Gastronomie
11.6.2021
Von vorOrt.news

Bauverbot beim Andechser Hof

Gemeinderat beschließt Veränderungssperre - Eigentümer schließen Verkauf nicht aus

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Seit 2012 steht der Andechser Hof leer. Die Veränderungssperre verlängert diesen Zustand wohl um Jahre.

Beim „Andechser Hof“ ist weiterer Leerstand abzusehen. Für sein Grundstück mit der Flurnummer 67 hat der Gemeinderat am Dienstag eine Veränderungssperre nach Paragraf 14 des Baugesetzbuchs beschlossen. In der selben Sitzung hat das Gremium Änderungen des Bebauungsplans beschlossen. Danach soll ein im rückwärtigen Bereich möglicher Neubau anders als bisher vorgesehen situiert werden. Ziel ist eine möglichst weit gehende Trennung dieses Bauwerks von der im vorderen Bereich geplanten Gaststätte, um so denkbaren Klagen wegen Lärmbelästigungen durch die Gastronomie vorzubeugen.

Die vom Gemeinderat am Dienstag beschlossene Veränderungssperre ist praktisch ein vorübergehendes Bauverbot. Nach Paragraf 14 des Baugesetzbuchs kann eine Gemeinde eine solche Maßnahme treffen, wenn sie schon zuvor die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat.

Nach Paragraf 17 des Baugesetzbuchs gilt eine Veränderungssperre zwei Jahre, sie kann aber um ein weiteres Jahr und, „wenn besondere Umstände es erfordern“, nochmals um ein Jahr verlängert werden. Damit gilt das Bauverbot beim Andechser Hof nun zunächst bis zum Jahr 2023, eventuell kann es bis 2024 oder sogar 2025 ausgedehnt werden. Für diese Zeit kann es die Errichtung bestimmter Bauvorhaben oder baulicher Anlagen verhindern.

Mit der Veränderungssperre kann auch festgelegt werden, dass erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen untersagt werden, die sonst genehmigungsfrei wären.

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Die Geschichte des bekannten Gasthauses reicht vom "Gasthof zum Schäffler" über den "Bernrieder Hof" bis zum derzeitigen "Andechser Hof", auf dem sich diese Zeichnung befindet. © Fotos: L.G.
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Über lange Zeit war der Andechser Hof mit seinem Saal in Tutzing ein Mittelpunkt des Geschehens

Hinter der Veränderungssperre stehen offenkundig neue Überlegungen für das Areal. Vor zwei Monaten hatten die Eigentümer des Andechser Hofs, Kornelia und Georg Schuster, überraschend den Stopp ihrer Planungen bekanntgegeben. Sie hatten die Immobilie Mitte 2018 vom Kloster Andechs erworben und Anfang 2019 Entwürfe für eine neue Gaststätte mit Biergarten, Miet-, Büro- und Praxisräumen vorgestellt. Ihren Rückzug begründeten sie in einem Schreiben an die Gemeinderäte damit, dass „von Seiten der Gemeinde das Genehmigungsverfahren unnötig in die Länge gezogen“ werde.

Daraufhin sollen sich bei der Familie Schuster mehrere Kaufinteressenten gemeldet haben. Nach Angaben des „Starnberger Merkur“ haben sich die Eigentümer bisher noch nicht für einen Verkauf entschieden, sie scheinen ihn aber auch nicht auszuschließen. In ihrem Schreiben an die Gemeinderäte hatten sie erklärt, sie hätten „die notwendige Unterstützung in den letzten Jahren sehr vermisst“, nachdem sie zunächst mit Freude und Ideen an die Planung dieser „großen Herausforderung“ herangegangen seien. Die Gemeinde hatte unter Hinweis auf hohe Hürden eines Bebauungsplanes für einen Biergarten und einen Gasthof mitten im Ort widersprochen. Lärmschutzgutachten und andere Erfordernisse zögen die Planungen häufig in die Länge, doch die Rathausverwaltung und der Gemeinderat seien bemüht, gute und tragfähige Lösungen zu finden.

Nach einer baldigen Lösung sieht es derzeit aber nicht aus. In einer Gemeinderatssitzung im Mai stand bereits ein Vorbescheidantrag für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit einer Gewerbeeinheit im rückwärtigen Bereich auf der Tagesordnung, am Dienstag folgte nun ein weiterer. Vor einem Monat wurde der Antrag vertagt. Diesmal verneinte der Gemeinderat die Anfrage nach der Möglichkeit eines solchen Neubaus. Unmittelbar zuvor hatte er die Veränderungssperre beschlossen.

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Wo kann ich eine Drehgenehmigung bekommen für eine neue Folge von: Lost Places?
;-)
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