Gemeindeleben
24.3.2020
Von vorOrt.news

Produkte und Speisen werden Kunden gebracht

Etliche Tutzinger Geschäftsleute und Gastronomen liefern nach Haus - Empfehlungen zum Verhalten

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Tutzinger Köche stehen parat, um ihren Kunden Speisen zu liefern © Pixabay

Bestell- und Lieferservice wird in Zeiten einer Ausgangsbeschränkung wichtiger. Viele Tutzinger Geschäftsleute und Gastronomen bieten ihren Kunden zurzeit so einen Service an. Dabei sind die seit gestern geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern allerdings mit vielen Unsicherheiten darüber verbunden, wer arbeiten darf und wer nicht - also auch, wer liefern darf und wer nicht.

vorOrt.news versucht zurzeit, hierzu bei der bayerischen Staatsregierung konkrete Erläuterungen zu bekommen. Doch das erweist sich als schwierig. Die meisten Pressestellen – von der bayerischen Staatskanzlei über das Gesundheitsministerium bis zum Wirtschaftsministerium – sind trotz der Ausnahmesituation und trotz der vielen ungeklärten Fragen nicht erreichbar, und bei einer angegebenen „Hotline“ des Bayerische Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind wir bisher nicht durchgekommen. Bei der Staatskanzlei haben wir den Pförtner erreicht. Er hat sich darum gekümmert, dass uns der Beamte vom Dienst zurückgerufen hat. Der war sehr freundlich, konnte uns aber unsere Frage nicht beeantworten, wer liefern darf und wer nicht. Er hat lediglich auf die gestern verlautbarte offizielle Anordnung verwiesen.

Wir versuchen es weiter.

Einzelne Branchen legen die Vorschriften aus

Manche Branchenverbände werden unterdessen von sich aus aktiv und legen die Bestimmungen in Mitteilungen an ihre Mitglieder so aus, wie sie es für richtig halten. Die Angehörigen solcher Berufe informieren manchmal auch die Polizei über ihre Erkenntnisse und bitten sie, ihre Mitarbeiter oder Menschen auf dem Weg zu ihnen nicht aufzuhalten oder gar mit Bußgeldern zu belegen. Die Polizei reagiert, wie zu hören ist, vielfach dankbar auf solche Hinweise, weil sie selbst im Einzelfall nicht immer genau über die konkreten Anordnungen und Auslegungen der Vorschriften informiert ist.

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Empfehlungen zum Bestell- und Lieferservice

Für die Buchhandlungen hat zum Beispiel der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Empfehlungen an seine Mitgliedsunternehmen zu den Bestell- und Lieferdiensten gegeben, die in ähnlicher Weise wahrscheinlich auch für andere Branchen gelten. Hier die Ausführungen von Dr. Klaus Beckschulte, dem Geschäftsführer des bayerischen Landesverbands:

"Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, die eigene Wohnung nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe zu verlassen. D.h. der Betrieb des Ladengeschäfts darf weiterlaufen (Gänge zur Arbeit sind erlaubt), sofern jeglicher Kundenkontakt vermieden wird. Wir empfehlen daher ab sofort Angebote zu unterlassen, die Kundinnen und Kunden dazu animieren könnten, das Haus zu verlassen, um die bestellten Bücher in der Nähe des Buchladens abzuholen.

Denn erlaubt sind bis auf Weiteres nur noch „Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten,Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben, (...)“

Da der Postweg weiterhin bespielt werden darf, dürfen Sie selber bestellte Ware zur Post bringen und im Rahmen Ihrer Arbeit ausliefern. Dies jedoch bitte kontaktlos unter Beilage einer Rechnung und ohne Barzahlung an der Haustür."

ID: 2811
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Liebe Tutzinger,
Bitte unterstützt die Familie Erin in der Hauptstrasse.
Kauft bitte eure Semmel und Brezn bei Ihnen und nicht im Dicounter
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