Seit Anfang Februar 2012 ist der „Andechser Hof“ geschlossen. Das Wirts-Ehepaar Michaela und Klaus Köllner hat die Tutzinger Gaststätte damals verlassen, die sie seit 2004 geführt hatte. Im Jahr darauf hat sich Kristina Danschacher, die Vorsitzende des Tutzinger Fördervereins für Tourismus, ans Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewandt: Für den „Andechser Hof“, damals im Eigentum des Klosters Andechs, beantragte sie Denkmalschutz nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG). Ohne Erfolg: Angesichts starker baulichen Veränderungen reiche die Bedeutung des Andechser Hofs nicht aus, um für dieses Gebäude einen Nachtrag als Baudenkmal zu begründen, teilte das Landesamt für Denkmalpflege am 15. Oktober in seiner Antwort an Kristina Danschacher mit.
Aber auf einmal scheinen die Denkmalschützer das alles ganz anders zu sehen. Der Gemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien wieder mit dem „Andechser Hof“ befasst. Der Bebauungsplanentwurf für die an seiner Stelle unter mittlerweile anderen Eigentümern vorgesehene Neubebauung hatte von Mitte Juni bis Mitte Juli öffentlich ausgelegen. Nun ging es um die inzwischen eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und anderen „Trägern öffentlicher Belange“ - und da hat ein Mitarbeiter des Tutzinger Bauamts mit einer Bemerkung in der Sitzung für Aufsehen gesorgt: Die Denkmalpfleger haben nach seinen Worten angeregt, „das Bestandsgebäude in seinem Erscheinungsbild zu erhalten“.
Gemeinderäte reagieren mit Gelächter
Ein vierseitiges Schreiben sollen die Denkmalschützer an die Gemeinde Tutzing geschrieben haben. Also plötzlich doch Denkmalschutz für den „Andechser Hof“, obwohl das Landesamt für Denkmalpflege ihn vor sechs Jahren selbst ausdrücklich abgelehnt hat? Oder ist das gar kein richtiger Denkmalschutz, weil ja nur von Erhaltung des Erscheinungsbildes die Rede ist?
Der Kommentar der Gemeinderäte für diese Kehrtwende der Denkmalschützer war recht deutlich: Sie quittierten sie mit Gelächter. Und der Mitarbeiter des Bauamts sagte zu der von ihm zitierten Forderung der Denkmalschützer nur noch: „Das wollte ich loswerden.“
"Nur mehr Reste historischer Ausbauelemente" sahen die Denkmalschützer 2013
Dr. Detlef Knipping, Oberkonservator beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, schrieb am 15. Oktober 2013 folgende Antwort an Kristina Danschacher, Vorsitzende des Tutzinger Fördervereins für Tourismus, die beantragt hatte, den "Andechser Hof" in Tutzing unter Denkmalschutz zu stellen:
„Der ehemalige Gasthof Andechser Hof, ein zweigeschossiger verputzter Flachsatteldachbau, wurde um 1865 als Schäfflerwirt auf einem weitläufigen Grundstück an der Tutzinger Hauptstraße errichtet. Im Jahr 1894 wurde das Gebäude im Norden durch einen winkelförmig anschließenden Saalanbau mit darüberliegenden Fremdenzimmern und Flachsatteldach erweitert. Die Haupterschließung erfolgt straßenseitig über eine zweiarmige Freitreppe. Die Lüftlmalerei stammt aus dem Jahr 1954 und ist an der Hauptfassade bezeichnet. Im Zuge dieser Überformung wurde auch der über dem Haupteingang liegende Balkon, sowie die Haustüre erneuert. Die Fenster und Fensterläden sind jüngeren Datums und wurden wohl um das Jahr 2000 getauscht. Im Rahmen dieser Baumaßnahmen vergrößerte man die Fensteröffnungen im ersten Obergeschoss des Saalanbaus.
Im Inneren des Gebäudes sind aufgrund zahlreicher Umbaumaßnahmen nur mehr Reste historischer Ausbauelemente erhalten. In die Grundrissdispositionen wurde mehrfach eingegriffen. Im Erdgeschoss ist im Saal die qualitätsvolle, bauzeitliche Kassettendecke überliefert. Die übrigen Ausbauelemente wurden bei diversen Renovierungsmaßnahmen im Laufe des 20. Jahrhunderts eingebracht. Das erste Obergeschoss ist bis auf eine Innentür keine bauzeitliche Ausstattung überliefert. Im Dachgeschoss sind Teile des historischen Treppengeländers, zwei Kammern mit Innentüren und die bauzeitlichen Dachwerke erhalten. Bei einem Dachgeschossausbau in den 1970er Jahren wurde jedoch das Dachwerk im älteren Teil des Anwesens zum Teil stark verändert. Im Kellergeschoss sind Tonnen- und Preußische Kappengewölbe erhalten. Im Zuge eines Umbaus in der Nachkriegszeit wurde der Keller erweitert, die Grundrissdisposition verändert und Betondecken eingezogen.
Angesichts der starken baulichen Veränderungen reicht unter Zugrundelegung eines bayernweiten Maßstabes die Bedeutung des Andechser Hofes nicht aus, um nach Art. 1 DSchG einen Nachtrag als Baudenkmal zu begründen. Es erfolgte daher kein Nachtrag in die Denkmalliste.“
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