßige und intransparente Handeln der Staatsregierung wurde erstmals im Detail und fundiert der Öffentlichkeit bekannt gemacht (siehe Infokasten unten).

- So auch die „Klüngelei“ um das Albers-Anwesen jenseits des Bürgerwillens in einer bayerischen Menage à trois: Erster Bürgermeister Sontheim - MdL und Gemeinderätin Dr. Eiling-Hütig – TUM (Prof. Melzer) und deren intransparentes Handeln (z.B. keine Behandlung im Feldafinger Gemeinderat).

- Es wurde öffentlich, dass die Kontrollgremien (z.B. Gemeinderat, Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag etc.) in dieser Causa ihren Auftrag und ihre Verantwortung nicht wahrgenommen haben. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der Freistaat (erst recht in seiner Vorbildfunktion) Recht und Ordnung einhält und freistaatliche Vermögenswerte im zweistelligen Millionenbereich nicht verschwendet werden!

- Es wurde klargestellt, dass auf Betreiben von drei Mitgliedern des Denkmalnetzes Bayern - Fuchsberger, Schacht und Dr. Mößmer, die ehrenamtlich Studien verfasst haben, das Anwesen von Amts wegen am 24.01.2020 vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege unter Denkmalschutz gestellt wurde – also nicht, wie von verschiedenen Akteuren dreist behauptet wird, aufgrund der Behandlung der Petition des Ersten Bürgermeisters und des Kulturvereins Garatshausen e.V. am 06.05.2020 im Bayerischen Landtag. Die Petition zum Denkmalschutz diente als Nebelkerze unseres Erachtens dazu, diese Petition zur Öffnung von Villa und Park entgegen des Fachausschussprinzips des Bayerischen Landtags in den von der Gemeinderätin und MdL Dr. Eiling-Hütig besetzten Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu bekommen (Liegenschaften gehören in den HA – wie unsere Petition beweist).

- Das engagierte, dabei aber stets sachliche und faktenbasierte Vorgehen der Initiatorinnen von Albers für alle hat viele Menschen überzeugt und einen schlagkräftigen Unterstützerkreis erhalten. So könnte mit wirkungsvolleren Mitteln die Öffnung des Anwesens bzw. seine wirtschaftlich ordnungsgemäße Verwertung weiter verfolgt werden. Denn eine Petition in Bayern ist eben kein kontradiktorisches Verfahren, wo ermittelt werden muss, welche der streitenden Parteien im Recht ist (anders z.B. in Österreich, da erfolgt die Petition auf Augenhöhe). Albers für alle blieb (mal mehr mal weniger gedemütigter) Bittsteller.

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Wird der Zaun geöffnet? Etwas mehr Zugang für die Allgemeinheit als bisher soll das Albers-Anwesen offenbar erhalten

D. Wie geht es weiter mit der Bürgerinitiative Albers für alle?

Zunächst einmal ist auf die inzwischen immense Öffentlichkeitswirkung des „Albersgate“ über die Grenzen Bayerns hinaus zu verweisen. Es ist daher davon auszugehen, dass das Thema politisch weiter verfolgt wird – von wem auch immer! Zudem gibt es bei Wikipedia seit Kurzem eine eigene Seite zur Hans-Albers-Villa. So wird der Streit um das Anwesen „viral“ gehen, noch größere Öffentlichkeit schaffen und weitere Unterstützer finden. Wir werden diese offensichtlich bevorstehenden Reaktionen aufnehmen, unterstützen und Ihnen darüber weiter berichten. Wir selbst prüfen in den nächsten Wochen, welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen und werden berichten.

Lucie Vorlíčková
Pressekontakt

Stefanie Knittl
Referentin für Denkmal & Sanierung
Sprecherin der Initiative Albers für alle im Gemeinderat Tutzing
Autorin: „Häuser erzählen Geschichten“

https://www.albersfueralle.de/

Recht und Ordnung des Freistaats Bayern in der Causa Albers-Anwesen („Albersgate“)

• Willkürliche und einseitige Lossagung des Freistaats von der eingegangenen vertraglichen Verpflichtung (Erwerb für öffentliche Erholungszwecke), die er durch die Nichtzahlung der Grunderwerbsteuer verbindlich übernommen hat, und der zuvor im Bayerischen Landtag gefassten Beschlüsse. Er verletzt den allerwichtigsten Grundsatz im Vertragsrecht: Pacta sunt servanda - VERTRÄGE SIND EINZUHALTEN!

• Verletzung des Grundsatzes der Gleichheit der Steuerpflichtigen bei der Anwendung der Steuergesetze. Freistaat begeht damit wohl ungestraft Steuerhinterziehung, da er die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt hat – durch wohl absichtliche Angabe eines anderen Verwendungszwecks.

• Verletzung der Bayerischen Verfassung. Es gibt kein Sonderrecht der Verwaltung zur Auslegung zu Gunsten des Staates und zu Lasten des Allgemeinwohls - statuiert z.B. auch in Art. 141 (3) der Bayerischen Verfassung.

• Die Bayerische Staatsregierung verwehrt der Bürgerschaft den freien Zugang zu dem denkmalgeschützten Parkanwesen nicht nur durch Vertragsbruch, sondern durch wiederholten Wortbruch. Die Chronologie aus dem Dokumentenarchiv des Bayerischen Landtags belegt dies seit 1975.

Petition "Albers für alle":
https://www.albersfueralle.de/

ID: 4846
Über den Autor

L. Vorlíčková, S. Knittl

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Kommentare

Wahrlich kein Ruhmesblatt, weder für den Freistaat Bayern und seine Regierungen der vergangenen 5 Jahrzehnte noch für manch aktuell Beteiligten.
Aber ein echtes Lehrstück für alle, die zwar Immobilien, (Kunst)Sammlungen oder andere Vermögenswerte zu vererben haben (aber ohne Erben sind) oder gegen Ende ihres Leben günstig abgeben wollen, und dabei schlussendlich der Allgemeinheit auch etwas Gutes tun wollen; ganz so wie damals Hansi Burg es offensichtlich tun wollte.
All' diese Damen und Herren schauen gewiss aufmerksam zu und werden - ob sie sich nun zu Wort melden oder nicht - ihre eigenen Schlüsse daraus ziehen: wer auch über den eigenen Tod hinaus ein verlässlicher Partner sein kann, und dass man die Auflagen hierfür - leider muss man sagen ! - juristisch absolut wasserfest vorgeben muss; ggf. auch mit Unterstützung entsprechender Fachleute.
(Bearbeitet)
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