Gemeindeleben
24.9.2020
Von vorOrt.news

Schreiben von Dr. Stephan Wanner an den Fachbereich Kommunalwesen des Landratsamts Starnberg

Schreiben von Dr. Stephan Wanner an den Fachbereich Kommunalwesen vom 15. und 23. September 2020

Betreff: WG: Fußweg / Radweg von Tutzing nach Feldafing (Roseninsel), Bitte um aufsichtlich Einschreiten

Dr. Stephan Wanner, Rechtsanwalt, Oskar-Schüler-Straße 1, 82327 Tutzing
Tel. 08158 / 905 666 9
Tutzing, den 15. September 2020

Landratsamt Starnberg
Fachbereich 20 / Kommunalwesen
Herrn Holger Albertzarth- Fachbereichsleiter –
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Fußweg / Radweg von Tutzing nach Feldafing (Roseninsel), Bitte um aufsichtliches Einschreiten

Sehr geehrter Herr Albertzarth,

ich bitte das Landratsamt Starnberg als Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde um unverzügliches aufsichtliches Einschreiten.

Gegenstand dieser Bitte ist die verkehrliche Situation auf dem Fußweg / Radweg am See von Tutzing und nach Feldafing (Roseninsel) und zurück.
Die derzeitige Situation lässt sich faktisch so beschreiben, dass der gesamte Weg sowohl von Fußgängern wie auch von Radfahrern benutzt wird. Die Beschilderung erweist sich als völlig unzureichend, sie ist widersprüchlich und unvollständig. Das Ergebnis ist, dass nicht selten ein völliges Chaos herrscht und die Fußgänger einem konkreten Risiko für Leib und Leben ausgesetzt sind. Dies gilt namentlich für die Bewohner und Besucher des Altenheims, in der Regel also ältere Personen und Rollstuhlfahrer. Daneben sind auch Mütter und Väter mit ihren Kinderwägen samt Insassen betroffen. Es besteht nicht nur eine abstrakte Gefahr, sondern die Gefahren sind konkret.

Bei einer gemischten Nutzung des Wegs sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Es sind auf diesem Weg zum Teil äußerst rücksichtslose Radfahrer zu beklagen. Vor allem die Benutzer von Rennrädern in voller Montur und von E-Bikes fallen unangenehm auf und stellen eine konkrete Bedrohung der Fußgänger und Rollstuhlfahrer dar. Dabei ist häufig zu beobachten, dass besonders ältere Fahrerinnen und Fahrer solcher E-Bikes mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs sind und ihre Fahrzeuge erkennbar nicht ausreichend beherrschen. Dies äußert sich zum Beispiel durch plötzliches Schlangenlinienfahren und Hilferufe dieser „Piloten“: Hilfe, ich kann nicht bremsen.

Zu begrüßen sind die Initiativen des örtlichen ADFC, der sich dem Vernehmen nach schon seit Jahren darum bemüht, die bestehenden Missstände abzustellen. Dieser Verein hat jedoch keine hoheitlichen Befugnisse und erweist sich deshalb als „zahnloser Hund“. Es ist es zunächst die Aufgabe der Gemeinden Tutzing und Feldafing sowie möglicherweise auch der Schlösser- und Seenverwaltung, mit Aufklärung sowie Geboten und Verboten einzuschreiten. Die Einhaltung dieser behördlichen Anordnungen sind zu überwachen, Verstöße sind zu ahnden.

Erkennbar werden diese Aufgaben jedoch schon seit mehreren Jahren hoheitlicherseits nur völlig unzureichend wahrgenommen.
Aus diesem Grunde darf ich Sie höflich auffordern, die beteiligten Gemeinden sowie die Schlösser- und Seenverwaltung aufsichtlich zu veranlassen, die bestehenden Missstände durch eine in sich schlüssige Verkehrsregelung mittels der zur Verfügung stehenden Verkehrszeichen eindeutig in beiden Fahrtrichtungen zu regeln und insbesondere die Einhaltung dieser verkehrlichen Anordnungen zu überwachen. Hinzu kommt, dass die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Verpflichtungen im Sinne einer Aufklärung auf die Rechtslage hingewiesen werden sollen. Erforderlichenfalls sind die Rennräder wie die E-Bikes auf den Radweg parallel zur Staatsstraße zu verweisen.

