Gemeindeleben
11.10.2019
Von vorOrt.news

Kommunale Löwen auf privatem Grund

Vermessungsamt macht überraschende Entdeckung - Die Situation soll schnell „bereinigt“ werden

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Eigentum der Gemeinde auf privatem Grund: die beiden gusseisernen Löwen © L.G.

Recht überrascht wirkten die Tutzinger Gemeinderäte am Dienstag, als ihnen das Bauamt am Schluss ihrer Sitzung eine unerwartete Mitteilung machte: Ein Teil des eigentlich als öffentlich betrachteten Tutzinger Seeufers ist privat. Das betrifft einen Uferstreifen, der etwa vom Midgardhaus bis zum Nordbad reicht, wie das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung nach Angaben des gemeindlichen Bauamts festgestellt hat. Der betreffende Uferbereich gehöre einer Privatperson.

Es handelt sich um einen schmalen Bereich: Der Uferweg gehört bis zu seinem Rand der Gemeinde, doch das Stück Land zwischen dem Weg und dem See ist privat. Die beiden bekannten Löwen aus Gusseisen vor dem Midgardhaus gehören zwar der Gemeinde, sie stehen aber auf dem Privatgrund.

Um welche Privatperson es sich bei dem Eigentümer des Uferstreifens handelt, teilte das Bauamt nicht mit. Klar: Datenschutz. Privat scheint der Uferstreifen auch schon seit langer Zeit zu sein. Um das Jahr 1925 soll es Aufschüttungen gegeben haben, auf die die Problematik offenbar zurückzuführen ist. Aber da sie nun durch die Untersuchungen des Vermessungsamts nun mal zu Tage getreten ist, soll sie auch schnell „bereinigt“ werden.

Am Ufer konnte die Gemeinde bisher keine hoheitliche Funktion ausüben

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Direkt am Ufer ist Privatgrund:Blick vom Midgardhaus zum Nordbad © L.G.

Das bedeutet nicht, dass eine Enteignung geplant ist. Am privaten Eigentum des Uferstreifens soll auch künftig nicht gerüttelt werden. Doch das Hoheitsrecht für ihn soll auf die Gemeinde Tutzing übertragen werden - und dieses Hoheitsrecht ist öffentlich. Bisher konnte die Gemeinde auf dem Uferstreifen keine sicherheitsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und anderen Maßnahmen vornehmen. Ob Eingriffe im Fall eines aggressiven Kampfhundes oder um Vorschriften im Rahmen der Bauleitplanung - auf dem betreffenden Uferstreifen waren ihr streng genommen die Hände gebunden.

Das Vermessungsamt hat schnell gehandelt, wie bei der Gemeinderatssitzung durchklang. Die für die Seen zuständige Schlösser- und Seenverwaltung, eine dem bayerischen Finanzministerium unterstellte Behörde, ist offenbar schon informiert worden, ebenso das Starnberger Landratsamt und die Gemeinde Tutzing. Jetzt hat offenbar die Regierung von Oberbayern das letzte Wort. Aber auch sie wird wohl nicht viel dagegen haben, dass die Gemeinde ihr Hoheitsrecht in Zukunft bis zum See walten lässt.

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Standesamtsbezirk Tutzing: das Museumsschiff © L.G.

Auch beim Museumsschiff gab es schon eine Änderung

Sogar ein Teil des Starnberger Sees ist vor Jahren Tutzing zugeschlagen worden: der Bereich, in dem sich das Museumsschiff „Tutzing“ befindet. Er zählt seitdem allerdings nicht zum Gemeindegebiet, sondern zum Standesamtsbezirk von Tutzing. Grund: Damit können standesamtliche Hochzeiten auf dem Museumsschiff stattfinden, wovon angehende Eheleute immer wieder mal gern Gebrauch machen. Ansonsten wäre das Standesamt der Stadt Starnberg zuständig gewesen, wie für den ganzen Starnberger See.

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