Gastronomie
13.12.2022
Von vorOrt.news

Wasserschaden mit beträchtlichen Folgen

„Tutzinger Hof“ muss neue Küche bauen – Betrieb läuft eingeschränkt weiter

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Aufgerissen, abgedeckt: Die Küche des Tutzinger Hofs ist zurzeit nicht benutzbar © L.G.

Was für ein Schock: Ein beträchtlicher Wasserschaden hat die bekannte Tutzinger Gaststätte „Tutzinger Hof“ getroffen. Für Monate ist dort nur noch eingeschränkter Betrieb möglich. So gut es geht versuchen Inhaberin Petra Gsinn und ihr Partner Rolf Läkamp die Geschäfte fortzuführen (Details sieht unten). Aber das funktioniert nur zum Teil.

Der Schaden ist recht groß. Die Reparaturarbeiten werden wohl einige Monate dauern. Petra Gsinn hofft die Gaststätte im März oder April 2023 wieder eröffnen zu können. Die Bescherung hatte sie entdeckt, als sie Kellerräume kontrollierte: Da sah sie eine ansehnliche Wasserlache. Als ein Rohrreiniger alles mit Hilfe einer Kamera untersuchte, kamen nach und nach immer mehr undichte Stellen zum Vorschein. Weitere Prüfungen führten immer weiter in die Tiefen hinein. Stück für Stück wurde der Boden aufgebrochen. So wurde ein beträchtliches Ausmaß des Schadens erkennbar. „Das Wasser spritzte an allen Ecken“, sagt Rolf Läkamp.

An der schweren Entscheidung führte schließlich kein Weg vorbei: Die Küche muss komplett neu gebaut werden. Das bedeutet: Der Boden muss raus, es gibt eine neue Installation und eine neue Elektrik. Die hochwertigen Geräte, die drin waren, hofft Petra Gsinn wieder verwenden zu können.
Das alles hat viele Konsequenzen, auch für das Personal. Zwei der acht Beschäftigten mussten schon entlassen werden. Ein Betriebsurlaub der Gaststätte ist vorgesehen, dann wird es wohl ein Notbetrieb folgen. Für einige Beschäftigte wird es vielleicht Kurzarbeit geben.

Die finanziellen Folgen sind noch nicht überschaubar. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kommt offenbar für einen Teil der Kosten auf. Die Versicherungsgesellschaft R&V verhalte sich sehr kulant und fair, sagt Rolf Läkamp. Doch damit wird nach seinen Worten nur ein kleiner Teil des Gesamtschadens – vielleicht zehn Prozent - abgedeckt werden. Denn das Versicherungsunternehmen bezahle zwar den Wasserschaden, aber nicht die Bausanierung.

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Schock für die Inhaberin: Petra Gsinn zeigt, in welchem Zustand die Rohre waren © L.G.
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So geht es nun im Tutzinger Hof weiter:

Gaststätte

Die Gaststätte bleibt zwar geöffnet, und zwar täglich außer montags und dienstags von 7 bis 14 Uhr und von 14 bis 22 Uhr. Aber Restaurantbetrieb kann nicht stattfinden, weil die Küche ausfällt. Es gibt Getränke, Kaffee und Kuchen. Speisen können sich die Gäste mitbringen oder bei einem anderen Gastronomiebetrieb bestellen. „Wir werben um Zusammenarbeit mit der nachbarschaftlichen Gastronomie“, sagt Rolf Läkamp.

Mittagsgerichte

Die Mittagsgerichte gibt es weiter: Sie werden in einer anderen Küche zubereitet, die den Betreibern des Tutzinger Hofs zur Verfügung gestellt worden ist. Die Speisen werden auch weiterhin geliefert - allerdings nur auf Vorbestellung am Tag zuvor.

Hotel

Das Hotel des Tutzinger Hofs kann weiter betrieben werden. Auch Frühstück für die Hotelgäste und andere Besucher wird weiter angeboten.

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