Von vorOrt.news / Theo Heithorn

Innengastronomie kann ab morgen öffnen

Niedrige Infektionszahlen in Tutzing und im Landkreis Starnberg erlauben etliche Erleichterungen

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Die Zeit der Lokalschließungen scheint vorbei zu sein: Die Gaststätten in Tutzing können sich auf die Öffnung ihrer Innenräume vorbereiten © L.G.

Die bayerische Staatsregierung hat am Freitag wegen der Corona-Pandemie ausgerufenen Katastrophenfall aufgehoben. Von morgen, Montag an soll es bei privaten Treffen Erleichterungen der Kontaktbeschränkungen geben. Bei einer Inzidenz unter 50 gibt es keine Beschränkung der Haushalte mehr, zehn Menschen Personen können sich treffen. Das gilt für Tutzing und den gesamten Landkreis Starnberg.

Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Starnberg ist am Samstag auf 4,40 gesunken, in Tutzing ist sie sogar noch niedriger. Eine gewisse Verbesserung gibt es auch im Nachbarlandkreis Weilheim-Schongau, der zuletzt durch höhere Werte aufgefallen ist. Die Inzidenz ist dort allerdings immer noch höher als bei allen anderen Nachbarn des Landkreises Starnberg.

Die Innengastronomie darf von Montag an wieder öffnen. Testpflicht besteht nur bei Inzidenzen zwischen 50 und 100, also nicht im Landkreis Starnberg. Für die Geschäfte fällt die Vorschrift „Click & Meet“ weg. In den Gottesdiensten ist das Singen wieder erlaubt. Auch für die Kultur gibt es Lockerungen. Bei den Spielen der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft werden in der Münchner Allianz-Arena 14 000 Zuschauer zugelassen. Von Montag an findet in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wie im Landkreis Starnberg auch in den Schulen wieder Präsenzunterricht ohne Einschränklungen statt. Im Sportunterricht fällt die Maskenpflicht weg. Unabhängig von der Inzidenz wird aber an den Schulen weiterhin zweimal wöchentlich Test verlangt. Die Schüler erhalten auf Antrag Bescheinigungen der Testergebnisse, die sic auch außerhalb der Schulen nutzen können. Zum Normalbetrieb kehren auch Kindertagesstätten zurück, soweit es bei ihnen noch Einschränkungen gab.

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