Die Gemeinde Tutzing verzichtet bei den Sporthallen und beim Buttlerhof in Traubing auf einen Teil der Nutzungsgebühren. Dies gilt für Bürger, Vereine, Schulen, Verbände, Parteien, Kirche und sonstige Organisationen der Gemeinde Tutzing, die die Hallen für schulische, soziale, sportliche und kulturelle Zwecke mieten. Weil die Räume wegen der Corona-Pandemie für mehrere Wochen nicht genutzt werden konnten, hatte es entsprechende Anfragen gegeben.
Gemeinderat hat einstimmig einen beschlossen, diesem Wunsch gerecht zu werden. Das bedeutet: Für den Abrechnungszeitraum 2019/2020 müssen die Gebühren nur nach der tatsächlichen Nutzungszeit bezahlt werden und nicht, wie sonst üblich, nach einer Wochenpauschale, die in der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Turnhallen der Gemeinde Tutzing steht. Sie sieht bei Dauernutzern je nach beantragter Belegungszeit Pauschalen für ein halbes Jahr (16 Wochen Bezahlung) und für ein ganzes Jahr (38 Wochen Bezahlung) vor.
Bernd Pfitzner (Grüne) sagte dazu: „Die Vereine geben es aber wahrscheinlich nicht an ihre Mitglieder weiter?“ Darauf erwiderte Bürgermeisterin Marlene Greinwald: „Sie stehen für ihre Mitglieder zur Verfügung - sie werden es nicht in die eigene Tasche stecken.“ Pfitzner konkretisierte: Den Gemeinderäten werde oft vorgehalten, sie täten zu wenig für die Vereine. „Das ist jetzt ein Pluspunkt“, meinte er. Auf den könne man bei anderer Gelegenheit verweisen. Greinwald sagte dazu noch: „Ich finde nicht, dass wir zu wenig für die Vereine tun.“ Damit war das Thema beendet.
Gemeindeleben
23.5.2020
Tutzinger Vereine müssen weniger zahlen
Gemeinde erlässt Teil der Nutzungsgebühren für die Sporthallen und den Buttlerhof
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