Ich habe einen konkreten Anlass, Sie dringend aufzufordern, die bestehenden Missstände zu beseitigen. Ich selbst benutze diesen Weg als Fußgänger mehrmals in der Woche und bin schon häufiger Objekt konkreter Gefährdungshandlungen geworden. Gestern kam es auf dem Gemeindegebiet Feldafings zu folgendem Ereignis. Ich war mit meinen angeleinten zwei Hunden (Collies) von Norden in Richtung Tutzing unterwegs. Ich ging auf dem Weg auf der rechten Seite. Der Weg ist an dieser Stelle ca. 2 m breit. Es herrschte ein durchaus reger Gegenverkehr, Fußgänger und Radfahrer waren in beiden Fahrtrichtungen unterwegs. Plötzlich näherte sich von hinten eine Fahrradfahrerin mit einer geschätzten Geschwindigkeit von ca. 25 km/h. Auf einmal betätigte sie ihre Fahrradklingel, jedoch so spät, dass ich nicht mehr adäquat reagieren konnte. Sie überholte mich dann unter Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands auf der rechten Seite in Fahrtrichtung. Beinahe wäre es zur Kollision gekommen. Ich war sehr erschrocken und schrie die Frau an, sie solle aufpassen, in Schrittgeschwindigkeit fahren und gegebenenfalls absteigen. Sie machte sich über mich lustig, indem sie sagte, ich solle doch einfach schneller gehen oder laufen (joggen war gemeint), dann würde das mit der Schrittgeschwindigkeit schon klappen.

Anschließend kam es auf dem Parkplatz des Freibads zu einer Begegnung. Offensichtlich wartete dort ihr Ehemann auf sie. Ich sagte ihm, er sollte seine Frau dazu anhalten, sich an die Schrittgeschwindigkeit zu halten. Daraufhin entgegnete er, er habe kein Schild gesehen, wonach man die Schrittgeschwindigkeit einhalten müsste. Ich erwiderte, dass derartige Hinweise grundsätzlich nicht erforderlich sind, denn sein Verhalten bemesse sich nach den Vorgaben der geltenden Straßenverkehrsordnung und dies sei Bundesrecht. Danach müsse man nach dem Gebot der Rücksichtnahme langsam, gegebenenfalls in Schrittgeschwindigkeit fahren oder sogar absteigen. Dieser Mann zeigte sich völlig ahnungslos und beratungsresistent.

Ich will betonen, dass dieses Ereignis von gestern auf jeden Fall kein Einzelereignis darstellt. Besonders jetzt im Frühherbst und zu Corona Zeiten sind leider viele Fahrradfahrer unterwegs, die die Verkehrsregeln entweder nicht kennen, sie jedenfalls missachten und die Fußgänger konkret gefährden.
Ich bitte Sie also, Ihre staatliche Schutzpflicht zugunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmer wahrzunehmen.

Bitte teilen Sie mir mit, was Sie wann veranlassen.

Die Gemeinden Tutzing und Feldafing sowie die bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen erhalten diese E-Mail per CC.
Nachdem diese Problematik von besonderem öffentlichen Interesse ist, erhält die lokale Presse diese Bitte ebenfalls per CC.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Wanner

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Schreiben vom 23. September 2020

Betreff: WG: Fußweg / Radweg von Tutzing nach Feldafing (Roseninsel), Bitte um aufsichtliches Einschreiten

Dr. Stephan Wanner, Rechtsanwalt, Oskar-Schüler-Straße 1, 82327 Tutzing
Tel. 08158 / 905 666 9
Tutzing, den 23.September 2020

Landratsamt Starnberg
Fachbereich 20 / Kommunalwesen
Herrn Holger Albertzarth- Fachbereichsleiter –
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Fußweg / Radweg von Tutzing nach Feldafing (Roseninsel), Bitte um aufsichtliches Einschreiten
Mein Schreiben vom 15. September 2020
Sachstandsanfrage

Sehr geehrter Herr Albertzarth,

ich teile mit, dass ich seit meiner Bitte um aufsichtliches Einschreiten seit dem 15 September 2020 keinerlei Veränderungen feststellen konnte. Weder sind die irreführenden Verkehrsschilder geordnet worden; noch sind entsprechende Hinweise erteilt worden, dass die Radfahrer entsprechendes Gebot der Rücksichtnahme gegebenenfalls in Schrittgeschwindigkeit zu fahren haben oder sogar absteigen müssen, wenn es die Verkehrssituation erfordert. Auch haben Sie davon abgesehen, mir gegenüber den Eingang meiner E-Mail zu bestätigen.

Teilen Sie mir bitte mit, weshalb sie bisher untätig geblieben sind. Welche beachtlichen Gründe sind hierfür vorhanden?

