Die Zahl der Einwohner von Tutzing ist leicht gesunken. Ende 2017 waren es in dieser Gemeinde bereits 9941 Einwohner gewesen, doch bis Ende Juni 2018 hat sich die Zahl auf 9919 Einwohner verringert, wie aus Amtsblättern des Landratsamts Starnberg hervorgeht. Etwas abgenommen hat die Bevölkerung auch in einigen anderen Gemeinden des Landkreises, nämlich Pöcking, Seefeld, Weßling und Wörthsee. Im gesamten Landkreis Starnberg hat sie in diesem halben Jahr um 365 auf 135 910 Personen zugenommen.

Seit Mitte 2015 war Tutzings Bevölkerung um mehr als 400 Menschen gewachsen
Mitte 2015 hatte Tutzing 9503 Einwohner. Damit ist die Bevölkerung von Tutzing innerhalb von zweieinhalb Jahren um mehr als 400 Menschen gewachsen, zuletzt aber rückläufig gewesen. Ob die Grenze von 10 000 Einwohnern, die Ende 2017 schon nah schien, damit wieder in etwas weitere Ferne gerückt ist, dazu gibt es bisher keine offiziellen Angaben.
Tutzing ist die viertgrößte Kommune im Landkreis Starnberg. Eine fünfstellige Einwohnerzahl erreichen bisher die Stadt Starnberg (23 500 Einwohner) sowie die Gemeinden Gauting (20 567 Einwohner) und Gilching (18 923 Einwohner).
Einwohnerzahl ist Grundlage für kommunalen Finanzausgleich
Die amtliche Einwohnerzahl dient unter anderem als Bemessungsgrundlage für den kommunalen Finanzausgleich. Er soll durch Zuweisungen vom Land den Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden ausgleichen. In diesem Rahmen erhalten Kommunen Leistungen, die nach dem Unterschied des Bedarfs und der Steuerkraft der Gemeinde berechnet werden. Die Einwohnerzahl ist die meist verwendete und zugleich wichtigste Bemessungsgrundlage im kommunalen Finanzausgleich. Die Gemeinde Tutzing bezieht nach den Angaben im neuen Haushaltsplan Finanzzuweisungen in Höhe von 177 400 Euro, das entspricht 17,85 Euro je Einwohner.
Begrüßungstreffen in der Pfarrei St. Joseph
Die Pfarrei St. Joseph hat am Samstagnachmittag alle Neubürger zu einem Begrüßungstreffen eingeladen. Zunächst fand eine Führung durch die Pfarrkirche St. Joseph mit einem Segensgebet statt. Bei Kaffee und Kuchen haben Mitglieder des Pfarrgemeinderats anschließend im Roncallihaus die Pfarrgemeinde vorgestellt, und es gab Gespräche mit den Gästen. Wer nicht an dem Begrüßungstreffen teilnehmen konnte oder zusätzlich mit der Pfarrgemeinde Kontakt aufnehmen möchte, ist im Pfarramt willkommen – persönlich oder telefonisch unter 08158 / 993 333.
Mikrozensus ermittelt Zahlen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage
Alle möglichen statistischen Daten über die Bevölkerung werden unterdessen beim "Mikrozensus 2019" erhoben, der im Januar gestartet ist. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der gesamten deuschen Bevölkerung. Es ist eine so genannte Stichprobenerhebung, mit der seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt werden.
Auch in Tutzing werden ausgewählte Bürger befragt werden. Dabei geht es um ihre wirtschaftliche und soziale Lage sowie in diesem Jahr auch um ihre Krankenversicherung. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik werden in Bayern im Laufe des Jahres "besonders geschulte und zuverlässige" Interviewerinnen und Interviewern bei rund 60 000 Haushalten unterwegs sein - das sind mehr als 1000 Haushalte wöchentlich.
Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen gelten als Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen. Das Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2019 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Datenschutz und Geheimhaltung seien wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik umfassend gewährleistet, versichert das Landesamt. Die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren müssen, seien zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, habe jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
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