Gemeindeleben
5.10.2018
Von vorOrt.news

U18-Wahl in Tutzing

Kinder und Jugendliche dürfen im Gymnasium und in der Realschule ihre Stimmen für den Landtag abgeben

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Eigentlich dürfen die Bürger in Deutschland erst ab 18 Jahren wählen, bei Kommunalwahlen in einigen Bundesländern schon ab 16. Am heutigen Freitag aber findet die „U18-Wahl zur Landtagswahl“ in Bayern statt. In Tutzing werden Wahllokale im Gymnasium und in der Benedictus-Realschule eingerichtet.

U18 ist die Wahl für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die U18-Wahl funktioniert fast wie die reguläre Wahl - in Wahllokalen mit Stimmzetteln, Wahlkabinen und Wahlurnen. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden die Ergebnisse der U18-Wahlen zum Landtag auf www.U18.org eingegeben. Die Ergebnisse der U18-Wahl werden noch am Wahlabend veröffentlicht. Den Wahllokalen steht der Bayerischen Jugendring als Landeskoordnierungsstelle Bayern zur Beratung zur Verfügung.

"Die Politik berücksichtigt die Interessen junger Menschen nicht angemessen"

Matthias Fack, Präsident des Bayerischen Jugendrings, beklagt eine zu geringe Beachtung von Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Politik. Zwar beteilige Die Jugendarbeit Jugendliche auf allen Ebenen, und sie setze sich für die Interessen Jugendlicher ein. „Solange junge Menschen jedoch von den Wahlen, der zentralen politischen Teilnahmemöglichkeit, ausgeschlossen sind, werden sie als Zielgruppe durch die Parteien und Abgeordneten nur in geringem Maße wahrgenommen und somit ihre Interessen nicht angemessen berücksichtigt", kritisiert Fack. Der Bayerische Jugendring setze sich deshalb für eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre ein, um die Politik dazu zu bewegen, sich stärker mit den Themen von Jugendlichen zu beschäftigen. Die Jugendarbeit zeigt nach Meinung von Fack, dass junge Menschen die Gesellschaft mitgestalten wollen und können.

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Mit 14 noch nicht reif genug? Jugendforscher widerspricht

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Gegen Einwände zeigt der Jugendring klar Flagge

Einwände gegen eine Absenkung des Wahlrechtes kennt man im Bayerischen Jugendring zur Genüge. Diese Bedenken hält er aber für leicht widerlegbar. So beispielsweise das Argument, Jugendliche ab 14 Jahren seien noch nicht reif genug, sich angemessen zu informieren und sich eine reflektierte Meinung zu bilden.

Dazu zitiert der Jugendring den Jugendforscher Prof. Klaus Hurrelmann: „Die Informations- oder Urteilsfähigkeit eines Menschen lässt sich nicht prinzipiell am Alter messen. In allen Altersklassen gibt es Menschen, die sich kaum bis gar nicht für Politik interessieren und es gibt solche, die bestens informiert sind. Trotzdem wird niemand auf die Idee kommen, uninformierten erwachsenen Bürger/-innen das Wahlrecht zu entziehen. Die Entwicklungspsychologie belegt, dass mit zwölf Jahren die Altersphase beginnt, in der Jugendliche zu differenziertem Denken und Urteilen fähig sind: Mit etwa zwölf Jahren ist eine stabile intellektuelle Basis erreicht, auch eine grundsätzliche soziale und moralische Urteilsfähigkeit ist gegeben. Von diesem Alter an ist es möglich, politische Urteile zu treffen; es wäre auch möglich, sich an Wahlen zu beteiligen.“

Mit etwa zwölf Jahren ist eine stabile intellektuelle Basis erreicht Prof. Klaus Hurrelmann

Wo man heute schon mit 16 "richtig" wählen darf

"Richtiges" Wählen ab 16 Jahren ist heute schon in einer Reihe deutscher Bundesländer möglich. Bei Kommunalwahlen gilt dies in neun Bundesländern, seit Niedersachsen 1996 den Vorreiter gemacht hat.

Bei Landtagswahlen gilt Wählen ab 16 in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.

Bei Kommunalwahlen dürfen junge Menschen derzeit in folgenden Ländern wählen: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In allen anderen Bundesländern, so in Bayern, gilt auch bei Kommunalwahlen das Mindestalter 18 Jahre für das "aktive" Wahlrecht.

Das "passive" Wahlrecht gibt es für 16-Jährige nirgends in Deutschland. Sie dürfen also auch dort, wo sie "aktiv" wählen dürfen, nicht selbst gewählt worden - so beispielsweise auch nicht für den Gemeinderat.

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Kontakte der Tutzinger Wahllokale und des Schulamts für die U18-Wahl

Gymnasium Tutzing, Telefon: 08158/25949-0
Benedictus-Realschule Tutzing, Telefon: 08158-93190
Staatliches Schulamt, Telefon: 08151-148800

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