Der derzeitige status quo ist also nach wie vor vorhanden. Neben den widersprüchlichen Verkehrszeichen gibt es an bestimmten Stellen Warnschilder, die durch in den Verkehrsraum hineingewachsene Äste kaum zu erkennen sind. Weshalb dulden Sie diese Schlamperei? Nach wie vor wird dieser Weg täglich von vielen Fußgängern und Radfahrern frequentiert und ich mache sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass infolge der von mir angezeigten Situation konkrete Gefahren bestehen.

In der Anlage erhalten Sie vier Lichtbilder, die den aktuellen Stand der Verkehrsregelung u.a. zeigen.

Wanner1.jpg

1. Das erste Bild ist auf Feldafing Gemeindegebiet aufgenommen, von Süd nach Nord ca. 150 m nach dem Pflegeheim, wo von Westen der Ernst-Henne-Weg auf den Fußweg / Radweg von Tutzinger Feldafing einmündet. Die Verkehrsregelung wird unter anderem durch das Verkehrszeichen 250 vorgenommen.. Dort, wo ein solches Schild aufgestellt ist, ist nicht nur das Durchfahren der Straße untersagt, sondern auch das Einfahren, Wenden und in den meisten Fällen auch das Halten und Parken – denn wie sollte ein Autofahrer sein Fahrzeug in dem verbotenen Bereich abstellen, wenn er diesen nicht zunächst befährt? Sofern kein Zusatzschild vorhanden ist, das anzeigt, dass bestimmte Verkehrsteilnehmer von dem Durchfahrtsverbot-Schild ausgenommen sind, gilt es für alle Fahrzeuge. Das betrifft auch Fahrräder. Diese dürfen allerdings ebenso wie Motorräder in dem entsprechenden Bereich geschoben werden, da die Fahrer damit rechtlich als Fußgänger gelten.

Wanner2.jpg

2. Das zweite Bild ist ebenfalls auf Feldafing Gemeindegebiet aufgenommen, etwas weiter in Richtung Norden erscheint nun diese Verkehrsregelung, die als Gebotsschild eine gemischte Nutzung für Fußgänger und Radfahrer regelt. Dies ist das Schild Nummer 240, auf dem zwei Fußgänger über einem Fahrrad abgebildet sind. Es handelt sich hierbei um einen kombinierten Geh- und Radweg. Hier müssen Radfahrer aufpassen, beim Fahren nicht mit Fußgängern zusammenzustoßen.

Wanner4.jpg

3. Das dritte Bild ist in der Gegenrichtung des zweiten Bilds aufgenommen. Es lässt sowohl den Fußgänger wie auch den Radfahrer über die Verkehrsregelung völlig im Unklaren.

Wanner3.jpg
© Fotos: Dr. Stephan Wanner

4. Das vierte Bild vermittelt einen Eindruck über die an manchen Stellen geringe Breite des Wegs. Auch in diesem Bereich herrscht nicht selten in beide Richtungen zur gleichen Zeit Fußgänger- und Radfahrerverkehr unter Beteiligung von Gruppen von Radfahrern, bestehend aus manchmal bis zu 20 Personen mit E-Bikes und Rennrädern.

Meine Bitte um unverzügliches Einschreiten wird hiermit erneuert. Falls ich nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen von Ihnen eine Antwort erhalten habe, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Auch während der Corona- Zeiten ist es möglich, auch andere wichtige Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrzunehmen. So konnte ich zum Beispiel heute zufällig feststellen, wie Mitarbeiter der Schlösser- und Seenverwaltung Verwaltung im fraglichen Bereich Baumpflegearbeiten durchgeführt haben. Offensichtlich wird hier falsch priorisiert, obwohl Kapazitäten vorhanden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Wanner

ID: 3300
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Kommentare

Habe ich das korrekt verstanden? Man hat einen Disput mit einer Frau … später fordert man den Ehemann auf „... er sollte seine Frau dazu anhalten ...“ - Also dieses spezielle Verständnis von den Geschlechterrollen kenne ich so ähnlich nur aus dem königlich Bayerischen Amtsgericht.
Mir scheint dort wäre der ganze Fall passend aufgehoben. Dort fand schließlich jeder Streit, und war er noch so bierernst, stets zu einem guten Ende.

Ausnahme: der Bereich um das Bild 4 herum ist der eigentliche „Flaschenhals“ am Seeuferweg zwischen Tutzing und Feldafing. Ich kenne diese Stelle auch sehr gut aus beiden Perspektiven (Radfahrer & Fußgänger). Der neue Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ist dort illusorisch. Allerdings habe ich selbst dort sehr wohl enge, aber niemals gefährliche Begegnungen gehabt. Mein persönlicher Tipp: mit „Bitte“ und „Danke“ oder mit „Hallo“ und „Servus“ kommt man immer gut aneinander vorbei.
(Bearbeitet)