Gemeinde
30.5.2024
Von vorOrt.news

Gewinne sollen in die Rücklage

Beschluss der Gemeinde Tutzing für Wasserwerk, PV-Anlagen und Südbad

S-dbad1.jpg
Falls das Südbad Gewinne abwirft, will die Gemeinde sie ihrer Rücklage zuführen

Die Gemeinde Tutzing unterhält so genannte „Betriebe gewerblicher Art“, kurz BgA, so das Wasserwerk, Photovoltaik-Anlagen und das Südbad. Falls bei diesen Betrieben Gewinne entstehen, werden diese der Rücklage zugeführt werden. Das hat der Gemeinderat für das Jahr 2023 beschlossen.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs dürfen Gemeinden bei ihren Regiebetrieben Rücklagen bilden, die, bis sie aufgelöst werden, die Kapitalertragsteuer reduzieren. Will eine Gemeinde den Gewinn eines Regiebetriebs dem Eigenkapital als Rücklagen zuführen, dann muss der Gemeinderat hierfür einen förmlichen Beschluss fassen, und zwar spätestens acht Monate nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Ansonsten muss die Gemeinde auf den betreffenden Gewinn Kapitalertragsteuer zahlen.

Ein solcher Beschluss muss im Gegensatz zu früheren Gepflogenheiten für jedes Jahr neu gefasst werden. Dabei geht es nicht nur um steuerliche Aspekte. Eine Stärkung der schwachen kommunalen Finanzen gilt in Tutzing - nicht zuletzt wegen hoher Anforderungen, etwa für die Sanierung der Mittelschule - als dringend erforderlich. Konsequenzen aus Tutzings Finanzschwäche gefordert Die Rücklagen der Gemeinde hatten 2020 fast 10 Millionen Euro erreicht, sind aber in den Jahren seitdem kontinuierlich aufgebraucht worden. Nach dem letzten Stand haben sie 4,36 Millionen Euro betragen, in diesem Jahr sollen sie sich nach den Berechnungen der Gemeinde auf nur noch 1,36 Millionen Euro verringern.

Anzeige
Beautiful-Serie-2A.png
ID: 6848
Über den Autor

vorOrt.news

Kommentar hinzufügen

Anmelden , um einen Kommentar zu hinterlassen.
Feedback / Fehler melden