Gemeindeleben
26.9.2021
Von vorOrt.news

Im Bann der künftigen Regierung

In Tutzing stehen heute 12 Parteien und Personen zur Wahl - Hygieneregeln - Rathaus morgen geschlossen

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Einklemmt zwischen den Grünen Annalena Baerbock und Joschka Fischer ist die CSU im Schaufenster der Tutzinger Buchhandlung Held © L.G.

Viel Spannung herrscht in Tutzing - das belegen viele Gespräche: Wie die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am heutigen Samstag ausgehen wird, ist völlig offen. Auch Tutzing steht den ganzen Tag über im Bann der einen Frage: Wer wird uns künftig regieren?

Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder per Brief. Eine Online-Wahl ist nicht möglich. Die Wahl beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr. Dann schließen die Wahllokale.

Wählen dürfen Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Personen sind automatisch in der Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, in der sie am 15. August 2021 mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Wer nach dem 6. September 2021 umgezogen ist, bleibt am vorherigen Wohnort wahlberechtigt.

Deutsche Personen, die keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, sind unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt. Sie müssen aber einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Zuständig ist die Gemeinde in Deutschland, in der sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.

Das Wahlrecht darf man nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist verboten.

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Tutzing gehört zum Wahlkreis 224 Starnberg - Landsberg am Lech. Aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck ist auch Germering dabei. Zum Vergrößern bitte anklicken. © https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/wahlkreiseinteilung/bund-99/land-9/wahlkreis-224.html
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Diese 12 Parteien und Personen kandidieren im hiesigen Wahlkreis

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Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl im Wahlkreis 224 Starnberg-Landsberg am Lech - zum Vergrößern bitte anklicken © https://www.lk-starnberg.de/media/custom/2235_792_1.PDF?1628238127

Die Regeln: 1,5 Meter Abstand, Maske, Aufenthalt im Wahllokal nur für die Stimmabgabe

Die Gemeinde Tutzing weist auf ein in den Wahllokalen geltendes Schutz- und Hygienekonzept hin. Die Sicherheits- und Hygieneregeln müssen nach ihren Angaben dringend eingehalten werden. Jeweils im Eingang zu den Wahllokalen werden diese Regeln mit einem Aushang bekanntgegeben.

Die Gemeinde weist ausdrücklich auf folgende Regeln hin:

- 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen ist einzuhalten. Der Aufenthalt im Wahllokal ist nur für die Stimmabgabe erlaubt.

- Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist im gesamten Gebäude der jeweiligen Wahllokale zu tragen. Ausnahmen sind nur mit glaubhaftem ärztlichen Attest erlaubt.

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Die Grund- und Mittelschule fungiert heute wieder als eines der Tutzinger Wahllokale © L.G.

Man hat zwei Stimmen: Erststimme für eine Person, Zweistimme für eine Liste

Zur Wahl ist die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und der Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Man kann auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen, muss sich dann aber im Wahllokal zwingend ausweisen.

Im Wahllokal erhält man vom Wahlvorstand einen Stimmzettel. Bei der Bundestagswahl hat man zwei Stimmen: eine Erststimme – linke Hälfte des Stimmzettels – und eine Zweitstimme - rechte Hälfte. Mit der Erststimme wählt man die Abgeordnete oder den Abgeordneten aus dem Wahlkreis. Gewählt ist die- oder derjenige mit den meisten Stimmen. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei. Nach den Stimmen wird errechnet, wie viele Sitze den Parteien im Deutschen Bundestag zustehen.

Lieber kein Smiley statt einem Kreuz - das macht die Stimme ungültig

Ungültig sind Stimmen bei der Bundestagswahl unter anderem, wenn keine oder mehr als zwei Stimmen abgegeben werden, der Wille des Wählenden auf dem Stimmzettel nicht zweifelsfrei erkennbar ist oder Zeichnungen - zum Beispiel statt einem Kreuz ein Smiley im aufgedruckten Kreis - oder Vorbehalte - zum Beispiel Ergänzungen oder Gründe für Stimmabgabe - enthalten sind. Bei der Briefwahl sind außerdem beide Stimmen ungültig, wenn sich der Stimmzettel nicht im blauen Stimmzettelumschlag befindet oder der Wahlschein fehlt oder nicht unterschrieben ist.

Man darf nur in der Wahlkabine wählen. Dabei muss man sicherstellen, dass man die Stimme unbeobachtet abgibt. In der Wahlkabine darf man sich nur allein aufhalten. Ausnahmen sind Kleinstkinder und Hilfspersonen. Fotografieren oder filmen ist nicht gestattet. Nach der Wahl wirft man den Stimmzettel in die Wahlurne, die der Wahlvorstand zu diesem Zweck freigibt.

Rathaus morgen wegen Wahlnachbearbeitung geschlossen

Das Tutzinger Rathaus ist nach Angaben der Gemeindeverwaltung morgen, am Montag, dem 27. September 2021 aufgrund der Wahlnachbearbeitung geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist stark eingeschränkt.

Mehr zum Thema Bundestagswahl:
http://www.kjr-starnberg.de/

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