Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages ergeben sich verkürzte Fristen im Zusammenhang mit der Briefwahl.
Da die Stimmzettel erst ab Anfang Februar gedruckt werden können, wird die Briefwahl ca. ab dem 10. Februar 2025 starten. Briefwahlunterlagen können gerne vorab beantragt werden, jedoch erfolgt der Versand erst, wenn uns die Stimmzettel vorliegen.
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/tutzing/bsp_ewo_briefwahl/#/
Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen muss der Gemeinde Tutzing bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen.
Wir bitten Sie, dies bei der Zeitplanung des Postversands zu berücksichtigen.
Zudem bitte wir Sie, verstärkt die Möglichkeit der Urnenwahl am Wahltag selbst zu nutzen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, welche Ihnen bis zum 2. Februar 2025 zugestellt wird.
Gemeinde Tutzing
Sachgebietsleitung Standesamt / Bürgerservice
Anna-Maria Stöckerl
Kirchenstraße 9
82327 Tutzing
08158 / 25 02-234
anna-maria.stoeckerl@tutzing.de
Gemeinde
22.1.2025
Verzögerter Beginn der Briefwahl
Start etwa am 10. Februar - Unterlagen können vorab beantragt werden
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