
Die Grundlagen für die Freiwillige Feuerwehr in Tutzing werden demnächst intensiv untersucht werden. Zu diesem Zweck wird ein so genannter „Feuerwehrbedarfsplan“ erstellt werden. Der Hauptausschuss des Gemeinderats hat dafür in seiner Sitzung am Dienstag den Weg geebnet. Offenbar soll ein externes Ingenieurbüro mit dem Plan beauftragt werden. In nicht öffentlicher Sitzung scheint es hierzu bereits konkrete Informationen oder Beschlüsse gegeben zu haben. Generell könnte die Feuerwehr auch selbst einen Bedarfsplan erarbeiten, wie Feuerwehrkommandant Markus Kuisl sagte. Er sprach sich aber aus Neutralitätsgründen selbst für die Beauftragung eines externen Büros aus: „Man kann es auch selbst machen, aber dann stellt sich die Frage, ob man es aus seiner eigenen Wahrnehmung sieht und ob man das eine oder andere beschönigt.“ Das würde er gern ausschließen. „Sie sollen eine objektive Unterlage haben“, sagte er zu den Gemeinderäten. Im Fall von Beschaffungsanträgen an die Gemeinde - etwa bei einem gewünschten neuen Löschfahrzeug - frage sich wohl manch einer der Verantwortlichen, ob das alles wirklich nötig sei, sagte er.
Der Bedarfsplan soll klare Aussagen enthalten: Wie steht es mit der Verfügbarkeit von Personal? Wo wohnen die Feuerwehrleute, wie lange brauchen sie zum Feuerwehrhaus, wie lange benötigt die Feuerwehr zum Einsatzort? Ist die Wasserversorgung ausreichend? Können die gesetzlich vorgesehenen Hilfsfristen eingehalten werden? Hat das Feuerwehrhaus eine ausreichende Größe? Es ist wohl damit zu rechnen, dass der Bedarfsplan auch eine Empfehlung für den sinnvollen Standort des Feuerwehrhauses enthalten: Sollte die Zentrale an der Oskar-Schüler-Straße bleiben oder wäre sie vielleicht in Unterzeismering besser? Kuisl hält den bisherigen Standort an der Oskar-Schüler-Straße für geeignet, er sollte nach seiner Meinung beibehalten werden.
Zunächst wird nach Kuisls Worten das Gefährdungspotenzial erfasst werden. Es folge eine Risikoanalyse, aus der dann ein Schutzziel abgeleitet werde. Der Ist-Zustand werde beschrieben: Was hat und kann die Feuerwehr? Darauf aufbauend werde eine Empfehlung abgegeben.
Kommt es zu einer Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden?

Auch andere Gemeinden wie Feldafing oder Pöcking arbeiten an Feuerwehrbedarfsplänen. Die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit wurde angesprochen. Ob es dazu kommt, blieb im öffentlichen Teil der Sitzung offen. Kuisl erwähnte denkbare Synergien. Als weniger sinnvoll würden die Tutzinger eine Zusammenarbeit über die Landkreisgrenze hinaus betrachten, so mit Bernried im Kreis Weilheim-Schongau. Der Katastrophenschutz sei ein übergeordnetes Thema, sagte Kuisl auf entsprechende Fragen. Ein Gerät für Gefahrgut wird zurzeit auf Kreisebene neu angeschafft. Das bisherige Gerät stand in Tutzing, für das neue Gerät ist aber kein Platz, so dass sein Standort laut Kuisl in Herrsching sein wird.
Bernd Pfitzner (Grüne) brachte auch Preisvorteile im Rahmen von Bündelausschreibungen in die Diskussion ein. In dieser Hinsicht habe eine Kommunikation zwischen den Gemeinden leider nicht stattgefunden, sagte Kuisl. Man habe befürchtet, dass so bestimmte Aspekte aufgedeckt werden könnten, so etwa, dass manche Geräte nicht notwendig seien: „Einige Feuerwehren wollten es nicht.“ Konkret zu Tutzing fügte er aber hinzu: „Bei den Fahrzeugen, die wir kommunal vorhalten, habe ich keine Angst.“

Keine Auswirkungen auf künftige Bauvorhaben in Tutzing

Manche Gemeinderäte sahen auch denkbare kritische Punkte. So könne der bekannte Personalmangel gerade tagsüber möglicherweise zu der Empfehlung führen, dass bei den Fahrzeugen gespart werden könne, gab Vizebürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) zu bedenken. Sie fragte auch nach Auswirkungen auf künftige Bauvorhaben, beispielsweise die Ansiedlung eines größeren Unternehmens, falls die Feuerwehr-Ausrüstung im Bedarfsplan als unzureichend bezeichnet werden sollte. Dieses Risiko bestehe nicht, beruhigte Kuisl: „Jedes Bauvorhaben wird sowieso geprüft - der Bedarfsplan sagt da nichts.“
Stefanie von Winning (CSU) zeigte sich irritiert, weil es nach ihrer Kenntnis auf Kreisebene schon einen Bedarfsplan gebe. Dabei handele es sich um bestimmte Vorgaben an den Feuerwehrdienst, erwiderte Kuisl. Es gebe jedoch keine Unterlagen beispielsweise darüber, wieviele Feuerwehrleute oder wieviel Löschwasser für eine bestimmte Zahl von Einwohnern erforderlich seien.
Feuerwehrbedarfsplan
"Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Das Staatsministerium des Innern gibt den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form eines Merkblattes."
Aus: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Mai 2013, Az. ID1-2211.50-162 (AllMBl. S. 217, ber. S. 311)
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