Gemeinde
9.8.2023
Von Gemeinde Tutzing / LDBV Bayern

Walter Lipp ist neuer Feldgeschworener

Das älteste kommunale Ehrenamt Bayerns - Mitwirkung an der Abmarkung

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Bei der Vereidigung mit dabei waren (von links) Karl Ring, Claus Piesch, Bürgermeisterin Marlene Greinwald, Walter Lipp, Bernhard Wegmann vom Vermessungsamt, Josef Schiffner und Hans-Peter Bernsdorf © Gemeinde Tutzing

Der Tutzinger Walter Lipp verstärkt das Team der Feldgeschworenen im Gemeindegebiet. Bürgermeisterin Marlene Greinwald hat ihn vereidigt. Im Anschluss wurden die Feldgeschworenen als Dankeschön für die gewissenhafte und gute Arbeit von der Gemeinde zum Weißwurstessen eingeladen.

Die Feldgeschworenen üben das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern aus. Die Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Die Feldgeschworenen wirken hierbei mit. Durch gemeindliche Satzung kann bestimmt werden, dass bei den behördlichen Vermessungen das Setzen und Entfernen von Grenzsteinen den Feldgeschworenen vorbehalten ist. Die Feldgeschworenen können dabei ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) einbringen. Die Siebenerzeichen sind meist besonders geformte und beschriftete Zeichen aus dauerhaftem Material, wie zum Beispiel gebranntem Ton, Glas, Porzellan oder Metall. Sie werden im Bereich des Grenzsteins in einer bestimmten, nur den Feldgeschworenen bekannten Anordnung ausgelegt. An Form und Lage der Zeichen erkennen die Feldgeschworenen, ob der Stein verändert wurde. Das für die Abmarkung zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird dadurch nicht von der Verantwortung für den richtigen und sachgemäßen Steinsatz befreit.

Mängel an Grenzzeichen werden den Grundstückseigentümern mitgeteilt

Auf Anordnung des ersten Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Stellen sie dabei Mängel an Grenzzeichen fest, teilen sie dies den Grundstückseigentümern mit, über Mängel an Gemeindegrenzzeichen wird der erste Bürgermeister informiert. Die Feldgeschworenen sind zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebenergeheimnisses durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet.

Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt. Ferner dürfen Feldgeschworene innerhalb eines engen gesetzlichen Rahmens Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen. Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können an die jeweilige Gemeinde oder an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden. Der Obmann prüft, ob es sich um eine Aufgabe im Zuständigkeitsbereich der Feldgeschworenen handelt, oder ob ein Antrag auf Vermessung beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu stellen ist.

Das "Feldgeschworenenwesen in Bayern" wurde als lebendige und traditionsreiche Kulturform im Dezember 2016 in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Der Obmann der Feldgeschworenen nimmt Anzeigen über den Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen entgegen und teilt die Feldgeschworenen zur Dienstleistung ein. Er ist über die jeweilige Gemeinde erreichbar.

Quelle: https://www.ldbv.bayern.de/vermessung/feldgeschworene.html

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